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Der Israelit · 1872-12-04 · Heft 49 (4.12.1872) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
13 (1872)
Issue
Heft 49 (4.12.1872)
Date
1872-12-04
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1018 Handelt es sich nur im vorliegenden Falle, wie es gewöhnlich angennmmen wird, wirklich nur um das Recht der Erstgeburt in dem Sinne, daß dem Jacob dadurch der größere Theil des Besitzes seines Vaters zuerkannt wurde? War es eine gemeine List, durch die er sich in den Besitz dieses Rechtes zu setzen wußte? Oder zeigt nicht vielmehr die ganze Geschichte, daß es sich hier nicht sowohl um das Recht, als vielmehr um die Pflicht des Erstgeborenen handelt? Wir wollen ganz absehen von allen Erklärungen und Deutungen nur versuchen, an der Hand der Bibel, durch die Geschichte unserer Väter zu beweisen, wie es sich hier um die Erfüllung der Aufgabe handelt, die schon Abraham geworden, die immer der Erstgeborene übernehmen sollte und die Jacob, als sein Bruder Esaw derselben sich nicht unterzog, ja gerade dagegen handelte, auf sich zu übertragen suchte. In der Geschichte unserer Väter zieht sich eine Thatsache gleichsam wie ein rother Faden durch, um die sich das ganze Leben und Streben derselben drehte, nämlich die Verheißung Gottes an Abraham, daß einst seine Nachkommen das Land Kanaan besitzen werden. Damit nun diese Verheißung durch eigenes Bemühen rascher in Erfüllung gehe, strebte jeder Einzelne darauf hin, die Nachkommen an dieses Land zu fesseln und sie im Dienste Gottes heranzubilden, damit, wenn die Zeit der Knechtschaft, welche dem Abr. schon vorausgesagt wurde, herangekommen, sie nicht dem Baterlande und ihrem Gotte entfremdet würden. So beschwört Abr. seinen Diener Elieser, weder von den Töchtern Kanaans für Jizchak eine Frau zu nehmen, damit er nicht durch ein Familienband an die Einwohner des Landes ebunden wäre und dadurch von der Besitznahme es Landes abgehalten, oder wenigstens seinen Nachkommen dieselbe nicht so fest an's Herz legen würde; noch auch sollte er denselben diesem Lande entfremden Dadurch, daß er ihn in ein anderes, selost in das Geburtsland feines Vaters führte, sondern er solle für den Jizchak eine Frau aus der eigenen Familie nehmen nnd diese nach Kanaan bringen, ü’dbm ’pbtt '*11 und der Ewige, der Gott des Himmels, spricht er zu ihm, noo ’jnpb pNDi der mich genommen aus meine- Vaters Haus und aus dem Lande meiner Geburt joko -mm« 'b -on -law und der mir verheißen und mir zugeschworen hat, wie folgt: "unib nMTn pan nx jnx, deinem Nachkommen werde -ich dieses Land geben, i^sb wxbo nbBM xin, Er wird seinen Engel vor dir hersenden nm nnpbi dvd 'jab, daß du von dorther für meinen Sohn eine Frau bringst. Gott selbst suchte unsere Stammväter im Lande zu halten, sie dasselbe als Eigenthnm, als Vaterland ansehenzu lassen. So verhinderte Er den Jizchak, der bei eingetretener Hungersnoth nach Mizrajim ziehen wollte, daran, zu ihm also sprechend: Gehe nicht hinab nach Mizrajim, sondern bleibe im Lande, das ich dir und deinen Nachkommen geben werde, wie ich es schon deinem Vater Abraham zugeschworen habe. Dieser Aufgabe, für den Besitz des Landes einzutreten, hatte sich Esaw entzogen, indem er seine Frauen von den Töchtern des Landes, gewiß gegen den ausgesprochenen Willen seines Vaters wählte; zugleich wurde er dem Dienste Gotteentfremdet durch den Götzendienst seiner Frauen. Gewiß war auch ihm die Verheißung des Ewigen uud die Aufgabe, die sich daran knüpfte, bekannt. Natürlich hätte Jacob sich der Aufgabe des Esaw unterziehen können, wenn der Segen, den Gott dem Abrabam zur Erreichung diese- Zieles ertheilt und der naturgemäß auf den Erstgeborenen übertragen wurde, ihm ertheilt würde. Diesen konnte er sich aber nicht anders verschaffen, als durch Erwerbung des Rechtes der Erstgeburt. Vorerst wollte er sich aber überzeugen, öb sein Brudrr ganz und gar seiner Aufgabe entfremdet war. Er stellte ihn auf die Probe und zwar auf eine solche Weise, die fast Jeder mit Verachtung zurückgewiesen hät.e; doch Esaw bestand die Probe nicht; er verkaufte, um seinen augenblicklichen Hunger zu stillen, sein Recht für ein Gericht Linsen. Daß Esow diesen Kauf nicht für ernsthaft hielt, oder sich wenigstens vorbehielt, fein Recht doch einst geltend zu machen, geht aus seinem späteren Benehmen zur Genüge hervor. Und daß auch Jacob nicht daran dachte, sich durch diesen Kauf das Vermögen des Vaters anzueignen, läßt sich mit der größten Bestimmtheit annehmen. Selbst wenn das seine Absicht gewesen wäre, so wäre denn doch die Ausführbarkeit bei dem Charakter und der Gewaltthätigkeit seines Bruderetwazweifelhaft gewesen. Es handelte sich aber einfach um den Segen, der ihm durch den vorgegangenen Kauf mit Recht zukam; es handelte sich um den Segen, der sich an die UeVernahme der Aufgabe und der Pflichten des Erstgeborenen, Alles daran zu setzen, die Verheißung de- Ewigen in Betreff der Erwerbung des Landes Kanaan, ihrer Erfüllung näher zu bringen und zu verwirklichen, knüpfte. Und als nun Jizchak alt war und seinen Erstgeborenen aufforderte, ihm erst seine Lieblings speise zu bereiten, dam t er ihm dann seinen Segen ertheile, — wahrscheinlich wollte er sich dadurch tn eine für Esaw günstige, durch den Beweis des kindlichen Gehorsams dankbare Stimmung versetzen —da hielt es Jacob an der Zeit,

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