Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 16 (1875)
- Issue
- Heft 11 (17.3.1875)
- Date
- 1875-03-17
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XVI. Jahrgang. M 11 Der Israelit. Ein Central-Organ des orthodoxen Judentums. Herausgegeben von Dr. Lehmann in Mainz. Mittwoch, dev 17. März 5635 (1 875). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 10 Reichs-Mark. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. — Inserate 25 Pfennige die Petitzeile oder deren Raum.— Oesterreichische Banknoten laut Tours. — Directe Francozusendung unter Streifband pro Jahrgang 12 Reichs-Mark oder 7 fl. österr. an die Expedition franco einzusenden. A rr h <r r t. Leitender Artikel: Dqti jüdisch-rituelle Schlachten und die Bouterole. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Nürnberg. Berlin. — Oesterr.-Ungar. Monarchie: D. - Szerdahely. — Frankreich: Paris. — Amerika: Ncw-Dork. — Feuilleton: Schuld und Sühne. Anhalt der erste» KeUage: Leitender Artikel: Zum Purimfeste. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen: Deutschland: Kihingen. Bern». Berlin. Wiesbaden. Anhntt der »wette« Aetkage : Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Stuttgart. Hannover. — Oesterr. - Ungar. Monarchie: Wien. Pesth. Török Sz. Miklos. — Rußland: Mitau. — Leitertdetk Artikel. Par jüdisch-rituelle Schlachte« «ad die Koatrrale. * Mainz, 12. Marz. Unsere geehrten Leser erinnern sich der Vorgänge in der Schweiz. Die Regierung des Cantons St. Gallen hat das jüdisch-rituelle Schlachten verboten und die Einführung der Bouterole zur! Tödtung des Viehes angeordnet. , Dagegen hat | der Rabbiner von St. Gallen, Herr Dr^ Engel-! bert, Recurs erhoben, indem er auf eine Sammlung ' von Gutachten der größten Autoritäten im Fache j der Thierarznei-Kunde hinwies, die einstimmig die s jüdische Schächtmethode als eine durchaus entsprechende und sehr wenig schmerzhafte dargestellt haben. Die Regierung antwortete ablehnend; sie meinte, daß zur Zeit der Abgabe jener Urkunden die Bouterole noch nicht erfunden war. Ueberdies sei eS ja den Israeliten unbenommen, nach der! Tödtung durch die Bouterole zu schächten. Auf das grenzensloS Lächerliche dieser Antwort haben j wir schon aufmerksam gemacht.! Die Sache ist nun an den BundeSrath gei gangen, und dieser hat wenigstens vorläufig das! Schächten gestattet. Unterdeß haben sich einige Glaubensgenossen in Berlin um ein Gutachten I an den Professor der Thierarzneischule, Dr. Hertwig daselbst gewandt, und ihn ersucht, sich über das rituelle Schächten im Vergleiche mit der! Bouterole zu äußern. Herr Dr. H. hat diesem Verlangen entsprochen und wir theilen sein Gutachten nach der „Jüd. Presse" weiter unten mit. Wir wollen jedoch zunächst das Verfahren der j Behörde in St. Gallen besprechen. Der Herausgeber dieser Blätter ist selbst thatiges und eifriges Mitglied des hiesigen Thierschutzvereins und wirkt nach besten Kräften durch Wort und Schrift für die edlen und schönen Zwecke desselben. In dem Verfahren der Regierung von St. Gallen 4t