Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 50 (11.12.1872)
- Date
- 1872-12-11
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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1033 die Bestimmung getroffen, daß an Orten, wo verschiedene Confessionen wohnen und nur ein gemeinschaftlicher Begräbnißplatz vorhanden, dieser in so viele entsprechende, durch eine Mauer oder einen Zaun von einander geschiedene Theile abgetheilt werde, als Confessionen vorhanden. Herr Boyer hebt in den Motiven zu seinem Gesetzesvorschlag, und zwar mit Recht, hervor, daß es oft der Fall ist, daß an Orten, wo nur eine Confession vertreten und demnach nur einer und zwar unabgetheilter Friedhof vorhanden, ein oder mehrere Mitglieder einer andern Glaubensgenossenschaft oder gar ein Confessionsloser wohnt, oder es verunglückt eine fremde Person einer andern Confession an einem solchen Orte, und für diese Fälle hat das Gesetz nicht Vorsorge getroffen; er schlägt daher vor, den Artikel 15 des Gesetzes dahin zu ergänzen, „daß auf jedem Begräbnißplatz zwei Plätze abgegrenzt werden; der eine als Grabstätte für solche Personen, die einem der vom Staate anerkannten Culte angehören, aber deren Confession am Orte ihre Todes nicht vertreten; der andere für Leute, die keiner Confession angehören." Einzelne Thatsachen rechtfertigen den Vorschlag des Herrn Boyer. Es ist mehr als einmal vorgekommen, daß ein Protestant oder Israelit, der in einer ganz katholischen Gemeinde gestorben, in dem Winkel, der für Selbstmörder bestimmt, begraben worden ist. (Rev. Jsr.) England. London. In einer der letzten Sitzungen der „Anglo-Jewish-Association" wurde ein Brief des Herrn l. D. Mocatta verlesen, durch den angezeigt wird, daß Herr Crömieur wünsche, daß die jährliche Generalversammlung der „Alliance Jsr." nicht immer in Paris, sondern auch in andern Städten Europa's stattfinde. Herr Macotta theilt weiter mit, daß bereits Schritte gethan sind, die es ermöglichen, daß die nächste Generalversammlung in London abgehalten werde. London. Ein in Keilschrift auf assyrischen Denkmälern befindlicher und vor: Herrn George Smith, Beamter am britischen Museum, entzifferter, langer und ausführlicher Bericht üver die Sündfluth theilt uns mit, wie die Geschichte derselben in einer frühen chaldäischen Periode in der Stadt Erech, einer der Städte Nimrod's (jetzt die Ruinen von Werka), erzählt wurde, ch'isuthrus oder Noah berichtet von der Verruchtheit der Welt, dem Befehle, eine Arche zu bauen, der Aufbaunng und Bewohnung derselben, der Sündfluth, dem Ruhen der Arche auf einem Berge, dem Aussenden eines Vogels u. dergl. m. Die Hauptunterschiede von der Erzählung der Bibel beziehen sich auf die Dauer der Sündfluth und den Namen des Berges, auf dem die Arche geruht haben joß. Der durch Keilschrift überlieferte Bericht ist ausführlicher als der des Berosus und enthält Einzelnheiten, die in der heiligen Schrift sowohl als auch von dem chaldäischen Schriftsteller übergangen sind. Außerdem enthält derselbe manche andere auf die chaldäische Geschichte bezügliche interessante und wichtige Nachrichten. Wie Herr George Smith hervorhebt, ist dies der erste Fall, daß eine Inschrift aufgefunden worden ist, in welcher ein in der Genesis erwähnter Vorfall berichtet wird. Rußland. St. Petersburg. Die Residenz des russ. Kaiserreichs hat nach der letzten Volkszählung vom Jahre 1869 667,963 Einwohner; diese vertheilen sich nach den Glaubensbekenntnissen folgendermaßen; 557,168 orthodoxe Griechen, 3,138 Sectirer, 335 gregorianische Armenier, 20,882 Katholiken, 76,831 Protestanten, 6,654 Juden (Talmudanhänger u. Karaim), 2,071 Mohammedaner und 103 Heiden. Br. Schweden. Stockholm. Der König von Schweden hat vermittelst der Chefs der Provinzen die königl. Gouverneure um ihre Ansicht fragen lassen, welche sic bezüglich der Abschaffung des Gesetzes haben. das den Israeliten verbietet, anderswo als in Stockholm, Gothenbnrg, Norköping und Carlskrona zu wohnen. Ein detaillirter Bericht hierüber muß noch in diesem Jahre an den König abgegeben werden. (Ärch. Jsr. ) P a l ä ft i n a. Jerusalem. Jüngst kam ein griechischer Jüngling weinend zum Chacham Baschi dahier und erzählte ihm, daß, nachdem sein Vater gestorben, seine Brüder ihm sein Erbe verweigerten unter der festen Behauptung, daß er nicht ihr Bruder, vielmehr Jude sei und als kleines Kind von ihrem Vater entführt und als Sohn erzogen worden sei. Der junge Mann theilte dann weiter mit, daß er sofort seinen bisherigen Aufenthaltsort verlassen, um nach Jerusalem zu gehen mit der Absicht, es dort zu ermöglichen, daß er in den Glauben seiner Väter ausgenommen werde. Nachdem sich der Chacham Bafchi überzeugt, daß er beschnitten, und nachdem von der Behörde die Genehmigung eingeholt worden , wurde der heißeste Wunsch des Jünglings durch die Aufnahme iu's Judcnthum erfüllt. (Habazeleth.)