Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 16 (1875)
- Issue
- Heft 5 (3.2.1875)
- Date
- 1875-02-03
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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94 Feuilleton. Zur Geschichte -er Zsraeliten io Metz. (Fortsetzung.) Eines höchst interessanten Falles, der sich um die Zeit der Vollendung der Synagoge ereignete und der Gemeinde 60,000 Frcs., die Hälfte der zum Tempel verwendeten Summe, einbrachte, soll hier erwähnt werden. Ein Maire von . Metz, Barban Marbe, dessen Name in den politischen Annalen verzeichnet ist, hatte eine Tochter, die schon in ihrer Jugend große Neigung zum Judenthum zeigte und deren Freundinnen im Ghetto wohnten. Sie war mit jüdischen Gebräuchen vertraut und in jüdischer Geschichte bewandert. Das Schicksal führte sie in die Arme eines rauhen Mannes, der weder ihr zartes Gemüth zu schätzen wußte, noch ihre religiösen Ansichten dulden wollte. Eine Trennung (Separation de corps et de biens, Divortium bestand und besteht in Frankreich noch nicht) von ihrem Gatten, dem Herzog von Parma Plaisance, gab ihr ihre Freiheit wieder und, gebrochen durch die Stürme einer unglücklichen Ehe, zog sie sich auf eine griechische Insel im Mittelländischen Meere zurück, vom dort herrschenden milden Klima Genesung hoffend. Doch für ein schmählich gebrochenes Herz haben die Aerzte noch kein Remedium erfunden, noch ist für ein solches Uebel ein helfender Himmelsstrich erschaffen. Die Unglückliche sollte ihr Vaterland nicht wieder sehen. Sie fühlte ihr Ende herannahen. Ihre schönsten im Kreise ihrer Ghettofreundinnen verlebten Stunden mochten sie wohl oft an ihre Jugendtage und zugleich an das auserlesene Volk,' das sie so sehr liebte, erinnern, denn sie gedachte seiner in schönster und edelster Weise. Sie sandte ein Schreiben an das Consistorium zu Metz, in welchem sie bat, ihr einen in hebr. Wissenschaften bewanderten Mann zu senden, mit welchem sie manches zu unterhandeln habe; natürlich werde sie mit der größten Bereitwilligkeit die Kosten der Reise und Entschädigung für Versäumniß decken. Man sandte ihr als den geeignetsten Vertreter den Buchhändler Alkan, der wegen seiner ausgebreiteten Kenntnisse, wenn auch grade nicht sehr bewandert im Hebräischen, sich eines sehr schmeichelhaften Rufes in der Stadt erfreute und von dem man sicher sein konnte, daß er selbst der schwierigsten Mission eine befriedigende Lösung geben würde. Er traf die Fürstin in einem höchst bedenklichen Zustande. Lange Unterredungen folgten nun. Der Inhalt derselben ist niemals in die Oeffentlichkeit gedrungen und eS läßt sich aunehmen, auf den ausdrücklichen Wunsch der Fürstin. Es hätte wahrscheinlich nur wenig bedurft, um den in der Fürstin sehr regen Gedanken, zum Judenthum überzutreten, zur Reife zu bringen, jedenfalls hatte aber Herr Alkan Instructionen enthalten, einer Conversion jede Beihilfe zu versagen, um so den Feinden des Judenthums den Boden zu einem öffentlichen Scandal zu entziehen. Herr Alkan wurde bald wieder in seine Heimath entlassen. Nach seiner Abreise schenkte nun die Fürstin der isr. Gemeinde zu Metz 60,000 Frcs., in einem notarisch beglaubigten Testament diese Summe bezeichnend, indem sie zugleich ihre Ansichten über die Verwendung derselben in ihm niederlegte. Nach denselben sollte das Kapital für alle Zeiten als sicherer Fond unantastbar sein, während der Zinsenertrag desselben zur Erziehung armer Kinder verausgabt werden solle und zwar möchte man sich bestreben, sowohl Knaben als Mädchen auf dem Lande erziehen zu lassen, wo sie an den Ackerbauarbeiten Theil nehmen sollten. In einem später datirten Brief, der aber erst nach ihrem Tode eintraf, legt sie ihre Ansichten über das Judenthum nieder und in welchem es unter Anderem hieß: „Ich glaube an den „Gott Abraham's, Jsaak's, Jäkob's und Moses" u. s. w. Das sehr ausfüh liche Schriftstück, welches in dem Archiv des Consistvriums aufbewahrt ist, wurde der versammelken Gemeinde vorgelesen und wirkte erschütternd auf die Zuhörer. Wie es vorauszusehen war, griffen die Verwandten der Herzogin, gehetzt vom wüthenden Clerus, das Testament an und machten die 60,000 Frcs. der Gemeinde streitig. Der Proceß wurde in Paris geführt und da die Echtheit des Testaments außer allem Zweifel stand und auch sonst jeder vorgebrachte Einwand der Gegner nicht stichhaltig war, ward, wie auch nicht anders möglich -ein konnte, für die Gemeinde günstig entschieden. Die runde Summe von 60,000 Frcs. floß nun — die Verstorbene hatte alle nur irgend entstehenden Stempel, Erbschaftssteuern u. dgl. Ausgaben im Voraus gedeckt — in die Gemeindekasse. Der Bau der Synagoge verschlang zur selben Zeit ziemlich hohe Summen, weßhalb man sich entschloß, das Ererbte zum Bau zu verwenden. Die Zinsen wurden dem Willen der Verstorbenen gemäß zur Erziehung armer Kinder verausgabt, wenn auch nicht ganz genau dem Wortlaut des Testaments entsprechend, da eine exacte Ausführung unmöglich war. Der Name der Verstorbenen wird in den Annalen der hiesigen Gemeinde für alle Zeiten verzeichnet sein, ebenso wie sie sich in den Herzen vieler armer Kinder ein segensreiches Andenken gegründet hat. Ueber den Geschäftsbetrieb der hiesigen Juden