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Der Israelit · 1875-04-14 · Heft 15-16 (14.4.1875) · page 29

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Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 15-16 (14.4.1875)
Date
1875-04-14
Page
– (sequence 29)
Language
German
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347 Preußen sind vor dem Gesetze gleich. . Standesvorrechte finden nicht statt. Die öffentlichen Aemtcr sind, unter Einhaltung der von den Gesetzen festgestellten Bedingungen, allen dazu Befähigten gleich zugänglich) eigentlich die Emanzipation der Juden ausspricht, und der Grundsatz „der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlicher Rechte ist unabhängig vom religiösen Bekenntnisse" zum Bundesgesetz erhoben worden ist, so ist doch die Gleichberechtigung der Juden mit den Christen in Preußen in vielen Beziehungen noch nicht in dem Grade erfolgt, wie es der gesammtcn Entwickelung des modernen Staatslebens ent»- spricht. In gegenwärtiger Zeit, wo der gebildetere Theil der jüdischen Bevölkerung auf anderer Grundlage, als auf den Satzungen des Talmund und Rabbinats, den alten Ritual- und Ceremonial-Vorschriften, ein lebendigeres und freieres Gemeindeleben zu entfalten bestrebt ist, müssen auch die Rechtsverhältnisse der Juden neu geregelt werden. Zudem ist es fraglich, inwieweit das Gesetz vom 23. Juli 1847 nach Emanation der Verfassungs-Urkunde noch zu Recht bestehe. Unter den verschiedenen Ministern sind hierüber ganz entgegengesetzte Rescripte ergangen. Minister v. Ladenberg erachtete die Bestimmungen dieses Gesetzes über die Cultusangelegenheiten für gänzlich aufgehoben, Minister v. Raumer dagegen im Jahre 1852 für zu Recht bestehend, während Minister von Bethmann-Hollweg 1860 eine Mittelansicht vertrat und nur die §§. 53—57 als verfassungswidrig bezeichnete. Unter solchen Umständen hält es, wie wir bereits meldeten, auch die Staatsregierung für nothwendig, die Gesetzgebung in Betreff der Verhältnisse der Juden einer eingehenden Revision zu unterziehen. Im Kultusministerium ist man, wie wir von unterrichteter Seite erfahren, bereits mit den nöthigen Vorarbeiten beschäftigt, und wird eine für die nächste Landtags-Session in Aussicht genommene Vorlage, welche alle Rechts-Verhältnisse der Juden regeln soll, auch den seitens des Abgeordnetenhauses kürzlich gefaßten Beschluß erledigen, wonach die Staatsregierung noch im Laufe der gegenwärtigen Session eine Vorlage machen soll, durch welche den Inden der Austritt aus einer Religionsgemeinde ohne gleichzeitigen Austritt aus dem Judenthum ermöglicht wird. Bevor die Staatsregierung ihren Entwurf zu einer Vorlage für das Abgeordnetenhaus fixirt, werden wahrscheinlich Vertrauensmänner aus jüdischen Kreisen zur Abgabe ihrer Meinung aufgefordert werden." — Zur faetischen Berichtigung haben wir hinzuzusügen, daß nicht ausschließlich vom „gebildeteren Theil der jüdischen Bevölkerung," die „auf anderer Grundlage, als auf den Satzungen des Talmud und Rabbinats, den alten Ritual- und Ceremonial-Vorschriften" das Bestreben „ein lebendigeres und freieres Gemeindeleben zu entfalten" ausgeht, sondern vorwiegend von dem Theil, der noch an den Satzungen des Talmuds rc. festhält. Dieser Entfaltung eines lebendigeren und freieren Gemeindelebens trat freilich das noch bestehende Gesetz entgegen und im Bunde mit demselben der „gebildetere Theil der jüd. Bevölkerung" resp. die gebildeteren Vorstände und Repräsentanten der jüd. Gemeinden. Der gebildetere Theil schien bis jetzt diese Ausnahmsstellung, die ihm das Gesetz anwies, nicht sehr drückend zu fühlen, und wer die Vorgänge kennt und sich noch erinnert, daß der Berliner Vorstand der jüd. Gemeinde gegen die von der Regierung beabsicktigte und von den Orthodoxen so dringend geforderte Regelung der jüd. Verhältnisse auf freierer Grundlage wie bisher, plaidirte nnd Circuläre, in diesem Sinne abgefaßt, an alle preußischen jüd. Gemeinden versandte und in einer Densschrift auch der hohen Negierung diese antiliberale und mit der Gewissensfreiheit unvereinbaren Wünsche vortrug, der wird in dieser Notiz der Vossischen nichts anderes, als eine Entstellung des wahren Sachverhaltes erblicken. Ob man wohl in „gebildeteren" jüd. Kreisen hier zu der Ueberzeugung gekommen, daß man aus allzu conservativen Grundsätzen sich zu einem Schritt hat Hinreißen lassen, der mit den Forderungen der Zeit so ganz und gar nicht übereinstimmt, und nun eS dadurch wieder gut zu machen sucht, daß man sich als Diejenigen hinstellt, die auf lebendigere und freiere Entfaltung des jüd. Gemeindelebens dringen im Gegensatz zu denen, die noch an den „Satzungen des Talmuds und Rabbinats, den alten Ritual- und Ceremonial-Vorschriften" festhallen; darüber können wir bloße Vermuthungen haben, die wir vorläufig für uns behalten wollen. Für heute wollten wir die Aufmerksamkeit nur auf dieses Knnststückchen eines „gebildeteren Theils" lenken. Dresden. Unser Rabbiner hielt in hiesiger Synagoge einen Trauergottesdienft zu Ehren des ehemaligen Dresdener Rabbinen und später« Seminar - Directors vr. Frankel ab, der aber von Seiten der Gemeindemitglieder so spärlich besucht war, daß die „Dresdener Nachrichten" die ironische Bemerkung darüber machten, man möchte die gehaltene Rede'drucken lassen, um sie so den zahlreich Abwesenden zugänglich zu machen. Oesterr.- Ungarische Monarchie. Schütt-Szerdahely. Vor Kurzem wurde dahier auf Anregung einiger edlen Damen „ein isr. Frauenverein" gegründet, von dessen Wirken man sich viel Ersprießliches verspricht. Frankreich. Paris. (Monatsbericht der Alliance Israelit Universelle. Nach einer von den Zeitungen gebrachten Mittheilung soll die englische MissiouSgesellschaft die Erlaubniß von der russischen Regierung erhalten haben, Missionäre nach Rußland zu schicken, um bei den dortigen Israeliten Bekehrungsversuche zu machen; es würde dies, wie

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