Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 31 (31.7.1872)
- Date
- 1872-07-31
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2447551-2447582--10725-2466477- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
670 Danzig, 4. Juli. Heute fand vor unserer Criminal-Abtheilung die Verhandlung des Prozesses gegen den 25jährigen kathsl. Vikar v. Fel stow wegen Mißbrauchs der Kanzel statt. Derselbe war angeklagt, etwa acht Tage nach dem Erlaß des bekannten §. IAO a. des neuen Strafgesetzbuches, nämlich am Vormittag des 21. Januar in semer Sonntagspredigt, in welcher er die Gewerbe-, Preß- und Redefreiheit, sowie die „Judenpresse" bchandelt hatte, folgenden Ausspruch gethan zu haben: „Ach, wenn wir die rechte Preßfreiheit" hätten! Aber ist das Preßfreiheit? Das Judengeschmeiß, welches unsere katholische Kirche mit Koch bewirft, wird nicht bestraft, wogegen man ,unsere armen Geistlichen sogleich mitGe- Hängniß bedroht, wenn sie ihre Stimme erheben. Das ist nicht Preßfreiheit, sondern Preßfrechheit!" Die Erzieherin der Kinder oes Herrn Regierungspräsidenten v. Diest war, nachdem sie am genannten Tage eine nahegelegene evangelische Kirche besucht, aus Neugierde in die katholische Kirche, an welcher der Angeklagte wirkt, eingetreten und hatte einen Theil der Predigt angehört, in welcher ihr besonders diese drastische Aeußerung aufgefallen war. Zu Hause angekommen, erzählte sie dieselbe wörtlich in einem Gesellschaftskreise, in welchem sich auch Herr v. Diest befand, der dieselbe sofort zu Protokoll nehmen ließ und sie der Staatsanwaltschaft übersandte. Mehrere Entlastungszeugen wollten dieselbe zwar in dieser Gestalt nicht gehört haben : der angebliche Geistliche gab sie aber ihrem Wesen nach zu, nur wollte er von Zeitungsscribenten und „jüdischem <tzchrerbergeschmeiß" gesprochen haben, auch suchte er die strafbaren Stellen der Rede durch Umschreibung ihres aggressiven Charakters zu entkleiden, vermochte dadurch aber die Glaubwürdigkeit der völlig unbefangenen Belastungsrgn nicht zu erschüttern. Der Angeklagte führte u. aus, daß er in Hinblick auf die berüchtigte Geschichte von dem Pater Gabriel gesprochen habe, die damals durch die „Neue Wiener Presse" lügenhafter Weise (wie er annahm) verbreitet worden sei, und auf die „jüd. Leute, die dieses Blatt redigiren", sei seine Aeußerung gegangen. Der Staatsanwalt unterwarf diese Predigtweise, die sich nicht zieme für einen christlichen Geistlichen, der in einem wohl geordneten, allen Confessionen gleiches Recht und gleichen Schutz gewährenden Staat lebe, einer scharfen Kritik. Dieselbe sei ein auf den Pöbel unter seinen Zuhörern berechnetes Pasquill aufregendster, ja aufreizendster Art gewesen, der Ausdruck „Judengeschmeiß" sei eine so niedere Schmähung Andersgläubiger, daß die Damen des Fischmarktes sie nicht gebrauchen würden. Ein derartiger Mißbrauch oer Kanzel verdiene energische Ahndung und beantrage er deshalb sechs Wochen Gefängniß, denn der Staat müsse dem Pfaffenthum, das auch heute noch zu Religionskriegen fanatisiren möchte, zeigen, daß der Arm staatlicher Gerechtigkeit auch seinen exceptionellen Stand zu treffen - wisse. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten zu einem Monat Festungshaft. (K. H. Z.) Hamburg. Jacob Goldschmidt aus Reicheubach in Hessen kam im Monat Mai d. I. hierher und veranstaltete bei verschiedenen Kaufleuten eine Sammlung für ein in Bensheim in Hessen zu erbauendes Waisenhaus. Er führte mehrere, angeblich vom Magistrat in Bensheim ausgestellte und von der Großherzogi. Regierung in Darmftadt beglaubigte Papiere, eine Aufforderung zum Beisteuern und einen Subfcriptionsbogcn bei sich. Letzterer war bereits mit den Unterschriften der namhaftesten Frankfurter Häuser, welche bedeutende Summen gezeichnet hatten, bedeckt. Auch hier ging das Geschäft brillant und brachte der Angeklagte innerhalb 3 Tagen 340 Thlr. zusammen. Schließlich wurde er im Comptoir von Schulte und Schemman verhaftet und stellte sich heraus, daß sämmtliche Papiere, sowie die Frankfurter Unterschriften gefälscht waren und man in Bensheim gar nicht beabsichtigt, ein Waisenhaus zu bauen. Goldschmidt will von einem gewissen Walter, der ihm aber gänzlich unbekannt ist, die Papiere und den Auftrag erhalten haben, auch hat ihn derselbe immer bis vor das betreffende Haus gebracht und auf der Straße auf ihn gewartet. Dies war auch an dem Tage, an welchem Goldschmidt verhaftet wurde, der Fall, und ist seit der Zeit dieser Walter, welcher in Cohn's Hotel wohnte, mit Zurücklassung seiner Sachen, spurlos verschwunden. Es steht nun fest, daß der Walter ein gewisser Wolf aus Frankfurt a. M., ein gefährlicher, oft bestrafter Verbrecher, der hier unter dem Namen Goldschmidt auftrat, gewesen ist, und daß der Angeklagte mit ihm zusammen von Frankfurt a. M. hierher gekommen sei und mit ihm zusammen gewohnt habe. Außerdem sind itt der Wohnung des Angeklagten in Frankfurt a. M. ganz ähnliche Documente mit gefälschten Stempeln gefunden worden. Die Zeugen sagen sämmtlich zu Ungunsten des Angeklagten aus und verwickelt er sich selbst in fortwährende Widersprüche. Seine Aussagen sind überhaupt so verschieden von den in der Voruntersuchung, daß der Vertheidiger Dr. Merck ihn darauf aufmerksam macht und erklärt, die Verteidigung nicht übernehmen können. Er bittet deshalb auch "nur, eine mildere Beurcheitung eintreten zu lassen und nicht nach dem Anträge des Staatsanwalts (1% Jahr Zuchthaus) zu erkennen. Der Gerichtshof verurtheilt Goldfchmidt zu 172 Zuchthaus und Verlust der bürgerticken Ehrenrechte auf 1 Jahr. Altona. Der an 200 Jahre alte htesige jüd. Begräbnißplatz, der inmitten der Stadt liegt, tollte aus Befehl des Stadtphysikus entwässert werden, da dieser behauptete, der feuchte Boden desselben erzeuge für die benachbarten Bewohner böse Krankheiten. Es sollten zu