Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 16 (1875)
- Issue
- Heft 18 (5.5.1875)
- Date
- 1875-05-05
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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XYI. Jahrgang._ Erste Leilage ju Nr. 18 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deuts chland. A Düsseldorf, 9. April. Es erfüllt mich stets mit inniger Freude, wenn ich von den mit den Waffen der strengsten religiösen Ueberzeugung und des Geistes errungenen Erfolgen des Herrn Rabbiners Dr. Hildesheimer in Berlin zu hören und zu lesen bekomme. In verhältnißmäßig kurzer Zeit hat dieser seltene Mann durch seine innige Frömmigkeit und rastlose Thatkraft in Berlin, jener skeptischen, Alles bemängelnden Stadt der deutschen Intelligenz, Resultate erzielt, die dem ganzen orthodoxen Judenthum Deutschlands zu Gute kommen. Es kann hier nicht meine Aufgabe sein, die noch lange nicht nach Gebühr gewürdigten Verdienste des verehrten Meisters zu schildern, ich will nur von seinen neuesten Schritten zum Wohle Israels Einiges rcgiftriren. Unsere 'synpn deren beredter Conimentator Herr Rabbiner Dr. Hildesheimer ist, hat vor Allem seiner eifrigsten Pflege sich zu erfreuen gehabt Seinen Bemühungen ist es denn auch vor einigen Tagen gelungen, von der Berliner Schuldeputation die Concession zu einer jüdischen Religionsschule zu erhalten. Da in derselben auch in der Geschichte und in den fremden Sprachen Unterricht gegeben werden soll, wird die Schuldeputation die Beaufsichtigung übernehmen. Von der jüdischen Gemeinde — und das ist der Haupt-Erfolg — ist die Schule vollständig unabhängig und braucht also mit den reformistischen Bestrebungen der Herren Aub und Comp, nicht zu paktiren. . . . Vor mir liegt gleichzeitig eine Veröffentlichung, welche für das ruhmvolle Wirken Hildesheimers auf dem Gebiete des jüdischen Schulwesens ein schönes Zeugniß ablegt, nämlich die Einladnngsschrift zu der am Sonntag den 28. März 1875, Vormittags 8—^2 Uhr in der Aula der 21. Gemeinde-Schule (Neue Friedrichstraße 32 zu Berlin) stattgefundenen öffentlichen Prüfung der Religionsschule der Gemeinde Adaß-Jisroel vom Direktor Rabb. Dr. I. Hildesheimer. Mit Recht bemerkt der Herr Director in seinem Jahresberichte, daß er auch im 5. Jahre des Bestehens der Anstalt recht viel Gutes erreicht habe. Es stieg nicht allein die Schülerzahl von 234 auf 279, es unterzog sich auch überdies ein großer Theil desselben den höhe- > ren Ansprüchen, welche die Schule zu stellen für! nothwendig fand. Mit B-rgnügen erwähne ich j des Umstandes, daß an der Schule der Gemeinde Adaß-Jisroel der Barmizwah-Unterricht allen > reiferen Schülern zugänglich ist. Für eine obere! Abtheilung dieses Cursus wurde reix sehr erfolgreich benutzt. In der unteren Abtheilung wurden rftspn -hd und die hierauf bezüglichen cm vorgenommen und daran eine Besprechung der Religions- und Sittenlehre geknüpft. Eine Stunde wurde dem DvsyEn ’uj gewidmet; die Kinder bete- * ten 5mal wöchentlich mit ps. Durch die Unterstützung des „Vereins für arme Schulkinder" ist es i Herrn Dr. Hildesheimer vergönnt gewesen, unbe- ' mittelten Schulkindern die nöthigen Schulbücher zu verabfolgen. Um die Organisation der Anstalt hat sich vor Allem der den Lesern dieses Blattes rühmlichst bekannte Subdirector Dr. N. Deutschländer, ein junger Gelehrter voll des edelsten Strebens und der unermüdlichsten Thätigkeit, verdient gemacht. Das Lehrer-Collegium besteht außer den Herren Dr. Dr. Hildesheimer und Deutschländer aus den Herren: Dr. M. Cahn, Dr. H. Sänger, Dr. I. H. Lob, Dr. L. Munk, M. Deutschländer und S. Hirsch feld, sind. phil. Der Einladungsschrift geht eine sehr gediegene Abhandlung von Dr. M. Cahn über „die Bibel im Urtext, die einzige Grundlage des jüdischen Religionsunterrichts" voran, deren Lektüre wir allen Erziehern und Lehrern aufs Angelegentlichste empfehlen können. Möge die Anstalt immer mehr und mehr aufblühen und gedeihen, denn auch sie trägt ein Scherflein dazu bei, damit das schöne Wort in Erfüllung gehe: D'DCÖ D’t? O'22 '*! p.« Np"! p.VH “iÖÖ 'D. * * * In neuerer Zeit sind so viele unrichtige Ansichten und Mittheilungen über ein von der Staatsregierung hinsichtlich der Verhältnisse der jüdi'chen Religionsgemeinden festzustellendes Gesetz verbreitet worden. Es handelt sich — wie die Leser dieser Zeitschrift wohl wissen — nachdem das veraltete Gesetz vom 23. Juli 1817 zum größten Theile ganz von selbst abgeschafft ist, lediglich um Aufhebung der von Bildung und Synagogengemeindcn handelnden §§. 35 bis «0, ferner des über die Kostenaufbringung sprechenden § 58. Damit würde denn auch der jetzt bestehende Beitrags;wang be-