Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 22 (29.5.1872)
- Date
- 1872-05-29
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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485 ö. W. zum Besten der nothleidenden Israeliten in Persien. Wir haben sofort für dieses Geld und für noch anderes zu diesem Zwecke bestimmtes 201 Pfund Sterling (2400 fl. rh.) ankaufen lassen, um dasselbe en den Board of Deputies nach London zur weiteren Beförderung zu senden. Berlin, 22. Mai. (Deutscher Reichstag.) Zu einer Petition um politisches Einschreiten gegen die Judenhetzen in Rumänien beantragt Dr. Bamberg er (Mainz), nachdem er die Vorgänge in Rumänien charaktcrisirt, Einzelheiten über die vorgenommenen Gewalkthätigkeiten mitgetheilt, sodann auf die Entstehung Rumäniens und hierbei auf die Wiener Conserenzen im Jahre 1855 hingewicsen hatte, über die Petition nicht zur Tagesordnug überzugehen, sondern zu erklären, daß man das Vertrauen hege, der Reichskanzler werde auch in zukünftigen Fällen in der bisherigen Weise die geigneten Schritte thun, um der Wiederholung der jüngst vorgekommencn Ausschreitungen nachdrücklich vorzubeugen. Abg. Miquel gibt die Gründe an, warum die rumänische Regierung so schwach sei, warum, trotz der Verfassung nach belgischem Muster, trotz freisinniger Gesetze Zustände in Rumänicu hereingebrochen seien, die nur durch einen Staatsstreich beseitigt werden könnten. Was die europäischen Mächte hätten thun können, sei geschehen, ein Schritt weiter wäre ein Eingriff in die Selbstständigkeit der dortigen Regierung, und das müsse namentlich die deutsche Regierung bei dem in Rumänien gegen die Deutschen verbreiteten Mißtrauen vermeiden. Die dortigen Judenhetzen gingen übrigens nicht von Rumänen, sondern von eingewanderten Bulgaren aus. Abg. Laster verwirft jeden Schein der Jnterventionspolitik. Der Antrag Bamberger gehe aber nicht weiter, als die Petitions-Commission und verlasse die vom Vertreter der Bundesregierungen in der Commission dargelegte Basis in feinem Pnncte. Der Regierung werde allein überlassen, auch in Zukunft das Geeignete zu thun. Auch ohne Jnterocntion gebe cs noch Mittel, geeignete Schritte zu thun. Hoffentlich werde sich der Reichstag dem Ausspruche der Sympathien nicht verschließen. Die Juden müßten jetzt büßen, was einzelne Ausländer dort gethan. England, Nordamerika hätten der Sympathie Ausdruck gegeben, und es sei kein Grund, daß Deutschland diese Kundgebung unterlassen solle. Eine solche Vcrurtheilung werde ihren Eindruck auf die rumänische Bevölkerung nicht verfehlen, denn diese kenne den Unterschied zwischen der Sympathie der Gebildeten in Europa für die Fortcxistenz Rumäniens und den Mangel solcher Sympathien für die Existenz des Staates gut genug. Abg. W i n d t h o r ft ist für den Antrag Bamberger; die vorliegenden Thatsachen verletzten so sehr die Humanität und deren Interessen, daß man darüber nicht zur Tagesordnung übergehen könne. Abg. v. Kusserow motivirt einen von ihm vorgeschlagencn Vermittelungsantrag, um Mißverständnissen vorzubeugen. Der B u n d e s c o m m i s s a r erklärt, daß allerdings in den Worten des Antrags: „Ausschreitungen vorzubeugen," Ursache zu Bedenken oder zu Mißverständnissen gefunden werden könnte. In einer am 18. April überreichten Colleetivnote sei das tief/te Bedauern ausgesprochen worden, daß die jüdischen Angeklagten verurtheilt, die Excedenten aber freigesprochen worden feien. Die russische Regierung habe sich diesem Schritte aus begreiflichen Gründen nicht angeschlossen, habe sich aber mündlich auf's Wärmste im Sinne dieser Note ausgesprochen. In künftigen Fällen werde die Reichsregierung im ähnlichen Sinne wie bei dem vorliegenden Vorgehen. In erster Linie schließt sich der Bundescommissär dem Uebergang zur Tagesordnung an. Abg. W i n d t h o r st (Meppen): „Eine Mißbilligung ist im Interesse der Humanität nothwendig, ein Uebergang zur Tagesordnung nicht nröglich, nachdem die Sache einmal hier zur Sprache gekommen ist." Abg. Bamberger nwdisicirt seinen Antrag, um jeder Mißdeutung vorzubeugen. Referent v. Bunsen warnt dringend vor Annahme auch dieses so modificirten Antrags, der nur den Gegnern der Regierung in Rumänien zu Gute kommen würde; eine solche Politik wie die vom Abg. Bamberger vorgefchlagene würde zum Ruin der Regierung führen. TXr Antrag der Commission nebst dem Anträge Kusserow decke alle nur möglichen Interessen. Bei der Abstimmung wird zunächst der zu dem Anträge der Commission gestellte Antrag Kusserow eventuell angenommen, dann aber erhält der Antrag Bambcrger die Mehrheit des spärlich besetzten Hauses, und mit diesem Votum ist sowohl der Antrag der Commission, als das Amendement Kusserow beseitigt. Der Antrag Bamberger verlangt, „in Anerkennung der bisher vom Reichskanzler in Sachen der rumänischen Judenverfolgung gcthanen Schritte denselben auszufordern, auch ferner in gleicher Weise bestrebt zu sein. Alles zu thun, was nach der Sachlage statthaft erscheinen möchte, um der Wiederholung der jüngst vorgekommenen Ausschreitungen für die Zukunft nachdrücklich vorzubeugen. Schrimrn (Provinz Posen). Wenn die Institutionen unserer heiligen Religion bei der Masse au Werth verlieren, so sind nicht ausschließlich die Reformer dafür verantwortlich zu machen, vielmehr tragen auch manchmal andere Häupter der Gemeinde eineu großen Theil der Schuld. Sie, namentlich aber die Rabbinen muffen mit Aengstlichkeit darüber wacheu, daß alle religiösen Einrichtungendein Publikum iu