Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1872-05-22 · Heft 21 (22.5.1872) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
13 (1872)
Issue
Heft 21 (22.5.1872)
Date
1872-05-22
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2446951-2447551-2447572--10504-2466246
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

XIU. Jahrgang. Erstr Beilage zu Nr. 21 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Q*5 Aus Bayern. Wie bereits berichtet, hat die bayr. Kammer aus Antrag Frankenburger'S beschlossen, allen Rabbinen Bayerns, de'en Gehö r sich nicht aus 900 ft. betaust, eine The uernngszu läge von 200 fl. zu geben, zu welchem Zwecke 5500 ft. ini Budget ausgenommen wurden. Wenn wir bedenken, daß es in Bayern Rabbinen gibt mit einem Gehalte von 300 fl. Fixum, so können wir uns die Freude wohl vorstellen, welche diese unerwartete Zulage den betreffenden Rabbinen bereiten muß. Von größerer Bedeutung aber ist es, daß endlich auch diese Classe von Beamten, welche bis heute vom Staate mehr als stiefmütterlich behandelt, ja vollständig ignocirt wurde, das ihr gebührende Recht zu gestanden erhielt Uiid die Rabbinen durch diesen Beschluß als öffentliche Beamte erklärt und anerkannt werden, was sie wohl längst schon ihrer Stellung und Verpflichtung, nicht aber in gleichem Maße den daraus resultirendeu Rechten nach waren. Es ist dieser Schritt unserer Kammer die einfache Conseguenz, welche aus der Gleichberechtigung aller Staatsangehörigen sich von selbst ergibt, und bedurfte es deßhalb nur der Anregung huzu. Wir glauben, daß es bei unserer hochherzigen Regierung auch nur der Erwähnung bedürfte, um einige Stilen im Religionsedicte vom Jahre 1813, die sich auf die Rabbinen beziehen, wie z. B §. 27 c., wo es heißt, der Rabbiner „muß ohne Mackdl des Wuchers oder eines betrüglichen Banquerotts, und sonst von einem guten und sittlichen Lebenswandel sein," zu corrigircn oder ganz zu beseitigen, da sie nach der heutigen Stellung der Rabbinen gewiß mehr als antiquirt zu betrachten sind. Ebenso sollte man darauf dringen, daß den Rabbinen an solchen Orten, wo sich jüdische Elementarschulen befinden, die Local - Schulinspection übertragen werde, da die Fähigkeit und die Kenntnisse hiezu heute von den Rabbinen ebensogut verlangt werden, wie von den Geistlichen der anderen Confessionen, umsomehr, da erfahumgsgemäß jüdische Elementarschulen sich selten über allzuostes Jnfpicircn von Seiten des Herrn Pfarrers zu beklagen halten, was wir zwar nicht gerade bedauern, im Interesse der Schule aber für nothwendig erachten. Jedenfalls sollte schon jetzt denjenigen Rabbinen. die ihren christlichen Collegen an der dazu gehörigen Bildung nicht nachstehen, dieses Amt übertragen werden. Wir hoffen, daß die Consequenzen des jüngsten Kammerbeschlusses nicht lange auf sich warten lassen. Holland. Amsterdam, 15. Mai. An die geehrte Redaction der jüdischen Wochenschrift: „Der Israelit" zu Mainz. Im Interesse des gesummten Israels bitten wir Sie die nachfolgenden Zeilen in Ihrem Blatte'^) aufzunehmen : Mit großem Erstaunen lasen wir in den letzten Nummern des „Israelit" eine annonyme Annonce aus Lemmer in Holland mit der ftommen Ueberschriit -vrnnp ‘x'Oem '12 u’n» nx, worin behauptet wird, daß wir D’-)eod ertheilt hätten auf Käse, die für nicht -m'2 anerkannt wird. Wir überlassen es den Lesern des „Israelit" zu urtheilen über den Verfasser der genannten Annonce nachdem wir die Sache mitgetheilt haben werden, woraus die Verstünnnlung entstanden. Die ’mtpö (nicht die *ran) verlangten (wiewohl niemals offiziel), daß wir die südholländische Käse fürerklären sollten. Diese steht nämlich unter nmttfn von einem allgemein anerkannten um p’is. iDt&itH -m"no uniQ otpnp pt? jjn n"n ninorn ixn pp"-i o"-n V'dx p'ötwnjn tpnjn |iwn i’on?2 nj’iom □'pddn-i pp "2 01 d"ii n"2r^r im Leben y's* i-ono unbnpn. Es wird also für ein Jeder einleuchtend sein, warum wir auf diesem Verlangen der -t"am nicht eingingen, wie schwer auch die Anklagen lauteten. Allein genügende Zeugnisse hätten uns genölhigt, eine solche vedauernsvolle Pflicht zu erfüllen, denn tzppco 22V T22 ppSm j\v dvn Pi/’n Diese konnten aber niemals geliefert werden, und deßhalb hielten wir es für Pftichtmäßig, Käse, die von genannten Oberrabbiner für -»KO erklärt wird, unsere nsno= Erklärung zu enthalten, zumal da sich Ehrw., Herr Berenstein, darin natürlich bereit erklärte, die Sache genau zu untersuchen, wenn nur o'iaxi czptpix Ihm sagen wollten, was gegen dem nntBG der Käse einzuwenden ist. Indessen ruhte die Sache fast ein _ halbes Jahr, und nachdem schon einige Bauern angefangen hatten Amsterdamer 71^2-Käse zu bereiten, legten die tpi^d i"cn2 (nicht -,"!2?>2 ’02n) die nruwn über die Amsterdamer Käse nieder. Warum, können weder unsere B'-an, die übrigen -,"2.-12 '12-, noch wir selbst mit Gewißheit behaupten, denn wir erhielten nur Kunde davon, insgesammt mit der übrigen -i"6.-.2 'im, durch *) Anm. des Correctors: Der Artikel mußte wörtlich und buchstäblich ausgenommen werden; man wolle also die Fehler nicht mir zur Last legen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.