Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 25 (19.6.1872)
- Date
- 1872-06-19
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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558 1848 die volle Freiheit brachte, die aber durch den Umsturz der Verfassung im Jahre 1855 theilweise wieder verkümmert wurde. Konnten nun die Judenfeinde die Vertreibung der Israeliten aus der Stadt nicht bewirken, ja, mußten -icse von ihnen als gleichberechtigte Mitbürger anerkannt «erden, so suchten sie auf gewerblichem Gebiete den Verhaßten soviel als irgend möglich das Leben zu verkümmern, und namentlich galt Erthal der fürchterlichste Haß und die schrecklichste Vcrfolgungssucht. Er war es, der mehr als die andern Israeliten in V. den Kaufleuten Concurrenz machte. Er hatte ein großes Cchnittwaarengefchäft und erfreute sich namentlich der Kundschaft zahlreicher Landleute, die an jedem Sonntage nach V. in die dortigen Kirchen strömen und nach Beendigung der Feier ihre Einkäufe zu machen Pflegen. Die Gewerbefreiheit, eine der herrlichsten Errungenschaften der Neuzeit, die schon während der französischen Occupation war eingeführi worden, hatte nach dem Sturze Napoleons dem alten Zunftwesen wieder weichen müssen. Dieser Zunftzwang war eine hemmende Fessel der individuellen Freiheit. Jeder Handwerker, jeder Kaufmann mußte zünftig lernen, mußte zünftig freigesprochen werden, um als Geselle oder Commis serviren zu dürfen, mußte endlich unter den größten Plackereien und Geldopfern zünftig Meister oder Kaufmann werden. Die Juden aber waren von allen Zünften ausgeschlossen. Für die Kaufleute gab es in V. zwei Innungen: die Krämer - und die Gewandschneider - Innung. Die Mitgliedschaft der ersteren berechtigte zum Handel mit allen möglichen Dingen, mit Ausnahme der Schnittwaaren: diese waren denjenigen Vorbehalten, welche auch der Gewand-Schneider-Innung angehörten. Da nun Erthal der Zutritt zu beiden Innungen versagt war — er hatte ja nicht zünftig gelernt und nicht zünftig als Comnus servirt — so wollte man seinen Laden polizeilich schließen. Nach vielen Eingaben an die Regierung, nach langwierigen und kostspieligen Processen, die andern Wohlstände Erlhals zehrten, wurde ihm von der Regierung, die ihnr wohlwollte, gestattet, sämmtliche Schnittwaaren mit Ausnahme der Tuche — hiemit wollte man den Zünften eine Concession machen — zu verkamen. Diele Ansnahrne schnitt dein Geschäfte Erthals die Lebensader ab. Die Landleute der dortigen Gegend gehen nicht von Laden zu Laden, um hier dieses, dort jenes zu kaufen. Wo sie die Tuche für ihre Röcke nahmen, da holen sie anch ihren ganzen Bedarf; die Kaufleute in P. waren aber namentlich auf die Kundschaft vom Lande angewiesen. Ueber fünfzig große und wohlhabende Dörfer der Umgegend, die keine eigenen Kirchen besitzen, sind nach V. eingepfarrt und beziehen ihren Bedarf von dort. Die Stadt selbst aber war vor fünfzig Jahren noch sehr klein und hatte nur als Mittelpunkt eina zahlreichen und wohlhabenden Landbevölkerung einiqc Bedeutung. Trotz dieser großen, materiellen Schädigung dankte Erthal Gott für das Erlangte; er suchte sein Geschah in andere Bahnen zu lenken und namentlich Artikel für Frauen zu führen. Es gelang ihm dies auch; allein, da die Kundschaft der Bauern so Plötzlich abgebrochen war, so ließen viele von diesen sich nicht mehr bei ihm sehen und dachten nicht daran, ihre alten Schulden zn bezahlen. Stach langem Warten und vielen vergeblichen Mahnungen sah Erthal sich in die Nothwendigkcck versetzt, die lässigen Schuldner gerichtlich zu belangen. Ta gab diesen Jemand den Rath, das Datum des Kaufes später, und zwar von der Zeit her anzugeben, da Erilm! der Handel mit Tuchen schon verboten war. Vergeblich zeugte dieser seine Handlungsbücher vor; viele gewissenlose Bauern beschworen, daß sie erst später gekauft hätten, und was galt damals die Buchführung des Juden dem Eide der Christen gegenüber? Jeder anhängig gemachte Fall brachte Erthal in eine Convennonalsttase. und diese, die Zeitweise deni Tcnnncianten zu Gute kam, stieg von einem Male zunt andern zu ganz bedeutenden Summen. Zuletzt wurde ihni bei nochmaligem Eontraventivnsfalle eine Strafe von 1500Thalern und von drei Neonaten Gefängnih angedroht. Erthal verzichtete nunmehr darauf, feine Ausstände einzuklagen; doch das genügte seinen Feinden nicht; diese wollten ihn vollständig ruiniren. Ein alter, dem Trünke ergebener Invalide, Namens Zäpfer, war vor Gericht erfchieuen und harte Erthal denuncirt, ihm Tuch zum Rocke verkauft zu haben. Die Thatsache verhielt sich allerdings so; allein der Verkauf hatte vor dem erfolgten Verbote statlgefunden, während Zäpfer behauptete, das Tuch, das er noch nicht dem Schneider zum Verfertigen übergeben hatte, erst neuerdings gekauft zii haben. 'Die Behauptung trug den Schein der Wahrheit; denn wie sollte ein armer Invalide dazu kommen, sich Tuch zu kaufen, um es länger als ein Jahr liegen zu lassen / Da Zäpfer seine Aussage beschwor, so wurde jenes harte Urtheil gegen Erthal erlassen, das, wie wir gesehen haben, ihn und die Seinen zu Verzweiflung zu treiben geeignet war; allein das unerschütterliche Vertrauen dieser Leute auf Gott, den Allgerechten, wankte nicht; trotz der vollständigen Aussichtslosigkeit und gegen den Rath des Advokateii legte Erthal Berufung ein. „Zeit gewonnen, ist Alles gewonnen," sagte er. „Siehe, es schläft und schlummert nicht der Hüter Israels!" (Fortsetzung folgt.) Hierzu zwei Beilagen. rrerantwor-ttiche Redaction: vr. Lehmann. — Derlag der Le Roux'schen Hofhuchhandlung. I. Gottsleben's Buchdruckerei in Mainz.