Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 34 (21.8.1872)
- Date
- 1872-08-21
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XIII. Jahrgang. Beilage za Nr. 34 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Babendausen, 15. August. An dem Tage, an welchem wir die Zerstörung unseres Tempels beweinten , verließ uns Herr N e h m O e st r e i ch, um in ein besseres Jenseits überzugehen. Das Leichenbegängniß war ein so großartiges, wie es an hiesigem Orte noch nie vorgekommen. Aus allen benachbarten Orten kamen Leute, und unter ihnen befanden sich auch die Herren Rabbiner Hirsch aus Frankfurt a. M. und vr. Marx aus Darmstadt. 'Beide hielten auf dem Friedhofe ergreifende Leichenreden, in denen besonders die Wohlthätigkeit und große Religiösität des Berstorbcnen hervorgehoben wurden. Nehm Oestreich war ein D:>n -poVn und in ihm hat die hiesige Gemeinde einen edlen Mann verloren. Möge Gott seine Kinder trösten unter den Tranernden um Jeruschalajim. Schwanthaler, Lehrer. Strastburg. Nach der „Franks. Zeitg." zahlt die Regierung 174,850 Fr. für den jüd. Cultus in Elsaß und Lothringen. O e ft e r r. - U n g a r. Monarchie. Wien, 12. Aug. Eine für die Universität erfreuliche Mittheilung ist zu verzeichnen. Professor Max Büdinger in Zürich ist auf den erledigten Lehrstuhl der Geschichte an der Wiener Universität berufen worden und hat die Berufung angenommen. Max Büdinger, der Sohn eines Lehrers, ist geboren zu Kassel am 1. April 1828 und bezog 1847 die Universität Marburg, um sich philologischen und historischen Studien zu widmen, setzte dieselben zu Bonn und Berlin fort, promovirte im Jahre 1851 und habilitirte sich noch im selben Jahre als Privatdozent zu Marburg. Bald darauf wendete ^er sich jedoch nach Wien, um sich hier historischen Studien* hinzugeben. Im Jahre 1861 wurde er als ordentlicher Professor der Geschichte an die Universität in Zürich berufen, wo er seither verblieben ist und auch einmal zum Rektor gewählt wurde. Seinen Ruf als Geschichtsforscher hat Büdinger durch seine Arbeiten über die ältere Geschichte Oesterreichs begründet. Seine Ausführungen über die Echtheit der Königinhofer Handschrift haben im czechischen Lager — wie noch wohl erinnerlich sein dürfte — die größte Aufregung hervorgerufen. Büdinger ist Israelit. Wien. Die Wiener Handels- und Gewerbekammcr hat bekanntlich die Vermittelung des Handelsministeriums dahin in Anspruch genommen, daß den in Rumänien vorgekommenen Verfolgungen der jüdischen Bevölkerung, speciell der jüdischen Kaufleute von Seiten der fürstlichen Regierung kräftig Einhalt gethan werden Oie Angelegenheit war sowohl bei früheren Anlässen, als auch in der neueren Zeit Gegenstand der vollsten Aufmerksamkeit der k. und k. Regierung. Was insbesondere die in jüngster Zeit anläßlich des Kirchendiebstahls in Ismail gegen die jüdische Bevölkerung daselbst und in anderen Orten der Moldau verübten Pöbelexzesse anlangt, so hat sich der Herr Handelsminister bereits unterm 17. Mai d. I. an das Ministerium des Aeußeren mit dem dringenden Ersuchen gewendet, der fürstlich mmänischen Regierung die Vorsorge für die Sicherheit des Lebens und Eigenthunls der Israeliten wärmstens an's Herz zu legen und dieselbe zur Ergreifung der zweckdienlichen Präventivmaßregeln zu veranlassen. Nun war der k. und k. Ageiit in Bukarest schon gleich nach dem Bekanntwerden der erwähnten Excesse beauftragt worden, sich in angemeffener Weise bei der fürstlichen Regierung zu Gunsten der gefährdeten jüdischen Einwohner zu verwenden, sowie auch einem diesfälligen Collektivfchritt des Confularcorps sich anzuschließen. Den ihm ertheilten Instruktionen gemäß benützte der k. und k. Agent während der Dauer der eingeleiteten strafgerichtlichen Untersuchung jeden Anlaß, um sich so viel als nur immer möglich zu Gunsten der verhafteten Juden zu verwenden, und war es u. A. speziell seinem Einschreiten zu danken, daß der von den Geschwornen verurtheilte österreichische Staatsangehörige Alter Brandas und der mitbeschuldigte Goldschläger vom Fürsten begnadigt und in Freiheit gesetzt wurden. Die k. und k. Regierung wird auch — wie die „Oeft. Corr." versichert — in Hinkunft darauf bedacht sein, zur Verhinderung weiterer Rechtsverletzungen gegen die jüdische Bevölkerung Rumäniens und damit auch zur Sicherung unseres Handelsverkehres mit diesem Lande die geeigneten und räthlich erscheinenden Mittel in Anwendung zu bringen. Rumänien. Bukarest. Der Justizminister hat dem Fürsten folgenden Rapport überreicht.' „Erlauchter Fürst! „Der Art. 4 des Strafgesetzbuches stellt den Grundsatz fest, daß ein Richter sich über die ihm vorgeführten