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Der Israelit · 1872-09-04 · Heft 36 (4.9.1872) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
13 (1872)
Issue
Heft 36 (4.9.1872)
Date
1872-09-04
Page
– (sequence 3)
Language
German
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jüdische Frau ist. Hier wohnt Friede und Eintracht, aus den Zügen der Gatten blickt Zufriedenheit und Glückseligkeit. Thatenreiche Stille und gegenseitiges Vertrauen bannen alle bösen Geister des Unglaubens und des Unfriedens. Die geschäftige Hausfrau ordnet und leitet das Innere des Hauses und der Gatte blickt mit vollen» Vertrauen auf das nützliche Schaffen seiner Lebensgefährten, ~iDrp ihm 2- .12 no2, „ Getrost vertraut auf sie des Gatten Herz, an Gewinn mangelt's nicht." Der Gatte darf die Frucht seiner Mühe und Plage der Gattin anverttanen, sie verwaltet Alles mit Umficht und Eifer. Nichts wird von ihr für Eitles und Thörichtes vergeudet, und es häuft sich der Gewinn von Tag zu Tag. Auch wenn manche Stürme des Lebens vorüberziehen und der Himmel sich umwölkt, wenn mächtige Wogen das-Haus des Friedens und des Glückes zu zertrümmern drohen und wenn die Macht der Ereignisse stürmisch und gefahrbringend hereinbricht, so ist wieder die Frau die Trösterin, nimmt die Hälfte der Mühen für sich in Anspruch, hilft kräftig mit, damit nicht diese Stürme Alles zertrümmern und trägt vor Allem Sorge, daß nicht durch die harten Schicksalsschläge eisige Kälte.die gegenseitige warnte Liebe verdränge. nrva'1? tn\-i , „Sie fürchtet für ihr Haus des Winters Frost nicht". ' In diesem Sinne wird auch die Frau für die Erziehung der Kinder Sorge tragen, daß sie in dem Geiste des wahrhaften Judeuthums erzogen, um als Menschen in vollster Bedeutung den religiösen und socialen Pflichten obzuliegen. Gottesfurcht wird stets in diesem Hause wohnen, die sittliche Reinheit erhalten bleiben und das Gottesgesetz hier fruchtbaren Boden finden. T. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 19. Aug. Sehr geehrter Herr Redacteur! Mit Gegenwärtigem erlaube ich mir, Ihnen Mittheilung für Ihr geschätztes Blatt über eine Angelegenheit zu machen, welcher leider davon Zeugniß gibt, in welchem verwahrlosten Zustande sich unsere rellgwsconservativen Interessen befinden und wie schwierig cs ist, auf eine Petition um ein ganz natürliches Menschenrecht nur Antwort zu erhalten, vielleicht deßhalv, weil es mit dem Schutze unserer altgläubigen Interessen bei uns niemals solche Eile hat. Bei den mannigfaltigen Umgestaltungen in unserer Gemeindeverwaltung hat auch das Beerdlgungswesen eine Umformung erfahren; — es reffortirt jetzt lediglich von einer vom Gemeindevorstand bestellten 763 Commission; die frühere n»np msn hat nichts dannt mehr zu thun; — schlimm genug, wenn ein Verein, der fast volle 2 Jahrhundert in der Gemeinde bestanden und dessen Tendenz o'ion — Liebesdienst der Verstorbenen — überhaupt auflösbar ist Es soll nun zwar mit Berücksichtigung aller Interessen in der Gemeinde verfahren, namenllich pietätvolle Gebräuche sollen nicht verletzt werden. — Aber, wie mangelhaft dafür gesorgt wird, wird Ihnen und Ihren geschätzten Lesern klar werden, wenn ich folgende Eingabe, welche ich unterm 24. Juni d. I. an den Vor st a n d der Beerdigungs-Anstalt zu richten mich veranlaßt fühlte, zum Verständniß der ^ache abzudrucken bitte: „Wie mir aus zuverlässigir Quelle mitgetheilt worden, ist es von einem wohll. Vorstand als Norm aufgestellt worden, Bestattungen der Tobten jederzeit „nur in Särgen" vollziehen zu lassen und nur Ausnahmen, d. h. eine Bestattung im Oraun nur da für zulässig zu erachten, wo eine solche einzig und allein vom Verstorbenen schriftlich testirt sei und diese letztwillige Verfügung sich in dessen hinterlassenen Papieren vorstndet. Es liegt mir fern, mich hier in Erörterungen einzulassen, welche Beftatlungswsise unseren religiösen Vorschriften am meisten entspricht; ich bin trotz der über mich vielleicht vielseitig verbreiteten Ansicht ein Mann der Toleranz, dem es niemals einfällt. Gebräuche Anderen aufzuzwingen oder überhaupt eermonielle Handhabungen nicht der freien Ansicht und Entschließung zu überlassen. „Wenn es bei uns dahin gekommen ist, daß der Sarg bei der Bestattung als Reg.l gelten muß und der Oraun die Ausnahme, während vor wenigen Jahrzehnten der Oraun die Regel und der Sarg die Ausnahme, io fühle ich mich am allerwenigsten dazu berufen, dagegen anzukämpfen; aber ich hatte mich verpflichtet, für eine Sache, soweit solche immer noch Leute angeht, welchen die Pietät für unsere altgläubigen Institutionen nicht abhanden gekommen, in dre Schranken zu treten, und ich glaube nicht fehlzugreifen, wenn ich in einer so großen Gemeinde wie unsere Berliner, noch Leute als existirend annehme, welche diese Pietät bewahrt haben, und denen es zur Beruhigung gereicht, wenn ihnen die Wahrung derselben garantirt ist. „Sehr geehrte Herren! Ihr Beschluß, eine Bestattung im Dvaun nur da für zulässig zu halten, wo solche vom Verstorbenen ansdrücklich schriftlich testirt — und den Wunsch der Hinterbliebenen Familie anders ganz unberücksichtigt zu lassen, erscheint — Sie verzeihen mir diesen Ausdruck — wohl etwas zu schroff. — Gerade vom Standpunkte der Humanität war es geboten, den Überlebenden eben so gerecht zu werden als den Willen der Verstorbenen zu ehren. — Wenn die Hinterbliebenen, denen ja ohnehin die Verpflichtung der Bestattung obliegt, welche die Kosten derselben tragen, und danach sich

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