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Der Israelit · 1872-11-20 · Heft 47 (20.11.1872) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
13 (1872)
Issue
Heft 47 (20.11.1872)
Date
1872-11-20
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Xin. Jahrgang. Beilage zu Nr. 47 des Israelit. OchWMchtlch« Depesche. Jerusalem, 13. Nov. Rabbiner Vr. Lehmann, Mainz. Wir ersuchen Euer Ehrwürden, gegen den unbefugten Abraham Bär Cohn und dessen Sammlungen öffentlich zu protestiren im Namen der Deutsch- Holländischen Gemeinde hier. I o ch a n a n Schlank, S e l i g H a u sd o r f s, Adelstani (?), Zalniker. (Herr Abr. Bär Cohn aus Zefath durchreist gegenwärtig Deutschland, um für die Gründung eines Hospitals in Zefath zu collcctireu. Was dieses mit der Deutsch-Holländischen Gemeinde in Jerusalem zu thun hat, ist uns nicht klar. Uebrigens sind gegen die Sammlungen des Genannten schon vielfach Proteste veröffentlicht worden. — Die Redaction.);; y ° *..1——LfiBLSi..1. "V»' 11L L* . ' .■'■!. . ' Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Darwstadt, 12. November. Bor hiesigem Bezirksstrafgericht erschien heute Aloys Bauer, der nominelle Redacteur des in Bensheim erscheinenden ultramoutanen „Starkenburger Voten", unter der Anklage der Uebetretung des Art. 166 des Strafgesetzbuches. Zu einer Zeit, in welchem genanntes Blatt in Ausfällen gegen die Juden Großes leistete, erschien in dir. 92 der incriminirtc Aufsatz, der unter der Ueberschrift: „Wer ist in Wahrheit staatsgefährlich?" Auszüge aus einem von Jtzig Feidel Stern herausgegebeuen Lexikon der Geschäfts- und Umgangssprache der Juden mittheilte, welches Lexikon nach dem incriminirten Artikel interessante Aufschlüsse über das Treiben der Juden im Allgemeinen gewähre, woraus zu beurtheilen, ob diese in der That nicht staatsgefährlich seien, ob sie nicht die wesentliche Schuld an der verzweifelten socialen Gegenwart trügen und ob nicht die Consequenzen zur Auflösung der Gesellschaft führen müssen. Zum Beleg hierfür werden verschiedene Citate mitgetheilt und daraus der Schluß gezogen, es sei die größte Sünde für die Juden, daß sie die Christen nicht genug betrügen; sie dürften durch einfaches Aussprcchen des Wortes gloma jeden falschen Eid schwören, überhaupt fei ihnen den Christen gegenüber Alles erlaubt. „Gibt es", fährt der Verfasser des Artikels fort, „etwas Unduldsameres, Vaterlandverrätherisches, als das Schacherthum?" Gegen diesen Artikel wurde Seitens einer Reihe von Vorständen israelitischer Gemeinden die Untersuchung eingeleitet, jedoch auf Antrag der 'Staatsbehörde wieder eingestellt, da nach Ansicht derselben der Artikel, da er nur von Talmudisten und Schacherjuden rede, keine nach Art. 166 des Strafgesetzbuches strafbare Herabwürdigung der jüdischen Religion enthalte. Dagegen fand die Anklagekammer das zur Anklage gestellte Vergehen genügend iudicirt, unl den Beschuldigten vor das Bezirksstrafgericht zu verweisen. Derselbe will den Artikel nur ausgenommen haben, um deni „Schacher" zu steuern, keineswegs aber, um die jüdische Religion zu beleidigen; er will überhaupt nur die Talmudisten im Auge gehabt haben und behauptet, daß der Talmud solche Sätze enthalte. — Als Zeugen waren eine Anzahl von Vorständen israelitischer Gemeinden geladen, die übereinstimmerd versichern, daß man den betr. Art. allgemein als eine grave Beleidigung der israelitischen Religion aufgefaßt habe, daß der Talmud nur eine Interpretation der Bibel sei. Staatsanwalt Steinberger hält primo loco den Artikel des „Starkenburger Boten" für nicht strafbar, da dessen Tendenz nicht gegen die jüdische Religion im Allgemeinen, son dcrn nur gegen die Moral der Talmudisten gerichtet sei, beantragt aber, da dies bei eventueller Bestimmung des Strafmaßes wesentlich in Betracht käme, Vervollständigung der stattgehabten Beweisaufnahme dahin, ob der Talmud wirklich die von dem Angeklagten behaupteten Lehren enthalte. Sollte der Gerichtshof dennoch in dem Artikel eine Beschimpfung der isr. Religion erblicken, so beantragt die Staatsbehörde eine angemessene Gefängnißstrafe. Vertheidiger Hosgerichtsadvocat Warthorft bestreitet jede Anwendbarkeit des Art. 166 auf den vorliegenden Fall, da nicht die jüd. Religion, sondern nur die Lehren des Talmud, das politische lind sociale Element des Judenthums in dem Artikel des „St. B." angegriffen seien. Durch massenhafte Citate aus jüd. Schriftstellern, theilweise aus dem 15. Jahrhundert, sucht er den Beweis zu führen, daß der Talmud wirklich Lehren, wie die angegebenen, enthalte. Die Urtheilspublication findet am 19. d. M. statt. (Wir haben bereits zur Zeit des Erscheinens jenes SchandartikelS denselben besprochen und nachgewiesen, daß der Talmud die darin angeführten schauderhaften Dinge nicht enthält. Red.) R u ß l a n d. St. Petersburg. Unter dem Namen Schabotniker eristirt in der Nähe des kMpi'chen Meeres eine Sccte, deren Bekenner,

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