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Der Israelit · 1872-11-06 · Heft 45 (6.11.1872) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
13 (1872)
Issue
Heft 45 (6.11.1872)
Date
1872-11-06
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XIH Jahrgang. Beilage zu Rr. 45 des Israelit. Leitender Artikel. Gebetbuchs -Fälschungen. Hannover, Tischri 5633. Das neue Jahr hat uns zum Angebinde ein Opus gebracht, welches eine nicht zu unterschätzende Bereicherung der liturgischen Literatur gewährt. Man hat so häufig von orthodoxer Seite der Reformen im Gottesdienste anstrebenden ganzen und halben neologischen Partei den Borwurf gemacht, daß sie nur stark im Niederreißen aber weder Geschick noch Kraft besitze, etwas Neues, Gutes zu produciren. Der hiesige Landrabbiner vr. Meyer sucht mit dem erwähnten liturgischen Erzeugnisse seiner theologischen und poetischen Muse diesen Vorwurf auf die wirksamste Weise tatsächlich zu widerlegen und glauben wir deßhalb umsomehr die Aufmerksamkeit des größeren Publikums aus dasselbe lenken zu sollen. Welchen Fond von urwüchsiger Kraft muß doch die sogenannte Breslauer historisch-kritische-suLto-rnilisu- Schule in sich bergen, wenn von einem ihrer treuesten, bewährtesten Vertreter das nun schon seit Jahrhunderten ruhende Werk der Piutanim wieder ausgenommen werden kann! Das Werk, mit welchem sich sein Autor Bahn brechend und gewiß eine neue Aera inaugurirend, bei der staunenden und bewundernden Welt einführt, ist betitelt: .naun p"p2 moi« rroni , nu iru« riD'o p"53 euer. Hannover. Druck von Rud. März 1872. Durch den Umstand, daß des 'Verfassers bessernde Hand noch bis zur letzten Stunde an diesem werthvollen Werke thätig gewesen, hat dasselbe erst in Wirklichkeit im Jahre 5633 das Licht der Welt erblickt und wurde erst am 'Hu ms in hiesiger Stadt colportirt, ein Umstand, den wir den späteren Archäologen nicht verschweigen wollen. Den Inhalt selbst einer Prüfung unterziehend, haben wir nun zu constatiren: daß an dem Gebete iw'ra zunächst auffallend ist, daß dasselbe in der nach dem althergebrachten deutschen Ritus üblichen Reihenfolge einfach abgedruckt ist und es ganz^ unerklärlich erscheint, warum der gelehrte Herr Verfasser einen besonderen Abdruck davon für seine getreue Gemeinde hat anfertigen lassen, da doch jedes htd und jedes mino die gleiche Reihenfolge haben. Was soll da das specifisch hannoversche Werk, das Werk des besorgten zeitgenössischen Seelenhrrten 9 Diese Fragen steigen dem Leser auf, bis er endlich mit einem freudigen Ausrufe der glücklichen Entdeckung fast am Schlüsse des Gebets deren Lösung klar und deutlich sieht. Freilich sieht er sie eigentlich nicht, sondern er sicht Etwas nicht und dieses Nichtsehen ist eben des Rächsels Lösung. Er sicht nämlich nicht den Satz: Jo “pDtpn d~i r.cpa Das ist also das Neue, das Bessere, welches der glücklichen Hannoverschen Gemeinde vor: ihrem Rabbiner gewährt wird! Wir wollen nicht verhehlen, daß, freilich uns gewöhnlichen Menschen ungesetzlich erscheinend, schon seit einer langen Reihe von Jahren der gesegneten Amtsführung des gegenwärtigen Herrn Landesrabbiners der??n unzweifelhaft in Folge einer „landrabbinatlichen Verordnung" diesen Satz ausgelassen hat. Wie bedauerlich aber wäre es, roenn irgend ein unwissendes Mitglied der Gemeinde denselben doch betete! % Ferner kommt in Betracht, daß ja der erwähnte Satz bislang nicht „offiziell" als abgeschafft angesehen werden konnte, nur „offiziös"; liegt aber zierlich geheftet eine -o-an p"p2 pidu vor, dann kann Niemand die große Sünde begehen und ihn doch beten, dann ist er in optima forma offiziell beseitigt, und todeswürdigcs Verbrechen begeht derjenige, welcher von dieser „Abschaffung" keine Kenntniß nimmt. Wir möchten aber denn doch unsere Meinung nicht zurückhalten, daß abgesehen fern der durch Nichts zu rechtfertigenden Verletzung des Religionsgesetzes, welche durch diese Abrogirung eines integrirenden Theils eines von ganz Israel angenommenen Gebets geübt wird, der leitende Gedanke dieser gesetzeswidrigen Ausmerzung im hohen Grade verwerflich ist und nur ein vollständiges Verkennen drs Geistes unserer erhaoenen Gebete dazu führen konnte, diesen Satz zu streichen. Es verdankt nämlich diese Abrogation der banalen Vorstellung, daß die Juden in unserer Zeit, welche ihnen die lange vorenthaftenen Menschenrechte von Seiten der deutschen Regierungen und Völker zurückgab, nicht mehr beten sollen: Nekom leenenu. Es kann eine Widerlegung dieser total falschen Ansicht nicht treffender gegeben werden, als mit den Worten des Rabbiner Hirsch in Frankfurt a. M. im „Jcschurun 5620, Seite 654 u. f.": „An den ersten Tagen des Neujahranfangs, an welchen die jüdische Gesammtheit an dem doppelten Bewußtsein ihrer unendlichen Hilssbedürftigkeit rrnd ihrer unendlichen Unwürdigkeit mit allen ihren Hoffnungen und Wünschen, mit all ihren Sorgen und Aengften betend zu der unendlichen Barmherzigkeit des Einig-Einzigen sich flüchtet, schließt sie eine Reihe zu ihrem „Vatex und Könige" gesandter Gebete mit den Bitten: „Thue es wegen der um Deinen heiligen Namen Gemordeten, chue es wegen der um deme Einheit Ge-

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