Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 16 (1875)
- Issue
- Heft 13 (31.3.1875)
- Date
- 1875-03-31
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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SS2 der israelitischen Gemeinde zu Caffel mb in der früher rurhessische» Provinz RiÄerhefsea. Zu den neuen 'Stiftungen gehören: Der HSchberg'schen Stiftung für Freistellen an der Real- und Volksschule der israrti tischen Gemeinde zu Frankfurt a. M-, ist von der Wittwe des Stifters, Helena Höchbergs geb. Oppenheim ein Legat von 5000 Gulden zugewendet worden. Die KaufmannS-Wittwe Elkau geb.Kahna zu Berlin hat dem Gymnasium zu Tho'rn ein Capital von 2000 Thlrn. zu Unterstützung von Schülern jüdischen Glaubens lcgirt. Der Kaufmann Rubens zu Königsberg in Preußen hat der Universität daselbst ein Capital von 1500 Thalern, vorbehaltlich des lebenslänglichen Ziusengenusses für einige Verwandte, zur Gründung eines. Stipendiums für Htudjrende testamentarisch zugenrendet. Aus Kempen (Provinz Posen) geht uns ein Schreiben von einem Herrn Adolf Hoffmann zu, der sich über die dortigen wb.-vv bitter beklagt. Unsere geehrten Leser wissen, daß sich wegen Berufung eines Rabbiners unlängst in Kempen zwei Parteien gebildet. Die eine Partei hat darauf einen Äünaer der Breslauer Schule, 'fcet durch einen Schmäharrikel gegen den Herausgeber dieser Blätter seine literarischen Sporen unlängst zu verdienen sich bemüht hat, berufen, während, die andere Partei an ihrem ehrwürdigen RaMney, dem berühmten Gelehrten Rabbi Simchah Rehfisch festhalt. Herr Hoffmann hat nun hem ehemaligen Breslauer Seminaristen Wr erinnern rins Mies Namens nicht — die mvrpn^v mäy übertragen, und in Folge dessen haben sich die Kempener D'Snio geweigert, die Beschneidung vorzunehmen, die dann durch einen Herrn Feibelsohn auS Schildberg vollzogen wurde. — Unserer Meinung nach ist das Verfahren der Herren in Kempen nicht zu rechtfertigen; die Ausführung dieser großen mao darf, solcher Gründe halber, nicht verweigert werden. Die Absicht der Herren war gewiß ö'vo awb; doch fürchten wir, daß sie hier zu weit gegangen. Kofchmin, 5. März. Einen Beweis, wie die ländliche Polizei manchmal durch Schulzen und deren Vertreter gehandhabt wird, liefert folgender, jedes menschliche Gefühl empörende Vorfall, dessen Verlauf in allen Einzelheiten bereits durch das kgl. Distriktsamt festgestellt ist. Am 25. v. MtS. kam ein durch Schlaganfall theilweife gelähmter, armer Mann (spater als Nissen Wolf aus Kemp en recognoseirt), dessen Kleidung der an diesem ' Tage herrschende« Kälte auch nicht allznfehr Trotz bieten konnte, hierher, um die' Mildthätigkeit der Bewohner in Anspruch zu nehmen. Der Vorsteher des ArmenvereinS gab ihm eine entsprechende Unterstützung^ ünd der arme Mann trat dann seine Weiterreise nach Dobrzyca an. Schon in dem ersten von hier eine */4 Meile entfernten Dorfe Orla, wohin er Nachmittags zwischen 2 und 3 Uhr gekommen war, fühlte er sich so matt, daß er im dortigen Wirthshause um Nachtquatier bat, welches ihm aber nicht gewährt wurde, und zwar deßhalb nicht, weil die beanspruchte Stube nicht geheizt wird. Da ein Versuch weiter zu gehen, ihm mißlang, suchte er Zuflucht in dem Gehöfte des Wirthes L , setzte sich dort in eine Ecke hin,-und erst nach 1 Va Stunden wurde er, von Mattigkeit beinahe erschöpft, von den Leuten des L. bemerkt. Diese, legten den Armen,' da er zu gehen außer Stande war, anstatt ihn an einen warmen Ort zu bringen, auf eine Misttrage (auch ein Symbol der Menschenliebe!), brachten ihn so bis vor die Thür des Wirthshaufes und luden ihn dort ab. Der Gastwirth setzte den Schulzen davon in Kenntniß und forderte ihn auf, den Armen fortschaffen zu lassen. Der Schulze, welcher angeblich krank war, wies ihn an dev ersten Gerichtsmamr. Dieser lehnte jede Hilfeleistung ab, behauptend, diese Angelegenheit gehöre nicht in das Bereich seiner Pflicht Und Thätigkeit. Auch der dann aufgeforderte zweite Gerichtsmann fühlte keine Veranlassung, hilfreiche Hand zu leisten, unter dem Vorgeben, er wäre mit Kiudtaufen beschäftigt. Freilich Ware es von einem Dorfschulzen, der gewöhnt ist, sich als Untergebener des Connnissarius und nicht als Organ der Gemeinde zu oetrachte», zuviel verlangt, sichimKindtaufschmause stören zu lassen, um ein fremdes Menschenleben zu retten. Inzwischen war es finster geworden, und der Unglückliche lag bei dieser Kälte und in diesem Zustande noch immer im Freie«. Der Gastwirth schleppte schließlich den ganz erstarrten Armen in sein Hausflur, legte ihn auf den nackten Lehmestrich hin, und Niemand bekümmerte sich weiter um denselben. Des andern Morgens fand man ihn leblos, zur Eismaffe gefroren. Gestern fand die Sektion der vom Besuch der Schweine nicht frei gebliebenen Leiche statt, welche heute auf dem jüdischen Kirchhofe der Erde übergeben wurde. Das eigenthümliche Gebühren der Vertreter der Gemeinde Orla wird nach geschehener Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wohl die gerechte Würdigung und Belohnung finden. (Ostd. Zeit.)