Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 16 (1875)
- Issue
- Heft 11 (17.3.1875)
- Date
- 1875-03-17
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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XYI. Jahrgang. ZWritc Äeilagk zu Ar. 11 -es 3-itttttSs«<tzchrrchtev är Conespo«denze«. Deutschland. Stuttgart. Um das Defizit der israelitischen Centralkirchenkasse für das Etatsjahr 1875/76 im Betrage von 6350 fl. zu decken, muß dasselbe,, nachdem durch Gesetz vom 23. Deebr. 1873 die israelitische Personalsteuer aufgehoben worden, auf die israelitischen Kirchengemeinden des ganzen württembergischen Landes umgelegt werden, und es ist, wie wir hören, in dieser Beziehung bereits eine Aufforderung an die israelitischen Kirchenvorsteherämter ergangen unter bestimmter Angabe der Summe, welche es die einzelne Gemeinde trifft. Wenn nun auch durch das Gesetz von 1873 die Personalsteuer den Charakter einer Personallast verloren hat, so ist doch die Verpflichtung der israelitischen Gemeinden des Landes, zu den Bedürfnissen des israelitischen Centralkirchenfonds beizutragen, durchaus nicht beseitigt worden und es mußte selbstverständlich nach Aufhebung der Persoualsteuer ein Mittel gefunden werden, einen Ersatz für dieselbe auf einer andern Grundlage zu finden. Hierbei wird als das Richtigste und Zweckmäßigste erkannt werden müssen, wenn man innerhalb der einzelnen Gemeinden das zur Versteuerung kommende Vermögen der Einzelnen sErachj zur Grundlage für die Abgabenzumefsung nimmt; allein, um den hier richtigen Steuerfuß zu finden, müssen bedeutende Vorarbeiten vorangehen, ohne welche eS eine Unmöglichkeit war, eine LaudeSumlage zu machen, ohne die Gemeinden und ihre einzelnen Angehörigen aufs Ungleichste zu behandeln und hiedurch schon zu schädigen. Deßhalb ist zu dem ganz gewiß richtigsten und unter den vorliegenden Umständen der Billigkeit am meisten entsprechenden Mitteln ergriffen worden, für das Etatsjahr 1875/76 nochmals auf dem Fundament des letzten Ertrags der Personalsteuer das besagte Defizit der israelitischen Centralkirchenkaffe umzulegen. Ohne Zweifel werden die Ungleichheiten, welche sich früher schon unter der Herrschaft der Personalsteuer-Anlage manchmal zeigten und nach Möglichkeit ausgeglichen wurden, auch bei der nunmehrigen Umlage geebnet werden. Diesem officiösen Bericht unserer politischen Amtsblätter haben wir nur noch beizufügen, daß manchen Gemeinden bisher */* M. bis 5/s M. des Perfoualsteuerertrags zu örtlichen Zwecken überlassen worden sind, und dieser Autheil bei der Umlage dem Erach zur Erleichterung wirkte, während die Personalsteuer per Kopf im Rahmen von 1—6 fl. erhoben ward. Nun aber wird pr. 1875/6 der ganze Ertrag auf das Vermögen repartirt. Die Bertheilung leidet aber in diesem Jahre hauptsächlich daran, daß die Personalsteueranlage von den Kirchenvorsteherämtern des Landes nach verschiedenen Maximen geschah, wodurch auch die Landessteuer eine ungleiche Bertheilung hat, wenn sie lediglich darauf basirt ist. Ebenso und noch schlimmer würde es sein, wenn später das Erachkataster der Gemeinden entschiede, da die Fassionen und Einschätzungen noch mehr voneinander abweichen wurden, wenn sie der Landessteuer zur Grundlage dienten und einzig den Kirchenvorsteher-Aemtern überlassen, wäre. Vielleicht gäbe das politische Steuerkatäster besseren Anhalt. Hannover, im März. Im Oktober v. I. brachten diese Blätter einen Auszug aus dem Rundschreiben, das der hiesige Landrabbiner Dr. S. Meyer in Betreff derCivilehe erlaffen hatte. Auf dem Boden des Gesetzes stehend, von dem aus auch dieses Staatsgesetz die gebührende Anerkennung findet, bezeichnete Dr. M. scharf und genau, wie das Judenthum eine so geschloffene Ehe nur eben als bürgerliche Ehe anzusehen habe und warnt und mahnt, die religiöse Trauung nicht zu unterlassen, und nach wie vor den bislang geltenden Bestimmungen zu folgen. Das Rundschreiben wurde seiner Zeit viel besprochen und während von der einen Seite Dr. M. wegen seines mannhaften Auftretens belobt wurde, hat es andererseits auch nicht an Anfeindung, an Spott und Hohn gefehlt. Daß man in den höchsten Kreisen noch vom kirchlichen Sinne beseelt war und Trauung und Taufe auch aus der christlichen Kirche nicht verbannt sehen wollte, ist erst später in den Reichstags-Verhandlungen zu Tage getreten. Man hätte, gewiß nicht „Figaro" und „Kladderadatsch" zu Hilfe gerufen, wenn man hätte voraus sehen können, daß das hiesige christl. Consistorium, beauftragt durch den Cultusminister Falk aus besonder« Wunsch Sr. Maj. des Kaisers, ein ähnliches Rundschreiben anJbte christlichen Geistlichen unserer Provinz erlassen würde, wie Dr. M. an die;üd. Gemeinden und Lehrer.