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Der Israelit · 1875-03-17 · Heft 11 (17.3.1875) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 11 (17.3.1875)
Date
1875-03-17
Page
– (sequence 4)
Language
German
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232 * die Staats gehalter entzieht, vorzubereiten und einzuführen, hat sie, wie sie sagt, keine Zeit , die Consequenz aus dem Maigesetz wegen Austritt auS der Religionsgesellschaft hinsichts der JSraeliten zu ziehen, unÜ zu großem Befremden lieft man heute, daß der Minister der geistlichen Angelegenheiten einen Gesetzentwurf zur allgemeinen Regelung der Verhältnisse der Israeliten vorzubereiten beabsichtigt. Wie nach dem Reichsgesetze vom 3. Juli 1869 überhaupt noch für den Juden ein Specialgesetz erlassen werden kann, ist unerfindlich, wahrend die Ausdehnung des Gesetzes vom 13. Mai 1873 auf die Israeliten allen Anforderungen entspräche. Die vermögensrechtliche Auseinandersetzung kann doch nur Sache der Betheiligten sein und die Staatseinmischung dabei füglich entbehrt werden. Inzwischen findet die Sache weiteren Aufschub, während jene Consequenz sowohl den Wünschen der Betheiligten, als den Anträgen der Volksvertretung entspricht. O e st e r r. - U n g a r. Monarchie. D.-Szer-ahely. Ich habe heute folgende schauerliche Geschichte mitzutheilen, über die die Leser Ihres geschätzten Blattes staunen werden, daß sie noch in unserem fortgeschrittenen Jahrhundert stattfinden kann und die dem berüchtigten Prozesse Fischers gegen den Stuhlrichter Kaltrowitsch (S. Nr. 52 des „Jsr." 1874) würdig anzureihen ist. Ein hiesiger würdiger Israelit fuhr in Gemeinschaft mehrerer Glaubensgenossen nach einem Orte zu Markte. Unterwegs, als er eine zeitlang vom Wagen abgestiegen und eine kleine Fußbewegung vorzog, fand er ein Handkörbchen mit Kukrutz, das seiner Bermuthung nach von einem kurz zuvor an ihm vorbeigefahrenen Wagen herabgefallen sein mochte, und richtig kam bald darauf ein Bauer des Weges zurück, der das Körbchen suchte. Den gefundenen Gegenstand zeigend, fragte ihn der Israelit, ob dies sein Eigenthum sei, und als der Bauer es bejahte, gab er ihm fein Eigen- Ihum zurück. Der Finderlohn sollte nicht lange auf sich warten lassen; denn als der Bauer im Besitze seines verlorenen Gegenstandes war, drückte er dem Finder gegenüber sein Erstaunen aus, wie er es nicht begreifen könne, daß der im Korbe sich befindende Kukrutz beim Herabfallen vom Wagen nicht ausgeschüttet, sondern ganz in vorigem Maße sich darin befindet, er, homme d’esprit, könne dies sich nicht anders erklären, als dasselbe sei nicht vom Wagen gefallen, sondern der Jude habe ihm dasselbe beim Borüberfahren gestohlen. Sonderbare Consequenz! Doch der Bauer wollte einmal seine Hostilität gegen die Juden zum Ausdrucke bringen, und da bedurfte es eines derartigen Vorwurfes. — Ohne auf die Worte des Israeliten zu hören, führte er denselben bis an seinen Wagen, worauf seine Ehehälfte sich befand, um derselben diesen Fall zur Entscheidung vorzutragen, denn ohne deren Zustimmung wollte er kein Recht üben. Bald war der löbl. Conseil — aus Mann und Frau bestehend — in der Art und Weise des Strafurtheils einig, das dahin lautete, daß der Jude an der Seite des einspännigen Pferdes gespannt, das andre ersetze und so bis zu dessen Wohnung ins Nächstliegende Dorf den Wrgen ziehen helfe, das wird Sensation und Beifall bei der dortigen Bevölkerung erregen, wie dessen keiner noch theilhaftig wurde! Gesagt, gethan! Der Jnquisit wurde trotz aller Flehen und Bitten an die Seite des Pferdes gebracht; auch die Hausfrau ließ es an rühriger Thätigkeit nicht fehlen, denn sie warf schnell Stricke um den Verurteilten, die der Mann festband. Wohlgefällig lächelnd über die verdienstliche Arbeit setzten sich beide in die Wagen zurück, und geschah es nicht selten, daß die Peitsche derselben mit Heftigkeit gegen den Rücken des Gefolterten geführt wurde, wenn derselbe selbst bei größter Anstrengung mit dem Pferde nicht gleichen Schritt halten konnte. Drei Bauern, die des Weges kamen und die peinliche Affaire des Juden mitansahen, bat der Bedauernswerte im Namen der Toleranz und Menschlichkeit um Hilfe; doch vergebens; sie gaben vielmehr ihrem Kameraden ihren vollsten Beifall über diese sonderbare Tortur zu erkennen, wie derselbe es verstehe, die Wage der Gerechtigkeit zu handhaben, über Recht und Unrecht objectiv zu entscheiden. So mußte sich ein geachteter Bürger von einem Bauer mißhandeln lassen, und wäre derselbe gewiß ein Opfer der unmenschlichsten Willkür geworden; hätte es eine Fügung Gottes nicht gewollt, daß an seinem eigenen vorgefahrenen Wagen ein Rad gebrochen, so daß derselbe anhalten mußte» und nach halbstündiger Fahrt eingeholt ward. Wie erstaunt waren die zwei auf denselben sich befindenden Israeliten, als sie ihren Reisekollegen keuchend an die Seite eines Pferdes gespannt daherlaufen sahen, während ein roher ungeschlachteter Bauer, die Zügel barbarisch handhabte. Schnell waren sie hinzugeeilt und nahmen ihrem kaum mehr der Sprache mächtigen Mitbruder die Fesseln ab. Die Angelegenheit befindet stch vor dem Criminalgerichte zu Preßburg und werde ich Ihnen nach Austragung derselben das Urtheil mittheilen.

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