Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 24 (11.6.1872)
- Date
- 1872-06-11
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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£34 Theile verloren, da „religiöse Fragen" nach den Lehren der Reform nichts weniger als zeitgemäß! Doch wozu diese Jeremiaden! Anerkennen wir lieber offenherzig die bisherigen Mängel, damit wir dem verderben, mindestens nach Maßgabe unserer Kräfte, wirksam entgegenarbeiten können! Sprechen wir's unumwunden aus, daß auch die beste Jeschiba bei ihrer bisherigen Verfassung dem erhabenen Zwecke nur halb entsprochen. Sic brachte Talmide Chachamim, sie brachte mitunter Gedolim hervor, durchaus aber keine Volksredner und sohin auch keine Volkslehrer! Und nun können wir uns mit unserem Reorganisationsplane ziemlich kurz fassen; es bestünde derselbe etwa in Folgendem: s. Alle Jeschiboth müßten etwa in drei Gruppen betheilt werden: erstens in solche, in denen z. B. stets jene Abschnitte des Talmuds und derPoßkim vorgetraaen würden, welche auf Hilchos Schechitoß und Trefoß Bezug haben; zweitens in soche, in denen immer Taruweß, Melicha x. gelehrt würben; drittens in solche, die mit Jschoß, Mikwoauß, dem Orach-Chajim u. t w. sich befassen. Es versteht sich von selbst, daß uns nichts ferner liegt, als die Entwerfung eines detaillirten Unterrichtsplanes für die einzelnen Jeschiboth. Wir haben nur darauf hindeuten wollen, daß in gewissem Maße eine „Systematisirung" des Jeschibawesens eben nicht zu den Unmöglichkeiten gehört. Und hiedurch wären zwei Errungenschaften erzielt. Die Talmudjünger würden leichter die Rabbinatsbefähigung erlangen, da sie in der Jeschiba vorzüglich dem mehr praktischen Theile der rabbinischen Studien obliegen möchten. Ueberdieß würden auch jene Uebel aushören, die bei einer nur zu sehr „gemischten" Zuhörerschaft als unausweichbare Consequenz betrachtet werden müssen. Die Hörer der einen Jeschiba würden dann aus mehr oder minder hemogenen Elementen bestehen, da sie sammt und sonders so ziemlich eine und dieselbe Vorbereitungsstufe erklommen. Bei einer derartigen Einrichtung ist es selbstverständlich, daß eine Jeschiba höheren Ranges keinen Hörer ausnehmen wird, der von der zunächst niederen Jeschiba ein Zeugniß erlangter Reife nicht beibringt. b. Die Talmudjünger, namentlich der Jeschiboth höheren Ranges, mögen in dem freien Gedankenausdrucke, in der populären Vortragsweise durch geeignete Persönlichkeiten unterwiesen und zu diesbezüglichen häufigen Uebungen nachdrücklichst angehalten werden. — Dies meine Ansichten betreffs einer „Reorganisation des Jeschibawesens". Kein Mann vom Fache, mußte ich mich aus einige flüchtig hingeworfene Striche beschränken. Die Ergänzung, Vollendung und Detailaussührung überlasse ich gerne einer sach - und fachkundigen Hand. Möge der gute Wille hiezu doch nicht fehlen! Dr. Wiener. Zeitungsnachrichten und Correspondenzeu. Deutschland. Stuttgart, 13. Mai. Unter diesem Datum hat die K. Jsr7 Oberkirchenbehörde durch die K. Oberämter unter Beilage von Formularen Fragen über die Zahl und Steuerlast der außerhalb ihres bürgerlichen Heimathortes wohnenden Israeliten ausgestellt, welche durch die isr. Kirchenvorsteherämter pflichtmäßig zu beantworten sind, damit die K. Regierung einen genaueren Einblick darüber erlange, welche Wirkungen die zur Zeit bestehende Norm in Betreff der sogenannten Domizilanten für den Haushalt theils der Gemeinde, welcher sie bürgerlich angehören, theils der Gemeinde, in welcher sie bloß wohnen, im Gefolge hat, und andererseits von welchen Wirkungen eine Abänderung jener Norm, Kraft welcher der Erach zwischen der Heimath- und Domizilsgemeinde bisher getheilt wurde, begleitet sein würde. Die K. Oberämter sind angewiesen, die Ergebniffe vor deren Vorlage längstens bis Mitte k. M. einer Prüfung zu unterwerfen und etwaige Mängel der Vollständigkeiten vorher berichtigen, bezw. ergänzen zu lassen. Die Behörde erfährt aus den Antworten über diese brennenden Fragen die Zahl der Contribuenten, der Bürger, der Ortseinwohner und Ortsabwesenden, die Steuerlast und ihre Vertheilung aus vorgenannte Klassen von Gemeindegenossen und die Größe der Gemeindeschuld. Der Gegenstand steht in Verbindung mit der bevorstehenden Revision unseres isr. Kirchenverfassungsstatuts und den eingelausenen Protokollen und Petitionen der württemb. Gemeinden. Das K. Cultusministerium hat mittelst Erlasses vom 25. April d. I. angeordnet, daß die Alters¬ und Gehaltszulagen sowohl für die Schullehrer als die Vorsänger aus der isr. Centralkirchenkasse und den isr. Gemeindekassen, vom 1. Janilar d. I. berechnet, sofort für das 1. Semester bis 30. Juni c. ausbezahlt werden sollen, ohne Rücksicht darauf, ob die Gemeinde ein Gesuch um Beitrag aus der Centralkasse zu den erhöhten Ausgaben einreichen werde. Diese Gesuche der Gemeinden müssen vor dem 1. Juli d. I. durch die Oberämtcr eingereicht werden, welche die Begründung genau zn prüfen haben. Die Finanzlage der Lehrer und Vorsänger hat sich durch diese Doppelzulage nicht unwesentlich gebessert. Letzteren fehlt jedoch stoch das Pensionsrecht und eine sichernde Bcstinnnung über die Entlaßbarkeit. Das neue Verfassungsstatul möge diesen dringenden Antrag gewähren! F r a n k r e i ch. Paris. Der Gesammtbettag der von der „Mf Isr." gesammelten Gelder zu Gunsten der Hungerr^Mn