Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 16 (1875)
- Issue
- Heft 13 (31.3.1875)
- Date
- 1875-03-31
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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XYI Jahrgang. Erste Ärilagc)« Ar. 13 des Israelit. Leitender Artikel. Me Zdrr des Mdeathums. Bon vr. H. Sänger. IV. (Fortsetzung aus Nr. 8, 9 und 10.) Gehören die Gesetze, welche diese Idee zu verwirklichen und zu erhalten bestimmt sind, nicht wesentlich zu derselben? Wir haben gesehen, daß eine bloße Idee, ohne irgend welche daraus gefolgerte Consequenz ein Unding ist; daß mit der Vorstellung von Gott, als dem Einen, von dem Alles hcrstammt, sich auch unser Derhaltniß zu Ihm entwickelt und aus demselben sich unsere Aufgabe, uuser Zweck und Ziel gestaltet. Wir haben als Mittelpunkt und Wesen dieser Aufgabe die Vervollkommnung erkannt: die AusbUdung zu allem Guten und Edlen, das Streben nach Wahrheit in allen Dingen. Wir haben ferner gesehen, daß die Vergangenheit uns darin schon vorgearbeitet hat und uns Überlieferungen hinterließ, die theils durch Erfahrung bestätigt, theils von der Vernunft für gut anerkannt sind; cs wäre thöricht, wenn wir sie nicht benutzen würden. Schließlich sind wir zu dem Resultat gekommen, daß durch unser Verhaltniß zu Gott und durch unsere Aufgabe Pflichten für uns erwachsen. Es ist eine eigenthümliche Erscheinung, daß man sich heute so sehr gegen das geschriebene Religionögesetz wehrt, als wenn dadurch der Vernunft und dem freien Willen — diesen oft so falsch angewendeten Schlagwörten — Zügel angelegt würden. Man räumt zwar ein, daß Zügellosigkeit und Willkür auf diesem Gebiete, ebensowenig wie auf irgend einem anderen geduldet und gebilligt werden können; aber, sagt man, warum sollen wir in Sachen des Glaubens nicht auch ein Urtheil haben? Solche Gesetze, die zu allen Zeiten Geltung haben, gelten auch heute noch, ob mit ehernem Griffel niedergeschrieben, oder nicht, denn es find ewige Gesetze, die sich jedem denkenden Menschen aufdrängen. Aber ebenso wenig kann es für uns von besonderer Bedeutung sein, daß so viele speciell jüdische Gesetze niedergeschrieben sind in einem Religionsbuche; das stempele sie noch nicht als ewige, als geheiligte Gesetze. Wir wollen bei dieser Frage über das jüdische Gesetz nicht auf außerbiblische eingehen, d. h. auf die Consequenzen, die aus einem bibl. Gesetze gezogen und im Laufe der Zeit durch veränderte Verhältnisse als bestimmte ebenso unverletzliche Gesetze, wie die biblischen von unseren Gesetzeserklärern hingestellt wurden. Denn daß sich ein Fundamentalgesetz in so und so viel Paragraphen mit so und so viel Unterabtheilungen zerlegen läßt, die aber alle aus dem einen allgemeinen Gesetze resultiren, in ihm begründet und sich vielleicht erst nach Jahrhunderten und Jahrtausenden als solche ergeben haben, weil sie erst jetzt nothwendig geworden sind: das wird mit Recht Niemand bestreiten können, und es kann gewiß nichts Stichhaltiges gegen die Berechtigung ' einer solchen nöthigen Erweiterung und Ausdehnung eines Gesetzes vorgebracht werden. Wir wollen hier nur die rein biblischen Gesetze in Betracht ziehen, von denen die meisten als speciell jüdische Gesetze erklärt werden, die heute, wo man nur die reine Gottesidee des Judenthums anerkennen will und nur die sich eng daran knüpfenden Gesetze, deren . Zahl aber sehr beschränkt ist, für ewig bindend erachtet, aufgegeben werden dürften. Merkwürdig sei auch, sagt man, daß gerade diese speciell jüdischen Gesetze zur Gottesidee gar nicht so nöthig und auch heute rein unmöglich seien. So z. B. hätten die Gesetze der Beschneidung, des Sabbat, über die Speisen, Ehegesetz, re. uns theils eine Sonderstellung angewiesen, welche im Laufe der Zeiten schreckliches Unheil aller Art über uns gebracht haben, theils ohne einen denkbaren Grund uns das Leben erschweren, so daß sie , deren drückende Last heute allgemein so sehr sich fühlbar macht, geradezu abgeschafft werden müßten. Es wären all diese schwerwiegenden Einwände gegen unser Gesetz gerechtfertigt, wenn es eben nur den allgemein menschlichen Standpunkt in's Auge gefaßt hätte, wenn es ein Gesetz wäre für die Gesammtmenschheit, wenn es zum Zweck hätte, die Gottesidee für die ganze Menschheit nach diesen Gesetzen zu normireu und ihr directe Verbreitung zu verschaffen. Es ist aber — und das möchten wir vor Allem jenen Gegnern des jüdischen Gesetzes zur besonderen Erwägung und Berücksichtigung vorlegen — nicht für die ganze Menschheit ausgestellt, denn dieser schreibt die jüdische Religion bloß sieben, die sog. Noachidischen Gebote vor. Wenn die Gesammtmenschheit diese sieben Gebote,