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Der Israelit · 1872-08-28 · Heft 35 (28.8.1872) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
13 (1872)
Issue
Heft 35 (28.8.1872)
Date
1872-08-28
Page
– (sequence 2)
Language
German
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tief die Kluft ist, welche die Gegner trennt, mögen einige kurzgefaßte Erläuterungen darthun. Nach unserer, der Gesetzesglänbigen, Ansicht, die mit der dreitausendjährigen Auffassung des Judenthums übereinstimmt, sind die jüdischen Gesetze nicht Menschenwerk; sie sind vorzüglich moralischen Inhalts, welche einzig und allein die Veredlung des Menschen bezwecken; sie bleiben für alle Zeiten in vollster Kraft, können durch nicht» ersetzt und aufgehoben werden; es sind Gottes Gesetze , die Er uns gegeben, als Er mit Israel eilt Bündniß schloß, daher kommt zur moralischen Verpflichtung noch die Bundespflicht, und dieses Bündniß wollen und können wir nicht lösen. Anderer Ansicht ist eine große Anzahl der heutigen Juden. Biele bestreiten überhaupt die Göttlichkeit des jüdischen Gesetzes; viele hingegen gestehen zwar diese zu, aber erklären, daß die jetzigen Verhältnisse den größten Theil der Gesetze überflüssig machen, weil sie unpraktisch und unausführbar sind, ein Theil sogar sei schon seit fast zweitausend Jahren außer Kraft gefetzt, nämlich die Gesetze, welche sich an den Besitz Palästina» knüpfen, und sei dainit offenbar der Beweis geliefert, daß die Gesetze, wenn auch von Gott gegeben, nicht ewige, für alle Zeiten geltende seien. Daß dieser Beweis von der begrenzten Dauer der Gesetze ein sehr schwacher und seichter ist und nur völlig unwissende Menschen täuschen kann, liegt auf der Hand, denn in dem Ängenblicke, wo Palästina wieder uns gehört, wo Jerusalem wieder unsere Hauptstadt, der Mittelpunkt des jüdischen LebeM wird, treten diese Gesetze sofort wieder in Kraft, müssen all' diese Vorschriften wie vormals beobachtet werden. Aufgehoben ist selbst heute nicht ein Gesetz, und daß Verhältnisse eingetreten sind, die uns verhindern, in Palästina zu wohnen, die sich an dessen Besitz knüpfenden Gesetze und Vorschriften zu erfüllen, daran sind wir schuld. Deßhalb müsseli auch wir wiederum mit aller Kraft danach streben, das Verhältniß zwischen uns und Gott ganz so wieder herzustellen, wie es zuvor bestand; wir haben das Band gelockert und theilweise zerstört, wir haben aus eigener Schuld unsere Nationalität eingebüßt, danuii müssen auch wir an der Befestigung und Wiederherstellung dieser beiden arbeiten, denn sonst können wir nicht vollständig die Pflichten als Juden erfüllen. Und wenn es auch uns nicht vergönnt sein sollte, diesen Augenblick zu erleben, so müssen wir doch unsere Nachkommen vorbereiten, ihnen den Weg bahnen. Das sind unsere Bestrebungen. Im grellen Gegensatz hiezu suchen die modernen Juden nicht das alte Band wieder zu festigen, als vielmehr den Riß zu erweitern, das Bündniß mit Gott völlig aufzulösen, etwas ganz Neues zu schaffen an Stelle des Jndenthums. Nicht Entbehrung, Entsagung, Kampf im Dienste und zum Zwecke der Selbstveredlung, sondern unbeschränk.er Genuß, vollste Befriedigung der grobsinnlichen Leidenschaften, Freiheit des WollenS Und Begehrens bis — zu kindischem Eigensinn, das sind "die Ideale der Neuzeit, das soll das Judenthum der Neuzeit sein. Diese schroffen Gegensätze auszugleichen, hat sich eine Partei zur Aufgabe gestellt, indem sie das Hauptsächliche des Judenthums anerkannt und erhalten wissen will und erhalten zu können glaubt, und das Nebensächliche. Unwichtigere den Anforderungen der Zeit opfert. Auf diese Weise meint sie einen Ausgleich zu Stande zu bringen, die goldene Mittelstraße eingeichtagen zu haben. Sie wagt zwar nicht zwischen einem Thoragebot und dem andern zu unterscheiden, sie möchte zuvörderst blos dasjenige außer Kraft setzen, was durch Misere Gesetzeslehrer auf Grund je herrschender Mißstälide neu eingeführt und zum Gesetz erhoben wurde. Das biblische Gesetz soll also unangetastet bleiben, denn das ist die Hauptsache, nur die rabbinischen Gesetze müßten theilweise aufgegeben werden. Wir wollen nu»i sehen, mit wem eigentlich dieser Compromiß zu Stande gebracht werden soll. Das ist klar, daß Diejenigen, welche nicht einmal das biblische, die überhaupt gar kein religiöses Gesetz anerkennen, sich nicht darauf ein.'aff.n werden. Auch jene, welche nur ziinl Theil die biblischen Gesetze halten, die nämlich. rvelche ihnen im Leben und im Verkehr kein Hinderiiiß in den Weg legen, werden liicht darauf eingehen, Gesetze wie pdp nver jc. zu halten. Es bliebe also nur der Theil übrig, der die biblischen Gesetze für göttlich hält, den rabbimschen aber keine Gesetzeskraft, wenigstens keine dauernde, zugesteht. Daß es aber keine Jehudim gibt, — Karäer bekanntlich haben diesen Glauben — die solches glauben. das behaupten wir mit der größten Zuversicht; Nur ganz Unwissende, die vom jüdischen Gesetz, von der jüdischen Religion gar keine Idee haben, wären damit zu gewinnen, der wahre Jehudi weiß, daß in der Bibel dw Gesetze großentheils so kurz gefaßt, daß zum vollen Verständniß derselben die Erklärungen und Erläuterungen unserer Rabbinen, die aber keineswegs willkürlich sind, sondern ans lleberlieferung von Geschlecht zu Geschlecht bis hinauf ans die Ueberlieferung Gotte» an Moscheh beruhen und sich gründen, unbedingt nothwendig sind, ohne die wir viele kaum verstehen, noch weniger zu erfüllen vermöchten. Also wäre insoweit, die Specnlation ans die Unwissenheit ausgenommen, ein Eompromiß theil» zwecklos, theils überflüssig. Was nun die ,B'TU ,mpn ,nnu an»clangt, so wird Niemand bezweifeln, daß dieselben wohl begründet seien und nur dann ausgestellt und eingeführt worden find, wenn die Erfahrung gelehrt hatte, daß sie nothwendig waren. Schon die strenge Gewissenhaftigkeit, mehr noch die außerordentliche Aengftlich- Icit unserer Weisen, nicht Ursache zu Uebertretungen zu sein, — und aus solche mußten sie doch bei Aufstellung von Verordnungen, Verboten rc. gefaßt sein — bürgt

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