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Der Israelit · 1875-03-17 · Heft 11 (17.3.1875) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 11 (17.3.1875)
Date
1875-03-17
Page
– (sequence 2)
Language
German
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250 jedoch liegt ein vollständiges Verkennen des vernunftgemäßen Thierschutzes. Es kann und darf nicht die Absicht sein, die Nützlichkeit der Thiere dem Menschen gegenüber irgendwie aufzuheben durch thörichte Verordnungen. Zu den Hauptzwecken des Schlachtviehes gehört es doch unbedingt, daß eS uns in seinem Fleische ein uns nothwendiges und nützliches Nahrungsmittel biete. Daß zu diesem Zwecke das Thier getödtet werden muß, daran kann auch der eifrigste Thierfreund nichts ändern. Daß man zu diesem Zwecke die am Mindesten schmerzhafte Schlachtmethode in Anwendung zu bringen sucht, ist sehr lobenswerth. Allein auch hier darf man nur vernunftgemäß verfahren. Selbst wenn vom rationellen Standpunkte aus die Bouterole der jüdischen Schlachtmethode vorzuziehen wäre — sie ist cs jedoch nicht, wie das nachstehende Gutachten erläutert — so hätte doch die Behörde nicht das Recht, den Israeliten den Genuß des Fleisches unmöglich zu machen. So weit dürfte doch die Rücksicht auf die Thiere nicht gehen, daß sie eine große Anzahl von Menschen eines der wichtigsten Nahrungsmittel beraube; denn, wenn das Thier in anderer Weise als vom Religionsgesetz vorgeschrieben, getödtet wird, so ist das Fleisch desselben den Israeliten zum Genüsse unzulässig. Wollte man nun die Rücksicht für die Tyrere auch dann noch aufrecht erhalt-n, wenn diese mit der Nützlichkeit für die Menschen in Zwiespalt geräth, so gäbe es doch ganz andere Dinge, die zu verhüten wären, z. B. das Kastriren der Thiere und Vögel.*) Ja, man müßte das Mästen der Thiere und Vögel, namentlich das sogenannte „Nudeln" oder „Stopfen" verbieten. Man hält jedoch nur jede unnütze Grausamkeit für unzulässig; man hat sogar gegen Treibjagden und dergleichen nichts einzuwenden. Warum also will man die Juden zwingen, entweder aus der Schweiz auszuwandern, oder auf den Genuß von Fleisch zu verzichten? Sollte da sich nicht hinter angeblichem Thierschutz ein wenig mittelalterliche Barbarei verbergen, die da meint, den Inden gegenüber dürfe man sich Alles erlauben? Das Gutachten des Herrn Professors Dr. Hertwig lautet wie folgt: „Der Kaufmann Herr M. Abel und Herr Asch hierselbft haben mich aufgefordert, eine gutachtliche Erklärung über die Frage: ob das Schlachten eines Thieres vermittels des Schächtens eine Thierqnälerei ist, namentlich im *) Bekanntlich verbietet das Religionsgesetz den JSraetiten den Vollzug solcher widernatürlicher Grausamkeit. Vergleich mit anderen Schlachtmethoden und besonders mit der sogenannten Bouterole? Indem ich dieser Aufforderung hiermit Nachkomme, spreche ich meine' gutachtliche Ansicht hierüber aus: das Schächten eines einmal zum Sterben bestimmten Thieres ist im Wesentlichen keine, und im Vergleich mit den übrigen Schlachlmethoden wenigstens keine erheblich größere Thierquälerei, als diese Letzteren es sind. Gründe. Als Thierqnalerci betrachte ich solche Handlungen activer und passiver Art, durch welche, ohne einen vom allgemeinen Sittengesetz erlaubten Zweck, den Thieren Leiden oder Schmerzen zugefügt werden. Obgleich jedes Schlachten eines Thieres ein Mord ist, so ist dasselbe doch für den Zweck: dem Menschen ein kräftigendes Nahrungsmittel zu verschaffen, nach moralischen und politischen Gesetzen erlaubt, und das Schlachten durch die Methode des Schächtens ist den Israeliten sogar in ihren allgemein anerkannten religiösen Vorschriften befohlen. Demnach wird also bei dem Schächten nicht nur der erwähnte allgemein erlaubte Zweck verfolgt, sondern zugleich eine vorgeschriebene religiöse Ceremouie erfüllt. Es fragt sich nun: ob durch das Schlachten vermittels des Schächtens den betreffenden Thieren mehr Schmerzen und in erheblich längerer Dauer bereitet werden als bei anderen Schlachtmethoden. Um dieses zu beurtheilen, muß man zunächst den Grundsatz anerkennen: daß wirklicher Schmerz von den Thieren wie bei den Menschen nur so lange empfunden wird, wie lange noch das Bewußtsein in dem Individuum vorhanden ist, und daß dasselbe hauptsächlich in dem großen Gehirn seine« Sitz hat, jedoch von der richtigen Ernährung dieses Organs mit arteriellem Blut abhängig ist. Dieses vorausgesetzt läßt sich nun über da- Schächten Folgendes bemerken: 1) Bei der Ausführung dieser Operation entsteht mit einem Zuge des SchächtmefferS, dessen Schneide haarfein und ohne die geringste Scharte ist, in einem einzigen Augenblick eine glattrandige quere Durchschneidung der Haut des Halses, zugleich des Zellgewebes und der hier doppelt liegenden Puls- und Blutaderstämme. Hierbei fühlt das Thier im Moment, der Hautdurchschneidung allerdings einen Schmer-; derselbe ist aber in der j That nur sehr gering, weil die Trennung so äußerst schnell geschieht und wegen der feinen, ßlotteit j Schneide des Messers auch nur ganz glatte Wundränder entstehen, und weil das Zellgewebe nebst! den Blutgefäßen fast empfindungslos sind.

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