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Der Israelit · 1872-06-26 · Heft 26 (26.6.1872) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
13 (1872)
Issue
Heft 26 (26.6.1872)
Date
1872-06-26
Page
– (sequence 4)
Language
German
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568 leicht macht, das Volk irre zu lenken und aufzuhetzen. Sie fragen: „warum sollen wir als eine Nation für die Acte der schlechten Leute zur Verantwortung gezogen werden? Wir hegen keine Vorurtheile, wir kennen keine Unduldsamkeit, wir hindern Niemanden daran, Gott so anzubeten, wie es ihm gefällt; wenn wir unseren geselligen Verkehr einschränken, so ist dies, weil wir das unsererseits Andern zugestandene Recht beanspruchen, uns unsere Gesellschaft allein zu wählen, doch alle hierzu Qualificirten können in unsere Kreise kommen, und werden nie einen Unterschied in der Behandlungsweise bemerken. Warum werden wir also verantwortlich gemacht für solche Vandalismen, wie die von Ismail, Vilcov, Cahul, Roman. Galatz rc.? Die Antwort ist sehr leicht, und kann die Verantwortlichkeit leicht fixiren. In jedem wohlorganisirtcn Lande sollte der Intelligente sich um die Wohlfahrt des Staates bemühen. Das erste Princip und die Pflicht eines erleuchteten Bürgers ist es, sich um die sittlichen und Bildungsinteressen des Volkes bekümmern. Im Veihältniß zu der Bildung des Volkes, wird sein Ruhm oder sein Tadel sein, und ihn wird die Verantwortlichkeit treffen. Er kann der Folgen seiner Nachlässigkeit, seiner Gleichgiltigkeit oder Lässigkeit nicht entgehen. Gleichwie der Vater verantwortlich ist für die Erziehung seines Kindes, so der intelligente Bürger für die Belehrung seines unwiffenden Mitbürgers, sei er Plebejer oder Patricier. — Auch beschränkt sich diese Verantwortlichkeit nicht auf unser eigenes Land, we.ches als nominell christliches, mit allen Ländern verbunden ist, wo die Principien des Christenthums die Basis " er Civilisation bilden, und dem Staate sowie der Gesellschaft Ton und Charakter geben. Deßhalb ist es, daß jedes christliche Land durch solche Sccnen wie die Ismailer, sich gedemülhigt und verpflichtet fühlt, dagegen zu reagiren. Cs sind, wie ein ausgezeichneter englischer Minister äußerte „die Juden welche leiden, doch d i e C h r i st e n. die Schmach trifft." Eine solche Sachlage kann keinen Augenblick über die volle Kenntniß des Uebels und der drohenden darin involvirten Folgen hinaus. zu bestehen fortfahren. Deßhalb ist die ganze Welt über die Situation Rumäniens allarmirt. Aus diesem Grunde haben die Parlamente Groß-Brita»iens, Dcu:schlands, der Vereinigten Staaten und Italiens, und zwar in unzweideutiger Weise gesprochen. Die Negierungen dieser großen Reiche, unterstützt durch die Stimme des Volkes, wollen einen solchen Staub der Dinge nicht länger fortbesteheu lassen. Vor einigen Tagen wurde eine arme Wiltwe, die 25 Jahre lang in einem kleinen Dorfe bei Tecntsch (Corbitza) gelebt hatte, aus ihrem Hause und dem Dorfe durch den Primär vertrieben; ihre durch mühsame Arbeit erworbenen Habseligkeiten, wurden in einen Karren geworfen und aufs Feld hinausgesührt, und ihr selbst wurde es verboten, bei Strafe persönlicher Mißhandlung wieder im Dorfe zu erscheinen. Ihr junger Sohn kam nach der Hauptstadt, um beim Minister Beschwerde zu führen; dieser schickte eine bezügliche Oröre an die Local-Behörde, worauf die Antwort zurückkam, und dem Beschwerdeführer mitgeth.ilt wurde, „daß es so das Communal-Gesetz vorschriebe, „daß kein Jude auf dem flachen Lande wohnen dürfe!" Wer ist für die Sachlage verantwortlich? der Minister? Beileibe nicht! Er kann die Dictate der Gerechtigkeit, selbst wenn er es wollte, nicht zur Ausführung bringen. Er kann nicht gegen das Gesetz handeln. „Wenn das Gesetz schlecht ist, und Gott weiß, daß ich es für ein solches halte," sagte kürzlich einer der Minister, „so bleibt es doch Gesetz, und so lange es besteht, muß ich, als Diener des Gesetzes, seinen Vorschriften mich fügen." Ja wohl, aber nicht so denkt die civilisirte Welt, welche solche Gesetze infam findet und ihre äußerste moralische Macht gebrauchen will, um eine Aenderung zu bewirken; und wenn dieser moralische Einfluß sehtschlagen sollte, dann wird die J nt erve ntion zur Nothwendigkeit werden. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Stuttgart, 16. Juni. Erschütternd^ schnell verschied dahier gestern Abend in Folge eines Schlaganfalls der Hofbankdirector Geheimer Hofrath Rudolf von Kanlla, 57 Jahre alt, Ritter des Ordens der Wiirtteinb. Krone. Kommenthur II. El. des Friedr.-Ordens, Ritter des St. Amten-Ordens ll. El. und des St. Stanislaus-Ordens II. El. Die Kgl. Hofbank, welcher derselbe seit einer langen Reihe von Jahren angehörte, erleidet durch diesen Todesfall einen schweren Verlust. Nicht minder schmerzlich werden hierdurch die Famillenangehörigen und die zahlreichen Freunde des Verewigten, denen er stets mit Rath und Thal beizuspringeu bereit war, sowie die Armen betroffen, die in chm einen unermüdlichen Wohlthäter verlieren. Se. Maj. der König, Höchstwelchem der Dahngegangene stets die treueste Ergebenheit und Anhänglichkeit widmete, haben auf die Nachricht von diesem Ereignisse sofort den Hinterbliebenen Höch't Ihre aufrichtige The lnahme ausdrücken lassen. Ebenso haben Ihre Maj. die Königin der Familie Höchst Ihr Beileid an diesem Trauerfall zu erkennen geben lassen.

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