Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 27 (3.7.1872)
- Date
- 1872-07-03
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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592 hervorragendsten Bürger und Beamten unserer Stadt — folgten in fast unabsehbarer Reihe der Bahre, der beste Beweis von der allgemeinen Achtung, in welcher der Hingeschiedene gestanden, von der allgemeinen Theilnähme, die der Tod desselben in den besten ManneSjahren hervorgerufen. Einige Vermächtnisse, unter andern 1800 fl. für die Unterrichtsanstalt der isr. Religionsgesellschaft, werden das Andenken an den zu früh uns Entrissenen auch in späten Tagen lebendig erhalten. rc-cS pns -oi, das Andenken des Frommen gereicht zum Segen. Mainz, 28. Juni. Wir haben soeben 2,243 fl. 59*/* kr. an das Central - Comito nach Amsterdam zum Besten der Armen, Nothleidenden, Wittwen, Waisen rc. im heiligen Lande geschickt. Es ist dies die zweite Sendung irr diesem Jahre; die Gesammtsumme unserer diesjährigen Sendungen beträgt bis jetzt 3,890 ft. 21V4 fr- Aus Bayern. Die Bedenken, welche ein Corrcspondent aus Unter franken gegen meinen in Nr. 21 des „Israelit" gemachten Vorschlag, bei der kgl. bau. Regierung darauf zu dringen, daß an Orten, wo sich jüdische Elementarschulen befinden, die Localschulinspection aus den Händen des Ortsgcistlichen in die des Rabbinen übertrageil werde, ausgesprochen hat, beruhen, wie mir scheint auf einfachem Mitzverständnitz von Seiten des geehrten Correfpondeuten, da er schließlich ja nur daüelbe verlangt, wie wir. Wir sprachen von jüdischen Elementarschulen und hatten dabei nur jüdische Landgemeinden im Auge, in denen bisher der Ortsgeistlichc ausschließlich als Local - Schulinjpecwr fungirte und selbst in Bezug auf den Religionsunterricht, wo zwar dem Rabbiner die Aufsicht zunächst und ausschließlich zugeftanden wurde, er der eigentliche Vorgesetzte des Lehrers war, da die Rabbiner die Eigenschaften öffentlicher Beamten nicht besaßen, daher Amtshandtungen der Local-Schnlinfpectoren, welche denselben als öffentlichen Beamten zukamen, den christlichen Local- Schulinspectorcn zu überlassen hatten, wie es im betreffenden Regierungserlafic v. 2b. Mai 1835 heißt. Diesell Mißstand zu beseitigen, war Zweck und Absicht unserer Zeilen, und Niemand wird linser Verlangen ungerechtfertigt oder gar „ u n z e i t g e m ä ß " finden. Wir haben gar nichts dagegen, wenn die Jnspection der Elementarfächer einem anderen Fachmanne übertragen wird; aber wo ein solcher, wie es auf dem Lande fast immer der Fall ist, nicht zu finden ist, da glauben wir fei der Rabbiner und nicht der Ortsgeistliche der einzig berechtigte. Und wenn nun gar der Rabbiner, was ja heute fast selbstverständlich ist und von der Regierung gefordert wird, pädagogische Kenntnisse, um einer Elementarschule vorzustehen, genügend besitzt, so sehen wir nicht ein, warum die Jnspection auf zwei Personen vertheilt werden soll (der Religionsunterricht soll ja ausschließlich Sache der Religionsgenossenschaft, also ihrer Aufsicht anheimgeftellt sein), weil jener — Rabbiner ist. Die geehrte Redaction hat schon darauf hingewiesen, daß Rabbiner keine Geistlichen sind, und uns, wenn auch der Herr Correspondent anderer Meinung ist, kann es nicht gleichgiltig sein, wenn man — „mit Recht oder Unrecht" — den Rabbinen mit Geistlichen anderer Confession identificirt. Die Besorgnisse desselben, unser Streben könnte als ein „reactionäres" erscheinen und unsern religiösen Gegnern eine Handhabe bieten, als wollten die orthodoxen Rabbinen einen bildungsfeindlichen Einfluß auf die Schule üben," sind nicht nur übertrieben, sondern, aus allzugroßer Aengftlichkeit des Herrn Correspondenten geradezu unbedacht. Scheint es nicht, als ob wir dadurch die irrige Verwechselung von Geistlichen und Rabbinen selbst theilten, als ob wir uns vor unfern Gegnern zu fürchten hätten? Unbegreiflich ist es uns, was er damit meint, wir böten „unsere religiösen Gegnern eine Handhabe zu der Anschwärzung, als wollten die orthodoxen (!) Rabbinen einen bildungsfeindlichen Einfluß auf die Schule üben." Beanspruchen wir denn für die orthodoxen Rabbiner allein die Aufsicht über jüdische Schulend Fühlen die nichtorthodoxen Rabbinen Bayerns nicht auch die Zurücksetzung^ Noch unbegreiflicher ist uns der H. Correpondent aus Unterfranken, wenn er sagt, wir sollten „der freisinnigen Zeitströmung in keiner Weise entgegcntreten." Wahrhaftig, er ist es, der Rabbiner und Geistliche zu indentificiren scheint, er scheint das glauben machen zu wollen. Wir kennen keinen Rabbiner in Bayern, der die Elementarfächer nicht den Anforderungen der Zeit entsprechend gelehrt wissen will, der irgend etwas dagegen hätte. Kennt denn der Rabbiner hierbei andere Bestrebungen — Bestrebungen, welche der Schulbildung, wie sie heute verlangt und nothwendig ist, feindlich fiitb? Hinsichtlich des Religionsunterrichtes wohl können sich besondere Bestrebungen "geltend machen, das soll ja, wie schon erwähnt, Sache der Confession und nicht des Staates fein, diese Bestrebungen aber alteriren den allgemeinen Unterricht nicht im Geringsten. Wir müssen daher entschieden dieser, wie es scheint,' von vielen Seiten gefaßten, aber ganz und gar falschen Einsicht, als ob ein Rabbiner in den allgemeinen UnterrichtSgegenständcn contessionellc Sonderinteressen verfolgen könnte, entgegentreten und müssen es streng betonen, daß der Rabbiner, welcher pädagogische Kenntniffe in hinreichendem Maaße besitzt, um die Jnspection der Schule übernehmen zu können, wie jeder andere Fachmann zu betrachten rft. Deßhalb glauben wir, daß wir ohne Furcht, mißverstanden, oder „reactionärer" Bestrebungen beschuldigt zu werden, getrost den Antrag um Beseitigung des bis jetzt herrschenden Mißstandes, bei der kgl. Regierung stellen dürfen. \