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Der Israelit · 1872-07-10 · Heft 28 (10.7.1872) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
13 (1872)
Issue
Heft 28 (10.7.1872)
Date
1872-07-10
Page
– (sequence 4)
Language
German
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612 WWWWWWW doner Bekehrungs-Gesellschaft — eine beständige Drohung und Beschimpfung der Juden — ihre Schlingen bis nach Rom geworfen hat. Lieber die offenen, ehrlichen, manchmal grausamen Angriffe der römisch-kathol. Kirche, als die versteckte Feindseligkeit der Heiligen von „Exeter Hall", welche, unter einem Vorwände der Zuneigung zu den Juden, uns in unseren theuersten und besten Interessen angreifen. „John Gill" ist wieder am Werke. L. 7000 sind verlangt wordenWir fügen die Anzeige, welche in der „Times" erscheint, hinzu: „Rom. Christliche Schulen für das Ghetto unter dem Schutze der britischen Gesellschaft zur Verbreitung des Christenthums unter den Juden. L. 6000—7000 sind zum Ankäufe von Möbel rc. erforderlich. Zwei christliche Jüdinnen, von gutem Charakter und festen Grundsätzen, sind bereit, das Werk unter den jüdischen Mädchen zu beainnen. Das Comitä der genannten Gesellschaft hat L. 5O0 dazu hergegcben, und es hält bei den christlichen Freunden der Juden in allen Ländern um weitere Hilfe an. Subscriptionen mögen bei dem Rechnungsamt der Gesellschaft bezahlt oder an John Gill gesendet werden/' Wir Juden kennen die Motive der Bekehrer. Wir sind auf unserer' Hut. Ein ausgezeichneter und einflußvoller Landsmann der römischen Juden wird die Juden warnen vor der Gefahr, welche sie bedroht. Er wird Schritte thun, welche diese schreckliche Gefahr von unseren Brüdern in Rom abwenden. Diese Schritte werden, wie wir denken, wirksam sein. Laßt die verantwortlichen Träger dieser Bewegungen besorgt sein, daß sie sich nicht rn Schwierigkeiten verwickeln, aus denen sie, wenn unbekannt mit den italienischen Gesetzen, sich nicht gut herausziehen können." F r a n k r e i ch. Paris. Die Akademie der Inschriften und schönen Künste hat Herrn I. Halevy auch den Preis Velnep für seine Arbeiten über die cypriotischcn Inschriften gegeben. Das Gouvernement, schreibt „der National," hat soeben beschlossen, daß die Israeliten Algeriens fernerhin in Bezug auf consiftoriale und rabbinische Wahlen wie auch in Ausübung ihrer politischen Rechte denjenigen der Hauptstadt assimilirt sein sollen. (Un. Jsr.) Paris, Herr L. R. Bischofsheim, welcher 1861 eine Stiftung gründete, die unbemittelten jungen Israeliten gestattet, eme selbstständige Lebensstellung einzunehmen, hat eine neue Stiftung für junge Mädchen errichtet, wie wir dies seiner Zeit berichtet haben. Herr F. Derenbourg, Mitglied des Instituts, chreiht uns über diesen Gegenstand; „Ich habe die Ehre, Ihnen heute im Namen des Herrn L. R. Bischofsheim die Statuten und Verordnungen der Arbeitsschule für junge isr. Mädchen, die er gegründet, hat, zu übersenden. Das Grundcapital, bestehend in '25,000 Doll. Gold,< angelegt in erster Hvpothek und in 7% Obligationen der Atlantic- und Great-Western-Eisenbahn, - ist in Amsterdam, bei der auch die erste Stiftung Bischofheims im März 1861 beaufsichtigenden Administration niedergelegt und wirft jährlich ungefähr 46,000 Frcs. Zinsen ab. Herr Bischossheim würde Ihnen sehr verbunden sein, wenn Sie, im Interesse unserer Glaubensgenossen in Paris, die Statuten und Verordnungen der Schule, welche in Paris 6 Place d’Arsenal eröffnet wird, publiciren würden. Genehmigen Sie rc. I. Derenbourg. Diese Schule, sagt der Prospect, ist zu dem Zwecke gegründet, unbemittelten Familien beizustehen, daß sic ihren Töchtern eine tüchtige praktische Erziehung geben können, die ihnen eine ehrenvolle Zukunft sichert. Sie ninnnt alle scchs.Monate, im März und September, auf Grund einer Prüfung eine gewisse Anzahl Schülerinnen, die mindestens 12 Jahre alt, aber auch das 15. Lebensjahr nicht überschritten haben dürfen, unentgeltlich auf. Die Aufnahmsgesuche müssen an die Schule selbst, an die Adresse der Präsidentin der Arbeitsschule, gerichtet und von einem Geburtsscheine, Gesundheitszeugnissen und zwei Zeugnissen achtbarer Personen, welche die gute Aufführung des aufzunehmenden Mädchens bestätigen, begleitet sein. Die Zöglinge sind Interne; sie haben Kost, Logis, Wäsche u. s. w. im Institute. Der Unterricht ersteckt sich auf alle Elementarfächer und besonders auf die, welche speciell in die Branche einschlagen, der sich die jungen Mädchen widmen wollen. Der Nachmittag ist ganz der Beschäftigung gewidmet, die sich das mge Mädchen erwählt hat und für welche es, seiner uranlage nach, sich am besten eignet. Mar( läßt auch eine gewisse Anzahl zahlender Zöglinge und Halbpensionäre zu. Der monatliche Pensionspreis beträgt 40 Frcs. Man zahlt aber weder den Monat, in welchem riDD ist, noch den, in welchem gefeiert wird. Die Zöglinge dürfen nur einige Male im Monate, und zwar nur Samstags, ausgehen und dies nur auf Verlangen der Eltern, welche sie zu einer bestimmten Zeit aufsuchen und wieder verlassen lnüssen. Sie können die Besuche ihrer Eltern jeden Samstag zwischen 3—4 Uhr empfangen. (Rev. isr.) 31 ii in a it i c lt. Hr. Weißmann, ein Israelit und naturalisirter Franzose, zu Bottuschan (Rumänien) wohnhaft, richtet folgenden, vom „Journal des Döbats" nntge- I theilteil Brief an seinen in Paris wohnenden Bruder.

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