Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 22 (29.5.1872)
- Date
- 1872-05-29
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2447551-2447573--10529-2466272- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
XNI. Jahrgang. Beilage zu Nr. 22 des Israelit. Leitender Artikel. Literarischer Mericht. -yun Religionsgesetzliche Bestimmungen aus di« vn 'cnrc? rüN’TD '«"io über pb'sm N'8'L für die Heranwachsende Jugend bearbeitet, in hebräischer urrd deutscher Sprache zusammengestellt von Rabbiner S. B a m b e r g e r in Fischach. Das israelitische Publikum erhält hier ein unschätzbares Werkchen rown mrrsn vpv über die beiden hochheiligen und hochwichtigen Gottesgebote von ivsps und i’rm, welches einem in unserer Zeit längst gefühlten Bedürfnisse Abhilfe bringt und daher von allen unseren Glaubensgenossen mit lebhaftester Freude und innigstem Danke begrüßt zu werden verdient. Es sind in diesem Werke die jedem Israeliten unentbehrlich zu wissen nothwendigen Bestimmungen über die rn-’c in sehr leicht faßlicher Sprache und klarer Ausdrucksweise niedergeschrieben, und dieselbe geübte Feder gibt den wesentlichsten Inhalt in dentscher Sprache wieder. Der durch die neu edirten Werke D’^.n n-rzy nncr die derselbe durch seine von Gelehrsamkeit und Forschungen zeugenden Erklärungen und Collectionen bereicherte, rühmlichst bekannte Verfasser bat durch dieses "jn eine Lücke in der Literatur der Jugend ausgesültt. Der sehr bescheidene Herr Verfasser grbt uns zwar m seiner -vortrefflichen Vorrede verschiedene, theilweise dem größeren Publikuin gänzlich unbekannte Duellen an, aus welchen er geschöpftallein durch seine dem Bedürfnisse und der religiösen Bildungsstufe unserer Jugend <o sehr entsprechende Zusammenstellung und der so klaren Ansdrucksweise, sowohl des hebräischen Textes als dessen deutscher Uebersetzung, hat er sich ein nicht zu unterschätzendes Verdienst um die Jugend erworben, sowie ja bekanntlich die schöne Fassung der Edelsteine, wenn auch nicht deren Werth verirrehrt, dennoch aber chren Preis und die Freude an denselben bedeutend vergrößert und erhöhet. Durch seine herrlichen Einleitungen zu rvy’y n^Ln wozu der Herr Verfasser Stellen aus den Worten unser Weisen wählte, die unser Herz rmd Gemüth luächckg anregen , hat er es verstanden, aut die Herzen l0v Irgend in segensreichster Weise einzuwirken. Sehr wichtig sind die Bemerkungen über das leider mcht w seltene Legen der kw-> b:v auf die Stirne, wodurch das hochheilige Gebot der nxo 1 gar nicht bethätigt und so viele ridvId gesprochen l werden. l Es ist zu wünschen, daß dieses vortefflichc Werk nicht bloß einmal gelesen, sondern daß es von der Jugend studirt und dessen Inhalt in ihr Herz geprägt werde. Möchte doch dieses vortreffliche Büchlein, sowohl in den Schulen als in dem elterlichen Han'e, recht frühzeitig dem Kinde in die Hand gegeben werden, damit dessen Inhalt recht frühzeitig erkannt und bethätigt, damit dieses so entsprechende Werk als Leitfaden diene, die Jugend einzuführen in di' heiligen Hallen der religionsgesetzlichen Literatur, ja es wäre zu wünschen, daß dieses so nützliche Werk. das man auch sehr leicht auf der Reise mit sich führen kann, in keinem südischen Hause fehlen sollte. P i u s. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Darmskadt, 22. Mai. Gegen Ende des vorigen Jahres brachte der in Densherm erscheinende „Starkenburger Bote" einen scharfen 'Artikel gegen das talmudistisch gesinnte Judenthum. Bon verschiedenen Seiten wurde Anklage auf Grund des § 166 des deutschen Strafgesetzbuchs wegen Beschimpfung „einer mit Eorporationsrechteu innerhalb oes Bundesgebiets bestehenden Neligiousgesellschaft, ihrer Einrichtungen und Gebrauche" erhoben; das großh. Landgericht Zwingenberg hat jedoch dieser Tage, entsprechend dem Antrag der Staatsbehörde, die Untersuchung wegen mangelnden Thatbestandcs einer strafbaren Handlung eingestellt. Bekanntlich war in dem C'ntwnrf des Str.G. B. auch der Angriff auf die Lehren der Kirchen- und Neligions Gesellschaften pönalisirt; am den Antrag Lasker's wurde jedoch dieser Passus vom Reichstag gestrichen. Frankfurt a/M., 26. Mai Es sind jetzt beinahe zwei Jahre, seitdem wir in diesen Blättern der Trauer Ausdruck gegeben haben, daß in Lararus Geiger ein Mann gestorben sei, den: Gott alle Gaben des großen Forschers geschenkt hatte, aber ein langes Leben verweigerte Lazarus Geiger, der große Sprachforscher, der im Leben stets unverbrüchlich f est h i e lt an unserer heiligen Religion und 0eren Norschriften gewissenhaft erfüllte, wird von seiner Vaterstadt hochgeehrt. Dieselbe hatte beschlossen, seine Büste in der Stadtbibliothek der eines andern großen Frankfurters, des Dichterfürsten G ö th e, gegenüber aufzustellen,-