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Der Israelit · 1872-10-09 · Heft 41 (9.10.1872) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
13 (1872)
Issue
Heft 41 (9.10.1872)
Date
1872-10-09
Page
– (sequence 4)
Language
German
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868 und braucht sich nicht um den morgenden Tag zu kümmern. Er thut das Gute, um feinem Herrn Vergnügen zu bereiten und meidet das Böse ans Furcht, seinen Herrn zu erzürnen. Wenn nun ein treuer Sclave in dieser Weife seinem irdischen Herrn gegenüber handelt: welche Verpflichtungen müssen erst wir Menschen gegen unfern Herrn im Himmel zu erfüllen bestrebt sein! Des Menschen Güte und seine Versprechungen sind nicht immer bleibend und ausführbar; der irdische Herr hat nicht die Macht, seinen Sclcwcn vor einem Unglücksfall zu fchr'izzen; er kann ihm weder Kraft noch Gesundheit verleihen, er kann ihm nicht sein etwaiges Vermögen garantiren, da er nicht im Stande, das seinige für immerzu wahren. Alles Dies beweist Dir, mein Sohn, wie wir durchdrungen sein müssen von unfern Pflichten gegen Gott, der nie aufhört, uns jeden Tag von Neuem seine unendliche Güte zu beweisen. Daher müssen wir uns bestreben, mit einer unerschütterlichen Festigkeit und mit einer aufrichtigen Anhänglichkeit Gott zu lieben und zu verehren und unbedingtes Vertrauen zu Ihm zu haben, auf daß wir würdig seien, Sclaven Gottes genannt zu werden. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mainz, 2. Oct. Wir freuen uns, unfern Lesern mitthcilen zu können, daß wir heute an das Central- Comits zu Amsterdam zum Vesten der Armen und Nothleidenden, Wittwen, Waisen rc. im heiligen Lande 2000 fl. holl. Cour, überschickt haben. Die Gesammtsumme der für die obengenannten Zwecke in diesem Jahre übermittelten Gelder beträgt nunmehr 5890 fl. 21 kr. Aus Bayern. Die löbliche Redaction des „Israelit" wird hiermit höflichst ersucht, folgenden Vorfall veröffentlichen zu wollen. Vor einigen Jahren starb Herr Joseph Frieden- Hain aus Nürnberg, kinderlos. Dessen Wittwc hat sich nun am 29. Sept. d. I. mit Herrn S. Mayer aus Neustadt a. d. H. (wahrscheinlich in Frankfurt a. M.), ehelich verbunden, ohne vorher den nöthigen Act der Chaliza vornehmen zu lassen. Es wird daher pflichtmäßig ftatuirt, daß diese zweite Ehe der Frau Fricdenhain nach mosaischem Gesebe eine verbotene genannt werden muß, was allen Gesetztreuen Israels zur Mittheilung und Beachtung dienen möge. Aus Bayern, 2. Oct. In dem mederbayerischcn Städtchen Deggendorf findet in diesen Tagen (vom 29. Sepiember bs 5. Oktober) die Feier der Gnade nz eit" statt.^ In dichien unabsehbaren Schaaren wandern die Gläubigen aus weiter Ferne, namentlich aber aus Böhmen, zu dem ausgestellten Gnadenbilde, um des päpstlichen Ablasses theilhastig zu werden. Fragen wir nun, aus welchen Gründen diese Kirchenfcierlichkeit abgehatten wird, so e halten wir die Antwort: sie ist der Erinnerung an einen Massen- I »den-Mord gewidmet. Es war nämlich im Jahre 1337 als die in Deggendorf wohnenden Inden des Diebstahls einer Hostie beschuldigt wurden; ohne weitere Untersuchung wurde die Niedermetzlung der ganzen Judengemeinde beschlossen und so fa iden eiwa 400 Personen, Männer, Weiber und Kinder, untr schrecklichen Mißhandlungen ihr n Tod. Um nun diese edle im Namen der Kirche und der Religion begangene Thal den Nachkommen in Erinnerung zu halten, findet alljährlich in Deggendorf eine besondere Kirchenfeierlichkeit statt, deren Theilnehmern von Seuen des Papstes vollkommener Ablaß verliehen wird. Wie sehr übrigens derartige der Etinnerung an einen Massenmord gewidmete Kircheafeierlichkeiten den Geist der Humanität befördern, dafür möge der Umstand den Beweis liefern, daß beieirs am ersten Tage des Festes mehrere Rasereien in Deggendorf stattfanden; ein zwilchen zwei Burschen en-srandener, mit Messern geführter Strei Handel endete damit, daß der eine Bursche sofort todt auf dem Platze liegen blieb, während der andere eine tödtlich: Verletzung erhielt. (Franks. Ztg) Aus Altona. Der Steuer-Tarif, welcher dem neuerdings von der Regierung genehmigten Gemeindestatut für die hiesige hochdeutsch-israelitische Gemeinde angehängt ist, theilt die Gemeindemitglieder nach ihrem Einkommen in 3 Steuerklassen. Die erste Klaffe unrsaßt in sechs, von 50 zu 50 Thlr. steigenden Stufen die Einkommen von 200 Thlr. bis 500 Thlr., beginnt mit einem Steuersatz von 3 Thlr. 6 Sgr. und endigt, jedesmal um 16—20 Sgr. steigend, mit 6 Thlr. 8 Sgr. Die 2. Klaffe umfaßt in 10 Stufen die Einkommen von 500 Thlr. bis 1000 Thlr. Die erste Stufe zahlt 8 Thlr. 8 Sgr., die zehnte 15 Thlr. jährlicher Gemeindesteuer. Die dritte Klaffe endlich umfaßt sämmtliche Einkommen über 1000 Thlr. und beträgt der Steuerzuschlag in dieser für jede 100 Thlr. mehr 1 Thlr. 22 Sgr. Zinterr, 17. Sept. Endlich nach unermüdlicher Thätigkeit des Vorstandes ist das langersehnte Bedürsniß, welches selbst die königl. Regierung als solches anerkannte, für die jüdische Gemeinde ein eignes Gotteshaus nebst Quellbad zu besitzen, in Erfüllung gegangen. Durch Spenden edler Menschenfreunde wurden die Mittel zum Bau aufgebracht und in wenigen Monaten

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