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Der Israelit · 1875-02-17 · Heft 7 (17.2.1875) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 7 (17.2.1875)
Date
1875-02-17
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XVI. Jahrgang. i Erste Beilage zu Ar. 7 -es Israelit. J Zeitungsnachrichten & Correspondenzen. 1 Deutschland. München, 5. Febr. Eine soeben erschienene Statistik der 1874 stattgehabten Wahlen zum ' Deutschen Reichstage von Ministerialrath Mayr bietet in Bezug aus das politische Leben und Parteiwesen in' Bayern eine Fülle interessanter Aufschlüsse. Einige Ziffern daraus mögen hier! nach der „Augsb. Postzeitung" Platz finden: Die ertsanwesende Bevölkerung Bayerns beträgt nach der Zählung von 187 t 4,352,u26, hievon sind 71,22 Proc. Katholiken, 27,62 Proc. Protestanten, 1,04 Proc. Israeliten, 0,12 Proc. Andersgläubige. Die Zahl der Wahlberechtigten beträgt 1,072,8^2 oder 22,1 Proc. der Bevölkerung. Abgegeben wurden im Ganzen 806,196 Stimmen, wovon 1422 ungiltig; es bctheiligttn sich demnach 73,3 Proc. sämmtlicher Wahlberechtigten an dem Wahlakte. Von den 806,774 abgegebenen giltigen Stimmen fielen 582,211 auf die'48 zum Reichstage Abgeordneten, 223,259 Stimmen . auf die Gegenkandidaten; 1304 Stimmen waren zersplittert; von den 48 Wahlkreisen haben 36 eine überwiegend protestantische Bevölkerung. Bei den 32 der Cenlrumsfraktion angehörigen Abgeordneten ergibt sich folgendes Procent-Berüältniß der Bevölkerung nach Confessionen: 89,42 Proc. Katholiken, 9,77 Proc. Protestanten, 0,75 Proc. Israeliten und 0,06 Proc. Andersgläubige. Umgekehrt stellt sich dieses Verhältniß für jene Kreise, wo nationalliberale resp. ortschrittliche Abgeordnete gewählt wurden, wie olgt: 38,78 Proc. Katholiken, 59,49 Proc. Protestanten, 1,58 Proc. Israeliten, resp. 24,95 Proc. Katholiken, 72,62 Proc. Protestanten und 1,93 Proc. Israeliten der ortsanwesenden Bevölke- Mg. Berlin, 4. Februar. Der „Frkf.Ztg." wird >on hier geschrieben: Während der Abg. Petri men Gesetzentwurf über die Rechtsverhältnisse >er von dem Bischof Reinkens geleiteten Katholiken mbereitet, vernimmt man, daß der Gegenstand uch in den Ministerien der geistlichen Angelegeneiten und des Innern bereits Gegenstand der Errterung geworden ist. Unter solchen Umständen st es in der That zu verwundern, daß das von er Staatsregierung unmittelbar in Aussicht gestellte Gesetz über ^ie endliche Feststellung der Rechtsverhältnisse der Juden auch in dieser Session nicht eingebracht zu werden scheint, weßhalb es wohl am Orte wäre, daß aus der Initiative des Hauses heraus dem Rechte endlich zu Recht verholfen würde und der lästige Beilragszwang fiele, der in den alten Landen die Mitglieder der Synagogengemeinden zwingt, zu letzteren zu gehören und die Beiträge zu zahlen, die die Vorsteher dem Zwangspflichtigen auferlegen. Ueberhaupt ist die Einmischung der Regierungsbehörden in die inneren Gemeinde-Angelegenheiten schon längst unstatthaft, und wahrhaft komisch wäre es, wenn es im Grunde nicht tragisch ist, das von Westphalen und Raumer am 16. Febr. 1853 Unterzeichnete Ministerialrescript zu erörtern, worin gegen die Verfaffungsbestimmung das Gesetz von 1847 mit dem Bemerken wieder belebt wurde, daß die Israeliten (wörtlich wahr!) als Religionsgesellschaft nicht zu betrachten seien! Beiden Ministern wurde aber vor ihrer eigenen Weisheit so bange, daß sie den Dezirksregierüngen in derselben Verfügung ausdrücklich verboten, letztere zu veröffentlichen! Berlin, 27. Jan. Eine mysteriöse Raubgeschichte, die mehrere Tage lang den größten Theil der Beamten der hiesigen Kriminalpolizei in Thätigkeit gesetzt hat, ist jetzt als ein arger Schwindel aufgedeckt worden. Ein aus der Provinz vor längerer Zeit hiehergekommener Schloffergeselle jüdischer Abkunft, Namens Deutschmann, der in einer Maschinenbauerei Beschäftigung gefunden, hatte die Bekanntschaft einer ebenfalls jüdischen Dame aus anständiger Familie gemacht und sich, mit Zustimmung der Eltern derselben, mit ihr verlobt. Die glückliche Braut batte ihrem AuSerwählten als Verlobungsgeschenk einen werthvollea Ring verehrt, wogegen dieser ein Gegengeschenk nicht gemacht hatte, sondern unter Vorzeigung einer Geldsumme von 46 Thlrn. das Versprechen gab, am nächsten Tage ein solches überreichen zu wollen. Er stellte sich auch pünktlich bei der Geliebten ein, erzählte jedoch mit verstörter Miene und unter Vorzeigung seiner Hände, daß er am Abend zuvor auf dem Heimwege in der Wasserstraße von zwei Räubern überfallen, zu Boden geworfen und seiner Baarschaft beraubt worden sei. Die Räuber, damit nicht zufrieden, hätten ihm die Handschuhe von den Fingern gerissen, und dabei sei auch der ihm geschenkte Ring in die Hände der Räuber gefallen.

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