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Der Israelit · 1872-06-26 · Heft 26 (26.6.1872) · page 23

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Journal
Der Israelit
Volume
13 (1872)
Issue
Heft 26 (26.6.1872)
Date
1872-06-26
Page
– (sequence 23)
Language
German
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587 in ganz respectabler Gesellschaft zu wissen. Mein, dürfte man fragen, wie weit darf der Betende von den Grabstätten entfernt stehen, denn eine Grenze mutz doch sein? Allerdings, jedoch weitz ich diese Grenze nicht; und fühle ich mich nicht berufen, hierüber zu entscheiden. Vielleicht so weit man die Grabstätten sehen kann, vielleich auch wirklich 4 Ellen; allein dies wäre vorerst noch streng zu erweisen, habe ich gesagt, und das sage ich noch, 3y6 und .1x2,2 bieten keine genügenden Anhaltspunkte, weil sie eben nicht Gebet sind. Was Herr vr. A. gegen Schofar geltend macht, ist richtig. Ich hätte auch auf dieses Argument allein kein Gewicht gelegt. Gleichwohl scheint Tos. Peßachim 85, 2 auch Schofar in den Kreis hinein zu ziehen; auch ',pn W'Kn, auf welche auch Herr vr. A. hindeutet, schlietzt mit den Worten: v3 nipy y“v oy wv ^3x x\m2, >*3m xtiid ',3, »np i3,y ,7p yo,arn .1632, is'en Ich habe sonst nichts vorzubringen, und erkläre überhaupt, datz ich, was mich betrifft, hiermit die Discussion über diesen Gegenstand schlietze. Sohr au (O.-S. tz im März. D. Deutsch. HL e p t i L. Raszkow, au2/ bhi3. In der 9cr. 2 des „Israelit" d. I. entscheidet Herr Rabbiner vr. Auerbach '"3 npyoP gegen ")"» und n"3. Da wir die Ansicht des i"3 und Y® für gerechtfertigt halten, so fühlen wir uns veranlaßt, hier unsere Ansicht über den fraglichen Gegenstand mitzutheilen. Herr Rabbiner vr. Auerbach '"3 wurde nämlich angefragt, ob einheimische Arme keinen Vorzug vor in Palästina wohnenden Juden hätten, da nw3 erster» ei-, neu Vorzug vor letzter» einräumt. Herr Rabb. vr. A. antwortet, datz ntt^irra und jrfc®n nxs den Beweis des n"3 entkräften, indem sie aus der Originalstelle das Entgegengesetzte der Ansicht des in"3 urgiren. Datz die grötzte ipi3 n,32 nur an ixip' pix "3y ausgeübt werde, besagt .ixi "s 'i2v, wo es heitzt, 13 .i'.i' -3 '"n ”jy *]3ix3 , s'lliip -)3'y ’eox 1'iyV mx3 P'3X 1VX bun ,pj2 b",i '3V', ,{'2iip. Da hier ausdrücklich hervorgehoben und dann nQnp -p jn,3 x"n - "n erst in Frage gestellt wird p3v ^"i '3V,' und endlich auch diese durch einen 131 als miteinbegriffen betrachtet werden, somit laste sich nicht annchmen, daß das, was nur 1213 a«gedeutet, wichtiger sei als das ausdrücklich ausgesprochene 131x3; der Vorzug des Einheimischen vor dein Fremden könne somit nur Platz greifen, wenn beide '"x '33 oder beide '33 sind, nicht aber, wenn der Fremde seinen Wohnsitz in ’"x habe. Durch die Unterstützung des Letztem wird nicht nur npis n,3ö, sondern auch '"x sw n,32 bewirkt. Wir sind nicht im Besitze des iV"i.i2 und {HtBMnxD und können daher nur dem in dem Citat wiedergegebenen Beweis begegnen und n"3 und i"V hierin rechtfertigen. Die Stelle des 'isd lautet: -|Q«o i'.ix^> iiip “|'3xo Tnx , O'inxs xi>, "j3 '3icn' ")5PX3 ,mnx 1'y '3V,'^» D'2i,p -p'y '3VN 1'iyV 3V1' I'.I 1’iyP 11X3 x".1V3 ,b"n '3V,'h {'21,p pix.1 {'X 2'1.121 Hy 1112 I'.I 0312p .“«30 .1.3« HX D,p23 131 hoh pipr n.ix. Den Passus H".1 {'30 v".i '3V.' ,"3, i"x P13 1VX findet man weder in '122 noch in v'pp', noch in der x.1121 x.1702, aber mit diesem Zusatz wird die Stelle in 3 "20, im .1x1'.i noy D’xi' isd ," 'n und x"2 3rt3 '3iio mitgetheilt. ’isd unterscheidet demnach drei Grade bei 1,32 ipi3. I. Ein Bruder von Vaterseite hat einen Vorzug vor einem von müttlerlicher Seite. II, Einheimische Arme gehen fremden Armen voran; dieses bekundet “piyz7. III. Die in Palästina wohnenden Armen haben einen Vorzug vor den nicht daselbst wohnenden: dies bekundet 731x3. Der Kreis der Unterschiede scheint erschöpft zu sein und man findet gar keine denkbare Möglichkeit für die Anwendung des iv {.1,3 x“n iVx. Denn, daß man an P"i "3y auch ipi3 zu üben verpflichtet und gehalten sei, involvirt schon der Ausdruck 131x3, der ”3y vor b"i "jy bevorzugt und somit sagt, wenn '"x "3y nicht vorhanden, an P"i "3y die ipi3 1,32 zu üben sei. Ein Vorzug nämlich ist nur unter Parteien denkbar, wenn beiden gewisse Rechte eingeräuiut. wenn aber eine Partei keine Rechte, keine Ansprüche geltend machen kann, so kann von einem Vorzug keine Rede sein. Den Einwand, welcher die Deduction des 131x3 erst durch das '!3> -|V {<i,3 x".i iVx annimmt — halten wir nicht der Mühe werth zu widerlegen. Unseres Erachtens will 'ivv mit dem Satz o,po H33 131 i"n pio *?"n '3V,', oder wie die Stelle in unfern Ausgaben des '120 lautet, dorthin, datz diese Unterschiede nicht nur 131x2 normgebend, sondern auch cnpo 133 seien diese Unterschiede fest zu hallen. Mithin wären in P".i diese Unterschiede: I. 0X2 I'ixh 01,17 3X2 71X. II. 11'y "3y mnx i’y ’oyS 0*217. III. ’oyp o’oi,p '"x ”3y ninx i'y. Vergleiche 1x1 '120 zu 3,y.i {2 12V.1 1P.1 ix und 'Vi daselbst, xi {0-0 x"o und y3V 1x3 Ende i,'i,.i. Dieses Resultat stinrmt unstreitig mit der Ansicht des n"3 und i"n. Es liegen demnach gar keine zwer Arten von Deductionen, wie roi u. s. w., hrer vor Was ferner bemerkt wird, es wird mitipi3 0,32 an '"« "3y zugleich '"x 3,V' gefördert, kann hierbei keinen Ausschlag geben; denn wenn die einheimischen 0"3y darauf ein Recht hätten, so wäre die Förderung des '"x 3,V' keme rechtmätzige. Allein wir wollen hoffen, datz die Ansicht des i"3 nieinals hemmend und zurückhaltend in Bezug für '"x "3y sein würde. Hier angelangt, kam nur {"3 iV'ii 1213.1 '0.1 von dem berühmten '"i' lyV'bxp 3i"i2 px3i pnsi 31.1 zu

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