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Der Israelit · 1875-03-24 · Heft 12 (24.3.1875) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 12 (24.3.1875)
Date
1875-03-24
Page
– (sequence 19)
Language
German
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271 alte Jtzig, der die Stelle eines „Minjanmannes" im Seitenstätten-Tempel bekleidet — zu einem offieiellen jüdischen Gottesdienst bedarf es nämlich zehn erwachsener männlicher Personen, die daher in jeder größeren Judengemeinde extra angcstellt und salarirt werden — der alte Jtzig also schüttelte bedenklich den Kopf. Ihm gefiel der fremde fromme Mann nicht, oder vielmehr seine „Nos gefiel ihm nichts— wie Reb Jtzig sich ausdrückte, denn er hielt ihn für einen „Goj", während Herr Schnitzler der Meinung war, der feine fremde Herr mit dem „Gojim-Gesicht" sei ein „Ger". So kam nun der Unbekannte täglich zum Frühgottesdienst, er hielt sein Gebetbuch in der Hand, klopfte sich an die Brust, wenn die Anderen klopften, beugte sein Haupt, wenn die Anderen es beugten, und geberdete sich, so weit es seine christlich-germanische Nase überhaupt gestattete, wie ein frommer, betender Jude. Doch ,,die Nos' gefallt mir nicht" — dabei blieb der alte Reb Jtzig, und ihm, dem Reb Jtzig, gefiel auch manches Andere nicht bei dem frommthuenden Manne Reb Jtzig wollte unter Anderm bemerkt haben, daß der Unbekannte eigentlich gar nicht bete, sondern nur seine Lippen bewege, auch trug der Fremde kein „Zidakel", d. h. keine Schaufäden. Er theilte seine Bedenken an die anderen Miujan-Männer mit, und auch Herr Schnitzler, der Tempeldiener, konnte sich dem Eindrücke nicht entziehen, daß es mit der Frömmigkeit des „Ger" nicht weit her sei. Hören wir nun, was Herr Schnitzler gestern vor einem Erkenntnißsenote des Landesgerichtes (Vorsitzender LGR. Nebenführ) über seine 'weiteren Erfahrungen bezüglich des „feingekleideten frommen ManneS" aussagte. Herr Schnitzler als Zeuge erzählt dem Gerichtshof: „Hoher Gerichtshof! Ich Hab' ihn, den feinen Herrn, für einen frommen Menschen gehalten. Auf einmal ist uns Allen aufgefallen, daß er nach dem Gottesdienst sich immer in der Nähe der beiden Opferstöcke gehalten und so gethan hat, als ob er die Anzeigen der KultuSgemeinde, die über den Opferbüchsen angebracht find, lesen wolle. Tagtäglich hat er dieselben Anzeigen gelesen. Wie kann man dieselben Anzeigen so oft lesen? Solche Anzeigen liest ja kein Mensch! — Eines Tages sah ich, wie der ftemde Mann am Opferstocke herum arbeitete. Er lief davon, wir liefen ihm nach, er rntkam uns jedoch. Als ich zum Opferstock zurück kam, sah ich in der Oeffnung einen Gulden heraushangen; am Boden fand ich ein mit Vogelleim bestricheyeS Drahtstück. Bald darauf traf ich den feinen Mann abermals beim Opferstock, doch auch diesmal entkam er uns. Endlich das dritte Mal wurde er erwischt. Wir fanden bei ihm mehrere Börsen, die kleines Geld und auch Banknoten enthielten, und überlieferten ihn der Polizei." — So weit die Aussage des Tempeldieners Schnitzler. Der „fromme Herr" mit der christlichen Nase saß nun gestern vor dem Gerichtshof. Er nennt sich Ludwig Sperl aus Reutlingen in Württemberg gebürtig, 42 Jahre alt. Er wurde bereits zwei Mal abgestraft, und zwar das erste Mal wegen desselben Verbrechens, wegen dessen er sich gestern zu verantworten hatte. Bevor Sperl nämlich den Opferstöcken des Seitenstätter Tempels seine täglichen Besuche abstattete, war er in Klosterneuburg bereits verurtheilt worden, weil er dem Opferstocke einer dortigen Kirche ebenfalls Geldbeträge entwendet hatte. Sperl scheint demnach den Öpserstockdiebstahl zum Erwerb für das ganze Leben erwäblt zu haben. Die Wiener israelitische Kultusgemeinde erlitt durch die unheilige Passion des Herrn Sperl einen großen Schaden, der sich freilich nicht berechnen läßt, doch tröstet sich der Vorstand mit dem Gedanken, daß nicht der „Krach", sondern der Herr Sperl an dem geringen Ergebnisse der Opserstöcke schuld sei Sperl wurde gestern wegen Kirchenschandung zu 13 Monaten schweren Kerkers, verschärft mit Fasten, verurtheilt. Pesth, 22. März. Der Reichstags-Abgeordnete Gustav Horn (Israelit) ist zumUnter-Staats- Secretär im Handelsministerium ernannt worden. Es ist dies ein Posten, der den Genannten faktisch zum Chef des Handelsministeriums macht. Italien. Eine am 28. Februar zu abgehaltene, von mehr als 8000 Bürgern besuchte Volksversammlung hat den dortigen Blättern zufolge folgende Beschlüsse gefaßt: 1) Wir sprechen uns für vollständige Gewissensfreiheit und für Respect vor jedem vernünftigen CultuS aus. 2) Wir sprechen den Wunsch aus, daß die gesetzgebende Gewalt bei der Revision der Gesetze, welche die Beziehungen des Staates zur Kirche regeln, diese Grundsätze geltend macht, und namentlich insofern sie den Religionsunterricht in den Schulen betreffen. 3) Wir verlangen von den Behörden, daß sie diese Religionsfreiheit in allen ihrer Aufsicht unterstellten öffentlichen Anstalten, namentlich in Schulen, Spitäler», auf den Kirchhöfen und in allen Wohlthätigkeitsanstalten beobachten lassen. 4) Wir beklagen, daß bei Uebertragüng von Staatsämtern,

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