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Der Israelit · 1872-07-10 · Heft 28 (10.7.1872) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
13 (1872)
Issue
Heft 28 (10.7.1872)
Date
1872-07-10
Page
– (sequence 19)
Language
German
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627 Herr D. consessivnslos! Wenn das consessionslos tft, j so haben wir schon seit Olims Zeiten confessionslose! Schulen. Nun sollen sämmtlichc Kinder, die eine Gei meindcschule besuchen, so lern die Errichtung verschiedener! Schulen nicht thunlich ist, die Eltern aber, die nicht! der Consession der Mehrzahl angehören, haben für den! Religionsunterricht ihrer Kinder zu sorgen, und wenn die Erthettung eines solchen nachgewiesen wird, dann und aber dann nur erhalten sie Dispensation vom Religionsunterrichte in der Gemeindeschule. Angenommen nun arme jüdische Eltern, oder man übertrage mutatis mutandis dieses Beispiel aus jede andere Consession, können mit dem besten Willen nicht einen regelrechten Religionsunterricht für ihre Kinder, die die Gemeindeschule besuchen, erschwingen, da der Staat kein Geld für einen solchen vergibt (Herr D. spricht ja nur immer von der Pflicht der Privaten-, da hilft alles nichts, die Kinder werden in diesem Falle nicht vom katholischen oder evangelischen Religionsunterricht befreit. Herr Duschest, S e haben schon auf verschiedenen Gebieten wissenschaftlicher Forschung verschiedene groteske Geistessprünge gemacht: Ihre philologischen Forschungen haben in der „Botanik des Talmud" aus ns".2» p? („brenzelichtes Oel" heraus gefunden, durch Ihre historischen Forschungen haben sie, wie ein Aufsatz über die Männer der gr. Versammlung (Literatur-Blatt der jüdischen Presse Nr. 6 d. I ) darthut, herausgebracht, daß die Pflicht täglich zweimal das Schema zu sagen, nur aus einer Verordnung der Sun-Magna herrühre, aber was sind dieie Schnitzer gegen die babylonische Begriffsverwirrung,! in der Sie sich auf pädagogischem Gebiet gefangen haben! Nein, die confessionslose Schule des Herrn D. ist beileibe keine confessionslose, die in ja viel ärger als die consessiouellste und kirchlichste, denn dleie hat wenigstens noch niemals, wenn sie Schüler fremder Confessionen aufnahm, dieie zu einer» ihnen fremden Rej ligionsunterricht gezwungen, sie bat in dieser Beziehung i und das war doch noch immer besser, als das was Herr I D. vorschlägt, deren Consession ganz ignorirt. Conies- > sionstos ist die Schule nur daun. wenn sie weder bei > Anstellung von Lehrern noch bei der Aufnahme von , Schülern sich von comesionellen Rücksichten leiten läßt, und in Betreff des Religionsunterrichts sich dem gegenj über ganneutral verhält, d h. den consessionellen Re-! ligionsunterricht gar nicht in den Lehrplan auininnnt, oder, wao wir rationeller finden, aus Staatsmitteln stir einen getheilten Unterricht der verschiedenen Con- Umionen sorgt, ohne aber diesen als obligatorisch zu j erklären. 1 Wir haben 'chou bei einer andern (tzelegenheit daraus j hingewiesen. daß der Staat, reip. die «Gemeinde nur i confessionslose, oder richtiger interconst''sione!le Schulen j errichten dächten; es ist das eine Anforderung des Rechts! und der Billigkeit, die eine gleiche Berücksichtigung aller j Staats- oder r>)emeindeangehörigen zu beanspruchen bat. j Wir haben uns aber bei derselben Gelegenheit dagegen verwahrt, als ob eine conwsüonelle Schule den Frieden unter den Consessionen hindere und ein freundliches Nebeneinandersein erschwere, und dargethan, daß jede Religionsgemeinde das Recht habe, confessionelle Schulen zu errichten. Herr D. jedoch betrachtet die confesfionslofe Schule nicht allein als das Resultat unserer jetzigen Staatsverhältnisse, welche die Gewissensfreiheit als ein unveräußerliches Recht begreifen, indem sie den Standpunkt des consessionellen Staates verlassen haben, sondern er führt auch Gründe an, aus denen resultirt, „daß die Confessionsschule weder vor den Grundsätzen der Pädagogik als Wissenschaft, noch einer höheren Staatstheorie bestehen kann." (S. 137.) Wie reimt sich denn aber das mit dein Ausgleichsversuch S. 144 zusammen, nach welchem in Gemeinden, in denen verschiedene Confemonen stark vertreten sind, es den Gliedern derselben sreigestellt bleiben solle, für sich eine besondere Gemeindeschule zu beanspruchen, wofern sie sich dazu verpflichten, den dadurch etwa vermehrten Kostenaufwand zu tragend Eine Schule, die vor den Grundsätzen der Pädagogik als Wissenschaft nicht bestehen kann, wie Herr D. meint, empsiehlt er hier ohne Weiteres, ohne auch nur den grellen Widerspruch zu ahnen, in welchem er sich mit allem, was er vorder gesagt hat, befindet. Betrachten wir jetzt die Gründe, die gegen die confessionelle Schule (s. 137 s.) ins Treffen gerührt werden. „Die Schule soll nicht das Bewußtfein d es Unterschieds schärfen und die c0nr e s si 0 nelte Spannung erhöhen." Dieser Grund läßt sich hören, es ist eine snbjectibe Anschauung, die ibre Berechtigung har; wir glauben zwar, daß unter richtiger, vernünftiger Leitung durch confessionelle Schulen die Spannung unter den Bekennern verschiedener Glaubenslehre nicht erhöht wird. Doch wie sollen wir Folgendes verstehen? „Sie (die coni. Schulenl schneiden die Möglichkeiten einer freien, religiösen Entwickelung ab, lassen es zu keiner unparteiischen, objectiven Betrachtung der religiösen Unterschiede kommen, und erschweren somit das Werk der allmählichen Ausgleichung der religiösen Differenzen." Ist dieser Satz mehr als Phrase, so enthält er einen Nihilismus in religiöser Bechebung , wie er sich nicht größer in den Schriften der am weitest gehenden Freidenker aus'pricht. Ww erinnern uns, einmal in einer Schrift Nee's gelesen zu haben, daß Religionsunterricht Gewissenszwang sei, man müsse dem Kinde Gelegenheit geben, frei und selbstständig zu wählen. Liegt nun in oben erwähnten Werten D.'s, es werde durch conf. schulen die Mögtrchkeit einer freien religiösen Entwickelung des Schülers abge'chr itten, etwas Anderes als das, wernir Ree plädi"t? Und was versteht D. unter „allmählicher Ausgleichung religiöser Differenzen"? Vielleicht gibt uns ein späterer Sag Aufklärung: „Sie « die cont. Schulen) begünstigen und beschönigen die Voraussetzung. daß als Gradmesser für die Religiosität des Individuums dessen strenges Festhalten an die Observanzen einer besondern Cvnsestion zu betrachten 'ei “ Freilich wenn das strenge Festhalten an „die" Observanzen nicht der Grad-

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