Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 24 (11.6.1872)
- Date
- 1872-06-11
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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535 in Persien bis zum 15. Mai beträgt über 39,000 Frcs. (Univ. Jsr.) Paris. Das Consistorium von Paris hat eine aute Maßregel ergriffen, es hat nämlich beschlossen, seine Arbeiten und die derjenigen Administrationen, die ihm unterstellt sind, durch einen Rechenschaftsbericht zu publiciren/ Aus dem Berichte über die ersten drei Monate dieses Jahres erfahren wir, daß Frau Baronin James von Rothschild nach dem Wunsche ihres verstorbenen Gemahls dem Wohlthätigkeitscomitö 50,000 Frcs. mit der Bestimmung überschickt hat, daß deren Zinsen für Schüler der Handelsschule im Consistorium von Paris verwendet werden sollen. Amerika. Lima (Peru). Die zerstreut auf verschiedenen Plätzen wohnenden Israeliten in der Republik Peru hatten bis jetzt noch keinen eigenen Begräbnißplatz. Herr Heinrich Meiggs (Christ) in Bellavika hat denselben auf seinem Besitzthum einen passenden Platz geschenkt. j(Je». Chr.) Feuilleton. Aar fünfjtg Jahren. L Das Heranwachsende Geschlecht, das mit Entsetzen von dem rechtlosen Zustande unserer Glaubensgenossen in Rumänien hört und lieft, hat keine Ahnung davon, daß in unserm lieben deutschen Vaterlande vor einem halben Jahrhundert noch ganz ähnliche Zustände herrschten. Zwar kamen offene Gewaltthatigkeiten: Raub, Mord und Plünderung nur höchst selten vor, aber die kleinen Plackereien, zu denen schändliche Ausnahmsgesetze die Handhabe boten, verbitterten den Israeliten in einer Weise das Leben, von der wir uns kaum eine Vorstellung machen können. Der Erzähler der nachfolgenden, »jahrhaften Begebenheit erinnert sich, als kleines Kind die Rede eines Abgeordneten gelesen zu haben, welche derselbe bei Gelegenheit der Verhandlungen über die Emancipation der Juden in irgend einer deutschen Kammer gehalten und die in vielen Zeitungen reproducirt wurde. „Der Jude," sagte jenes liberale Kammermitzlied, „stirbt nicht einmal, er stirbt zehnmal. Schon bei seiner Geburt nimmt kein Civilstandsregister seinen Namen auf. Während die Geburten bei der übrigen Bevölkerung in den amtlichen Blättern publicirt werden, gibt Nichts von dem in's Dasein getretenen jüdischen Weltbürger Kunde; er ist politisch todt, trotzdem er eben erst geboren. Beim Eintreten in die Schule stirbt, er zum zweiten Male. Lebt er in Ortschaften, in welchen nur wenige Juden wohnen, so daß die Eltern gezwungen sind, ihn in die christliche Schule zu schicken, so hat er mehr als Tod zu erleiden. Er wird der Sündenbock der Mitschüler, der Prügelknabe der Lehrer. Nicht bei seinem Vornamen, nicht bei seinem Zunamen wird er gerufen, sondern „der Jude", „der Mauschel," „der Jtzig," „der Schmul" heißt er allgemein; den rohesten Verhöhnungen und Mißhandlungen ist er ausgesetzt, um so mehr, wenn er sich durch Fleiß und Intelligenz hervorthut. Kaum minder hat er zu leiden, wenn er eine jüdische Schule besucht. Da lauern ihm seine christlichen Altersgenossen auf, um ihn durchzuprügeln, ehe er in die Schule geht und wenn er dieselbe verläßt. — Ist der Knabe zum Jünglinge geworden und soll er in das bürgerliche Leben eintreten, so stirbt er zum dritten Male. Will er ein Handwerk erlernen — kein Meister nimmt chn in die Lehre; will er den Acker bebauen — der Jude darf kein Grundeigenthum besitzen; soll er Kaufmann werden — kein Kaufherr nimmt ihn in sein Comptoir; es bleibt ihm nichts übrig als der Kleinhandel. Lassen Sie mich schweigen von all den Demüthigungen, Verhöhnungen, Mißhandlungen, die der zum Kleinhandel verurtheilte jüdische Jüngling erfährt; da stirbt er zum vierten Male. Will er sich häuslich niederlasfen, da tritt eins der schändlichsten Gesetze, die Menschenwahnwitz ausgeheckt hat, ihm entgegen und läßt ihn zum fünften Male sterben. In den meisten Orten dürfen nur eine bestimmte Anzahl Juden wohnen; das heiligste Menschenrecht, die Gründung des häuslichen Heerdes , wird ihm versagt. Macht endlich der Tod, der wirkliche Tod ihm Raum durch das Hinsterven eines Glaubensgenossen, so wird er dennoch nicht Bürger seines Ortes, sondern Schutzjude und stirbt so zum sechsten Male. Ein wohlverclausulirter Schutzbrief wird ihm ausgestellt , und es wird ihm gnädigst gestattet, unter dem Schutze seines Monarchen ein Jahr lang zu leben gegen hohe Taxen und Steuern, wenn er sich nichts zu Schulden kommen läßt. Hat er nach Ablauf dieses Jahres das Unglück gehabt, sich den Haß irgend eines Subalternbeamten zuzuziehen, so ist er der Gefahr ausgesetzt, daß ihm der Schutz nicht erneut wird; er stirbt zum siebenten'Male. Oft gelingt es ihm erst mit Aufopferung seiner ganzen Habe, das schreckliche Unglück, heimathlos und mit Frau und Kindern in's Elend hinausgestoßen zu werden, abzuwenden, und gänzlich verarmt, an Leib und Seele gebrochen, stirbt er zum achten Male. Gelingt es ihm, sich wieder emporzuarbeiten, durch Fleiß, Sparsamkeit, Nüchternheit sich eilt Vermögen, durch Intelligenz, Wohlthätigkeit und Menschenliebe sich eine geachtete Stellung unter seinen Mitbürgern zu erwerben.