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Der Israelit · 1875-01-20 · Heft 3 (20.1.1875) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 3 (20.1.1875)
Date
1875-01-20
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XYI Jahrgang. Erste Beilage zu Nr. 3 -es Israelit. Zeitr ngsrrachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Bebra, 10. Jan. Am heutigen Tage war in unserer Stadt eine große Anzahl Delegirter verschiedener israelitischer Gemeinden des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen versammelt, um über die Schritte zu berathen, welche zur Beseitigung der Gesetze vom Jahre 1S23 und 1833 die Gemeindeoerhältnisse betreffend, zu ergreifen sind, und um sich gleichzeitig über Ersetzung der jetzigen bestehenden Einrichtung, insbesondere der Vorsteherämter durch andere den heutigen Zeitverhältnissen geeignetere Einrichtungen zu einigen und solche der Behörde in Vorschlag zu bringen. Man einigte sich schließlich nach längerer Debatte über die Wahl einer Commission von 10 Mitgliedern, welche die nöthigen Vorschläge einer wiederholten Versammlung zu machen und dieselbe ein Schriftstück in Form einer Petition Den verschiedenen Gemeinden an die kompetenten Behörden zur Unterschrift vorzulegen hat. Oesterr.- Ungarische Monarchie. Jlattotv bei Trembowla. Am^20. v. M. entriß der unerbittliche Tod unserem Städtchen einen Mann, dessen Wohlthätigkeitssinn als leuchtendes Beispiel in Israel verzeichnet zu werden verdient, — David Parneß verschied im 86. Lebensjahre mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung, in welcher die Armen reichlich bedacht wurden, u. z. vermachte derselbe an erstmaligen Gaben; 9000 fl. für arme Anverwandte, 500 fl. an 10 Arme für Mischnajot-Lernen und Kadisch-Sagen, 100 sl. zur Ausbesserung der hiesigen Synagoge, 100 fl. für das christliche Spital in Tarnopol, 100 fl. zur Vertheilung an Arme beim Leichenbegängnisse, 1000 fl. für österr. Arme in Palästina. Außerdem hinterließ derselbe einen Betrag von 20,000 fl., welche zu 5 Perzent in Pfandbriefen anzulegen sind. Das Zinsenerträgniß ist jährlich wie folgt zu verwenden: 200 fl. zm: Erhaltung des von ihm gegründeten hiesigen Dethauses, 300 fl. zur Vertheilung an jüdische Ortsarme an den Todestagen des Stifters und seiner Frau, 100 fl. für das Jsraelitenhospital in Tarnopol, 25 fl. dem Krankenunterstützungsvereine (Bikur Cholim), 25 fl. zur Beheizung des Bades (Mikwe), 100 fl. an Arme auf Samstag; das Resterträgniß zur Heirathsausstattung für arme jüdische Mädchen. — Auch bei Lebzeiten unterließ David Parneß keine Gelegenheit, um den Armen zu helfen. Er gab stets freiwillig und reichlich. So steuerte derselbe beim letzten hiesigen Brande den Betrag von 600 fl. zur Linderung der Noth sofort bei. Außerdem erbaute er hier ganz aus eigenen Mitteln ein BethaaS, sowie eine Badeanstalt. Sein Andenken wird daher hier und in der ganzen Umgegend ein unvergeßliches bleiben. ' (Lemb. Jsr.) England. London. Ein von einem „enttäuschten Russen" unterzeichnetes „Eingesendet" in der „Times" lautet: „Ihre Leser werden sich wahrscheinlich erinnern, daß nach dem Aufenthalte des Kaisers von Rußland in London im vorigen Jahre eine Proklamation erlassen wurde, welche allen russischen Unterthanen, die sich keinen Mord haben zu Schulden kommen lassen, Amnestie zusicherte. Ich las das mit Freude. Ich hatte im Alter von 19 Jahren Rußland im Jahre 184 > ohne Paß verlassen, und kurz darauf, hatte mein Bruder einen Ersatzmann zur Armee für mich zu stellen. Ich hatte nichts verbrochen, außer daß ich mein Vaterland ohne Erlaubniß verlassen hatte, und ich wandte mich im vergangenen Juni an den russischen Consul de Berg, um die Erlaubniß zur Heimkehr nachzusuchen und wurde beschieden, daß eine formelle Petition eingereicht werden müsse nebst Referenzen auf Londoner Bürger. Das geschah, und außerdem zeichnete ich ein Abkommen, eine Strafe von 10 Rubel für jedes der 25 Jahre meiner Abwesenheit zu zahlen. Alles war zur vollständigen Zufriedenheit des Konsuls abgemacht, und ich wurde ersucht, die Antwort abzuwarten. Im vorigen December erhielt ich eine Postkarte, die mich auf das Konsulat einlud. Ich ging mit einem Freunde dorthin, der jedoch vom Konsul aufgefordert wurde, sich zurückzuziehen, da Zeugen überflüssig seien. Die Antwort, die ich auf meine Eingabe erhielt, war einfach diese: „Da Sie Jude sind, dürfen Sie nicht heimkehren" und damit wurde auf ein Judengesetz vom Jahre 1863 verwiesen. Aber das Wunderbarste kommt noch. Ich wurde von dem Konsul ersucht, die Natur der Antwort nicht zu erwähnen. Warum: kann ich nicht sagen; in Gerechtigkeit mir und Tausenden meiner Landsleute gegenüber, bitte ich dieses zu veröffentlichen, damit diese Sache an die Hauptquelle gelange und zweifellos wird der Geist der Amnestie ausgeführt werden.

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