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Der Israelit · 1875-03-17 · Heft 11 (17.3.1875) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 11 (17.3.1875)
Date
1875-03-17
Page
– (sequence 18)
Language
German
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246 Die jüdischen Zeitschriften verhielten sich itz auffallender Weise dein Rundschreiben gegenüber sehr still und zurückhaltend, und einer ernsten Be» sprechung, die der Gegenstand gewiß werth war, mehr als Hunderte anderer Dinge, wurde es von keiner Seite unterzogen. Ganz rücksichtslos ging man in hiesigen politischen Blättern national-liberaler Richtung gegen diesen Erlaß und den Rabbiner los. Es gibt nun einmal gewisse Kreise, die die Worte: Religion, Glaube, Halten an Gesetz und Gebote nicht hören können, ohne mit den beliebten Schlagwörtern Ultramontanismus und Psaffenthum um sich zu werfen. Ein erster Artikel erschien im hiesigen Courier, und entblödete sich der Schreiber nicht, die niedrigsten Angriffe gegen den Rabbiner uub das Judenthum zu schleudern, ohne zu bedenken, welch ein cern hieraus erwachsen würde. Der erste Vorwurf, der erhoben wird, ist, daß nur die Geldgier die Triebfeder zum Erlaß gewesen Ware; andererseits hätte in dem Schreiben erwähnt werden müssen, daß auf Traugebühren verzichtet würde. Wie wir Dr. M. kennen, darf ihm dieser Vorwurf am Wenigsten gemacht werden; wir müssen aber dem Angreifer zugestehen, daß Dr. M. auch den Schein hätte meiden, und diesen Punkt hätte berühren müssen, um dem Dn".n ton*™ n"o zu genügen. Das ist jedoch nebensächlich, und sind die andern Angriffe ganz anderer Natur. In dem Rundschreiben heißt es nämlich, „daß die Synagoge eine ohne religiöse Trauung geschloffene Civilehe werde ignoriren müssen, da das Judenthum sie nicht als religiös giltig anerkennen könne." Ferner heißt es „Wer sich den Grundgesetzen der Synagogengemeinschaft nicht fügt und sich factisch von ihr lossagt, d. h. wer seine Ehe nicht jüdisch religiös vollziehen, wer seinen Knaben nicht beschneiden läßt, auch kein Recht an die Synagoge geltend machen könne und er überall nicht mehr als Mitglied der Gemeinde betrachtet werde." Diese Worte brachten den Correspondenten in Harnisch und tritt er mit dem ganzen Apparat seiner jüdischen Gelehrsamkeit auf. Er beruft sich auf den Talmud, aus dem in seinem Gedächtnisse vielleicht noch einige Reminiscenzen aus der Kindheit zurückgeblieben sind und erhebt sich dann zu der freien Behauptung, daß die Grundgesetze des Judenthums nicht rV?'D und andere map sind, sondern daß sie die Verehrung eines einzigen Gottes und die Verwerfung des Götzendienstes seien, und vqckangt er unter Andern vom Rabbiner, daß er L la Leipziger Synode die Zahl religiöser Ehehindernisse beschränke und namentlich die für Trauungen geschloffenen Zeiten in Wegfall bringe. Wir und mit m« Viele veynuthetz, Mß MstS die Ansichten eines 'Mischen Lehret sind, avb oeffe» Munde jüdische Kinder ihre Religion empfangen sollen. Da kann man wahrlich nicht sagen tisp »a liTSD ivp*' mim njn nn»i (*jra Obgleich sonst in hiesigen jüdischen Kreisen großer JnhifferenüSmus herrscht und um Zeitungsartikel man sich wenig kümmert, so hat jener Courier-Artikel doch großes Aufsehen und gerechten Unwillen erregt. Wer noch Gefühl für das altüberlieferte Judenthum hat, kann bei solchen Angriffen nicht gleichgiltig bleiben, es haben sich daher Vertheidiger gefunden, die dem Correspondenten einige Worte erwiderten, und auch in derselben Zeitung wurden einige Behauptungen mit Ruhe und Anstand zurückgewiesen. Diese Erwiderung erregte den Zorn des Angreifers nur noch mehr; er trat von Neuem auf, aber nicht in den hiesigen Zeitungen, in denen man wahrscheinlich die Ausnahme verweigert hatte, sondern in der Hildesheimer Zeitung. Da nun diese in hiesigen Kreisen fast gar nicht gelesen wurde, so sorgte man dafür, daß ein hiesiger Buchhändler sie stets vorräthig hielt, man machte durch Annoncen darauf aufmerksam und suchte sie in dieser Weise zu verbreiten, waS dann auch vollständig gelang. In den letzten Wochen ist nun von hier dem „Hamagid" ein deutsch-hebräischer oder hebräisch-deutscher Artikel gegen das Rundschreiben eingesandt worden, den zu unserm Erstaunen derselbe auch abgedruckt hat. Auch in jenem Blatte ist bis jetzt noch keine Erwiderung erfolgt, so daß wir uns veranlaßt sehen, in dieser Zeitung, die stets alle jüd. Interessen so warm vertritt, einige Bemerkungen zu den Hauptpunkten hinzuzufügen, und sollte es uns freuen, wenn wir die Veranlassung geben, daß die Frage erörtert werde, wie das Judenthum sich zu der Ehe, die nur civiliter geschlossen ist, zu stellen hat, und in wie weit Herr Dr. M. mit seinen Ansichten allein stehe oder Unterstützung finde. Der Kämpfer für ein freies Judenthum schreibt in dem Artikel der Hildesheimer Zeitung: „Wir möchten denjenigen jüdischen Gesetzeslehrer sehen, der zu beweisen vermochte, daß Einer, der als Jude geboren ist, nicht mehr dem Judenthum angehört, so lange er weder Götzendienst treibt, noch dem Glauben an einen einzigen Gott entsagt hat." Wir verweisen ihn auf eine Autorität, die er neben sich auch als eine Größe anerkennen wird, auf den Rambam. a"n onao n"i a"s 03*m heißt es «in nn ns byiv mins nöo m.-ir? DDnstw nmto id mm pown f»Diip»s«n >a ->kbo DJ'N ibtt pBlDm pDlöm. *) Ist vielleicht der Lehrer ein pa? D. Correct.

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