Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 46 (13.11.1872)
- Date
- 1872-11-13
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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953 Italien. Neapel. Die Israel. Gemeinde zu Neapel, die sich längere Zeit mit der Wahl eines Rabbiners beschäftigte, hat endlich einen Beschlutz gefatzt und HennSalomon Delecnedetti, welcher früher in Mondovi wohnte, zum Rabbiner berufen. Es ist Vieles in Neapel zu thun; die Zahl unserer Glaubensgenossen ist seit der neuen liberalen Regierung bedeutend gestiegen uud unter diesen befinden sich viele reiche Leute; aber der religiöse Eifer fehlt und der Jndifferentismus ist groß. Der erwählte Rabbiner findet ein schwieriges aber schönes Feld der Thätigkeit vor; man rechnet auf seinen guten Willen. (Arch. Jsr.) Belgien. Brüssel, 1. Nov. In der Conferenz zur Besprechung der Lage der Juden in Rumänien gaben die rumänischen Delegirten die Erklärung ab, datz sie selbst die Initiative ergreifen und eine Petition um Verleihung der staatsbürgerlichen und politischen Rechte an die rumänische Kammer richten wollten. Die Conferenz stimmte dieser Maßnahme vollständig bei. Die Massenauswanderung nach Amerika sei aufzugeben, weil die rumänischen Juden mit grötzter Zähigkeit an ihrem Vaterlande hängen. Die Conferenz beschloß die Errichtung von Schulen in Rumänien und die Errichtung eines internationalen einheitlich organisirten Executivcomitös. Als Vorort wurde Wien gewählt. Frankreich. Paris. In algerischen Blättern findet sich ein gar wundersamer Bericht über die Empfangsfeierlichkeiten, die dem neuernannten Bischöfe von Conftantine, Msgr. Robert, bei der Ankunft in seiner Diöcese passirt sei» sollen. An den Thoren der Stadt wurde er von dem Präfecten, Herrn Wahl, mit folgender Anrede empfangen: Monseigneur! Mir, einem Israeliten, fällt als Präfecten die Ehre zu, Sie in Ihrer neuen Residenz zu begrüßen. Darüber will ich mich nicht beklagen. Wir besitzen in unseren Mauern seit langer Zeit zwei protestantische Pastoren, drei Rabbiner und mehrere Muftis, uud obgleich der Einzug derselben nicht von den imposanten Kundgebungen bekleidet war. welchen das Gesetz für Ihren Einzug vorschreibt, so wußten sie sich darum nicht minder durch ihre Bescheidenheit, durch die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflicht, die Würde ihres Privatlebens und ihre Achtung vor der Freiheit Andersgläubiger die Werthschätzung und Svm- Äie unserer Bevölkerung zu gewinnen. Ich glaube, rfgr., der Dollmetsch dieser Bevölkerung zu sein. wenn ich den Wunsch ausspreche, Ew. Hochwürden und die unter Dero Befehlen stehende Geistlichkeit jene Tugenden üben zu sehen, welche der katholische Klerus christliche Tugenden nennt, die aber in Wahrheit Tugenden der ganzen Menschheit und als solche zu allen Zeiten und in allen Ländern von den aufgeklärten Leuten anerkannt sind. Worauf der Bischof erwidert haben soll: „Herr Präfect! Die Tugenden, von denen Sie soeben sprechen, sind — Sie mögen mir schon gestatten, dies auszusprechen — doch recht eigentlich christliche Tugenden, nicht als ob der französische und insonderheit der algerische Klerus sie besser oder häufiger übte, als die Priester oder Würdenträger der anderen Bekenntnisse, sondern weil sie sie beharrlicher lehren und weil die ihncn schuldige Achtung dem Profanen überhaupt jene Prüfung ihres Privatlebens untersagt. Darin, mein Herr, liegt die Ueberlegenheit der christlichen Religion vor der Ihrigen: ein unsittlicher Rabbiner verliert die Achtung seiner Glaubensgenossen, während ein pflichtvergessener und lasterhafter Priester noch immer die Blitze, welche tödten, in den Händen hält und in der ausgedehnten Genossenschaft, der er angehört, den nöthigen Beistand findet, um über feine Feinde zu triumphiren. Ein großes Beispiel der Solidarität, welches die Partei der Mordbrenner und Plünderer noch nicht zu beherzigen verstanden hat! Diese Pattei wird untergehen, mein Herr, erstlich weil ihr Ruin in der heiligen Schrift prophezeit ist, und dann, weil sie immer die Unwürdigen aus ihrer Mitte ausstotzen will und nicht begreift, daß der moderne Geist, um den Sieg zu erringen, in solchem Falle Nachsicht zur Pflicht macht." — Sonderbare Logik! Paris. Zwei Decrete des Präsidenten der Republik 6. d. 12. September treffen neue Anordnungen den israelitischen Cultus betreffend. Das erste bestimmt in Betreff der Wahl der Rabbine Art. 1. Die Großrabbiner der israelitischen Consiftorialsprengel werden vom Central-Consistorium auf Grund einer Liste von drei Candidaten ernannt. Diese Liste wird vorgeschlagen vom Departe > ental-Consistorium, zu oem eine Commission hinzutritt, bestehend 1) aus einem Delegirten, ernannt von den eingeschriebenen Wählern jeder Gemeinde, welche einen vom Staat besoldeten Cultusbeamten hat: 2) aus einer gleichen Anzahl von Delegirten, welche von den Wählern der Consistorial-Hauptstadt gewählt werden. Die Ernennung der Großrabbiner unterliegt der Bestätigung des Staatsoberhaupts. Art. 2. Die Rabbiner werden vom Departemental-Consistorium ernannt unter Beistand einer Commission aus Delegirten, welche zur Hälfte