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Der Israelit · 1875-04-14 · Heft 15-16 (14.4.1875) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 15-16 (14.4.1875)
Date
1875-04-14
Page
– (sequence 11)
Language
German
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331 Einnahmen das Ansialtsvermögen die Höbe von 10452 Thlr. 2 Sgr., die Ausgaben beliefen sich auf 4233 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf., so daß das gegenwärtige Vermögen der Anstalt 0191 £(jlr. 9 Sgr. 6 Pf. beträgt. Die Anstalt wurde mit der statutengemäß in Aussicht genommenen Anzahl von zehn Betten, von denen zwei auf den Namen ihres Stifters als „N. Oppenheim'sche Stiftung" geführt werden, eröffnet und fchon am 6. September c. geschloffen. In diesem Jahre wurden nur 13 Personen, und zwar 8 Männer (3 Handwerker, 2 Handlungsdiener, 1 Rabbiner, i Gymnasiast und 1 Schüler) und 4 Frauen (t Wittwe, 3 Handarbeiterin, 1 Kantorsfrau und 1 Schülerin) in der Anstalt behandelt. Von ihnen waren 5 aus Berlin, 3 aus der Provinz Pommern, 3 aus der Provinz Posen und 1 aus der Provinz Brandenburg. Die nöthigen Soolbäder wurden in der Anstalt selbst, die Seebäder in dem Herrn Sanitatsrath Dr. Hirschfeld gehörigen Westbade (unentgeltlich) verabreicht. Herr Sanitätsrath Dr. Hirschfeld war auch unbesoldeter dirigirender Arzt der Anstalt. Im Betsaale wurde von der Eröffnung der Anstalt ad bis zu ihrem Sa-luß täglich Gottesdienst abgehalten und je an zwei Sabbaten im Monat von Herrn Dr. Goldschmidt, Rabbiner der Synagogen-Gemeinde in Colberg, gepredigt. Kuratorium und Vorstand können nicht ruhen und rasten, bis die junge Anstalt, die sie im verflossenen Jahre als Zufluchtsstätte für arme kranke Juden aus Deutschland eröffnen durften, auf breitester und unerschütterlicher Grundlage dasteht und gegen jeden Sturm sicher gestellt ist. Wir haben zur Hilfe Gottes und zu dem über jeden Zweifel erhabenen Wohlthätigkeitssinn unserer Glaubensgenossen die feste Zuversicht, daß sie bei dem nunmehr ins Leben gerufenen und seiner Bestimmung übergebenen guten Werke uns nicht im Stiche lassen werden. Mögen uns unsere wohlhabenden Brüder und Schwestern auch fernerhin Herz und Hand weit öffnen, wie sie es bisher gethan, — damit die Anstalt, die als ehernes Denkmal jüdischen Geistes und Herzens in Colberg errichtet ist, gedeihlich sich fortentwickle und für ewige Zeiten unerschütterlich dastehe. Aus der Pfalz, 3. April. Den Anforderungen der Neuzeit entsprechend, wurde in Grünstadt durch Entschließung der k. Regierung der Pfalz vom Januar 1870 die Umwandlung der confessionellen Schulen in confessionell-gemischte genehmigt. Die s. Z. an den Schulen thätig gewesenen Lehrer, worunter auch der jüdische, theilten sich in den Unterricht; dem jüdischen Lehrer wurde die zweite Mädchen-Classe zugetheilt, und außerdem hatte derselbe den jüdischen Schülern den Religions-Unterricht zu ertheilcn. Dieser Lehrer starb im Jahr 1874, und an dessen Stelle wurde von Seiten der städtischen Verwaltung ein anderer jüdischer Lehrer in Vorschlag gebracht, dessen Annahme jedoch von der Regierung verweigert wurde, weil nach einer allerh. Verordnung vom Jahr 1873 israelitische Lehrer bei den consessionell-gemischten Schulen nicht mehr zur Anstellung gelangen können. Vergebens beruft sich der Stadtrath von Grünstadt auf die bei Errichtung der gemischten Schule veranstaltete Abstimmung, bei welcher auch die dortigen Israeliten ihre Zustimmung gegeben und welche durch die k. Regierung genehmigt wurde, mithin nach der bayerischen Verfassungs-Urkunde nicht durch ein späteres Rescript vom Jahr 1873 umgcstoßen werden könne. Er wurde mir seinem Recurs bis zum Staatsrath abgewiesen und sieht sich so genöthigt, seine Beschwerde vor die Kammer der Abgeordneten zu bringen. Das erfreuliche Beispiel von Loyalität des Gr'ünstadter Stadraths verdient öffentliche Anerkennung, indeß die Verordnung vom Jahre 1873, welche die jüdischen Lehrer von den Communal- Schulen ausschließt, in keiner Weise mit den Humanitären Bestrebungen der Neuzeit in Einklang zu bringen sein dürfte. Wetzlar, den 5. April. Wie bereits in diesem gesch. Blatte mitgetheilt worden ist, hatte der hiesige israelitische Prediger beim Hause der Abgeordneten eine Petition um Befreiung der israelischen Geistlichen und Lehrer von der Communalsteuer eingereicht. In der vorigen Seffion wurde ihm erwidert, daß das Rechtsweg unverschränkt sei. Nachdem nun in der neuerdings eingereichten Petition nachgewiesen worden war, daß auf dem Rechtsweg Nichts erreicht werden könne, hat das Abgeordnetenhaus einen anderen, freilich sonderbaren Grund angegeben, aus welchen die Petition zur Berathung in xlono nicht geeignet sei. „Es erwiderte nämlich: Das Haus der Abgeordneten ist in seiner Plenarsitzung vom 17. März dem Beschlüsse der Gemeinde-Commission beigetreten die von Ew. Wohlgeboren eingebrachte Petition, weil dem Anträge derselben gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen zur weiteren Erörterung im Plenum für nicht geeignet zu erachten." Nach der Geschäftsordnung sei zu einer solchen Erörterung der Beschluß einer Commission resp. der Antrag von 15 Mitgliedern des Hauses nothwendig. Wir können die Motivirung des Beschlusses nicht verstehen. Wenn dem Anträge keine gesetzlichen Bestimmungen eutgegenständen, Hütte man sich nicht veranlaßt gefühlt, das hohe Haus um

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