Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 50 (11.12.1872)
- Date
- 1872-12-11
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1032 verschwunden, wohl ist ihre Kraft noch nicht gebrochen, wohl zählen ihre Opfer noch nach Tausenden, allein es ist ein Mittel gefunden, ihnen widerstehen und ihren Netzen entrinnen zu können: oie Augen offen behalten, sich nicht blenden lassen! Wer als Sehender den rechten Weg dahinwandelt, den vermögen solche Irrlichter nicht! abzulenken, dem erscheinen solche Gespenster in ihrer! ganzen Hohlheit und Nichtigkeit. Daß aber von all - dem slitterhaiten Glanz, den jene Trnggestalten von sich . ausstrahlen, das Auge nicht geblendet werde, das bewirkt das Leben in dem Kreise der Wahrheit, dessen Mittelpunkt in der Thätigkeit desjenigen Mannes geboten ist, der als leuchtendes Muster das Auge derer, die bewundernd zu ihm amblicken, erhellt und ihre Herzen erwärmt. O e ft e r r. - U n g a r. Monarchie.! Wien, 1. Dec. Nach Pesther Nachrichten wäre einmal davon die Rede gewesen. dem deakistischen Banquier Wahrmann das Finanzministerium anzubieten; derselbe habe jedoch im Voraus die Ehre abgelehnt. Die Pesther „Reform" bemerkte dazu, Herr Wahrmann scheine die alten ungarischen Gesetze sehr gut zu kennen, denn eines derselben verbiete den Juden, sich m die Finanzgeschäfte des Staates zu mischen, Zölle, Regalien und Abgaben zu pachten :c. In den letzten Jahren haben es jedoch die christlichen Finanzmimster magyarischen Stammes durchaus nicht verschmäht, mit j jüdischen Banquiers zu unterhandeln, um die Deficits! des Reichs der heiligen Stephanskrone zu decken. j Rumänien. j Bukarest, 21. Nov. Das officielle Blatt der! Commune in Jassy bringt uns das Resume der am! 5. (17.) Sept. abgehaltenen Sitzung, in welcher die! Angelegenheit des Fleischmonopols und die hiergegen erj hobenen Reclamationen der dortigen israel. Bevölkerung! zur Sprache kamen.! Wie man weiß, wird durch dieses Monopol den! Juden die Möglichkeit benommen,'das Vieh nach Ihrem; Ritus schlachten zu können, so daß sie entweder ihren z Traditionen untreu werden, oder dem Genuß des Rind-! und Lammfleisches für die Monopolzeit in Jassy entsagen müssen. Die Israeliten haben nun Angesichts eines solchen Dilemma's, vor der Licitation, der Primarie eine Petition überreicht, worin dieselbe aufmerksam gemacht wird, daß in den veröffentlichten Stipulationen für das Monopol ihrer Ausnahmsstellung hinsichtlich des Fleischgenusses gar nicht Erwähnung geschieht, und ist dieselbe ersucht worden, so lange es noch Zeit, hieran zu denken, da sonst die ganze israel. Bevölkerung der Gnade des Monopolinhabers anheimgegeben sein wird. Letzteres ist einigermaßen Unverstände lich, da es in den von der Primarie gestellten Bedingungert ausdrücklich heißt: „Die Viehschlächter, die der Monopolinhaber in keinen Diensten haben wird, müssen Rumänen sein; (Oabier charges Art. 9, Al. 1) der Unternehmer kann also beim besten Willen nicht helfen, und würden ihm die Israeliten noch so viel geben , so dürfte er doch keinem jüdischen Schächter zu schlachten gestatten. Ueber die erwähnte Petition entspinnt sich nun eine lebhafte Debatte, d. h. der Allsdruck „Debatte" ist eigentlich hier nicht statthaft, da alle Anwesenden ohne Ausnahme für dw Zurückweisung des Ungeheuern Ansinnens seitens der Inden wann. Ein Hera M iler nennt diese Petition sogar eine Impertinenz. Alle lieben Väter der Stadt Jassy ergehen sich in mehr oder weniger theologischen Widerlegungen des jüdischen Glaubens; nennen den Mosaismus veraltet, dem Zeitgeist widersprechend, auf Grund dieser Erwägungen, wollen sie die Juden wider ihren Willen zu besseren Ansichten bekehren. Schließlich wird noch der Kniff angewendet, daß man sagt, man wolle sich nicht in die Cultusangelegenheiten Andersgläubiger mischen. Alles dies wäre unendlich komisch, wenn es nicht die traurige Folge hätte, daß nun so viele Tausende in die Unmöglichkeit versetzt würden, Fleisch zu essen, Die Herren motivirten ihre Zurückweisung mit dem Communalgesetz, welches vorschreibt, daß man wohl dw Einwohner mit Fleisch versorgen müsse, aber keinerlei Maßregeln rücksichtlich irgend eines Cultus genommen werden können. Was verstehen die Herren unter Cultus? doch die Ausübung religiöser Vorschriften, also auch ritueller Gesetze? Verhindert man direct oder indirect diese Ausübung, was wird aus dem Cultus, und was aus der in der Constitution garantirten Cultusfreihefl? Glücklicherweise bilden die Potentaten der Jassyer Commune nicht die höchste Instanz im Lande, und sind wir überzeugt, daß ein gerechter Anspruch so vieler Tausender nicht unberücksichtigt an unserem Ministerium vorübergehen wird. Das heißt denn doch eine Sache zu weittreiben, wenn inan Jemanden, dessen Religion man zu achten vorgibt, die Nahrung entziehen will. Glauben die Herren, hierdurch die Jassyer Israeliten zum Fortgehen zu bewegen? Fürwahr ein radicales Mittel! Doch wenn die weisen Herren dort in ihrem blindem Hasse die ruhige Uebcrlegung verlieren, so ist dies doch glücklicherweise bei dem weitaus größten Theil des Volkes nicht der Fall, und gibt es noch eine andere und höhere Behörde, welche ähnliche Beschlüsse dahin legen kann, wohin sie gehören. F r a n k r e i ch. Paris. In der Nationalversanunlung ward jüngst ein Gesetzesvorschlag des Herrn Ferdinand B o y e r vertheilt, welcher den Artikel 15 bezüglich der Begräbnißplätze ergänzen soll. In diesein Artikel nämlich ist