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Der Israelit · 1872-05-08 · Heft 19 (8.5.1872) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
13 (1872)
Issue
Heft 19 (8.5.1872)
Date
1872-05-08
Page
– (sequence 6)
Language
German
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410 W«»UWWM>WWWWWW vom 7./19. Februar enthaltenen Zusicherung. Sie haben außerdem mit großem Bedauern erfahren, daß der Assisenhof von Butzeu, nachdem er mehrere Israeliten, in Bezug auf welche das öffentliche Ministerium selbst die Klage fallen ließ, zu strengen Strafen verurtheilt, alle die Individuen freigesprochen hat, welche angeklagt waren, Excesse und die schwersten Verbrechen gegen die jüdische Bevölkerung von Vilcow begangen zu haben. Die Unterzeichneten sehen in diesem zwiefachen Urtheilsspruche ein Anzeichen der Gefahren, welchen die Israeliten in Rumänien ausgesetzt bleiben Und deren Dringlichkeit beim Herannahen des Osterfestes neulich ihre gleichzeitigen Schritte bei der fürstlichen Regierung gerechtfertigt hat. Die Regierungen der Unterzeichneten werden zu betrachten haben, ob die den Angreifern der Juden gewährte Straflosigkeit nicht der Art ist, um die Wiederholung gewaltsamer Auftritte zu begünstigen, die eines civilisirten Landes unwürdig find, welches als solches allen Religionsbekenntnissen Freiheit und Sicherheit gewährleisten muß. Bukarest, 18. April 1872/ Bukarest, 19. April. Man schreibt der „A. Z.": Seit einigen Tagen herrscht in Folge des bekannten Urtheils der Geschworenen zu Butzeu unter der israelitischen Bevölkerung in ganz Rumänien große Aufregung, Furcht und Bestürzung. Die rumänische Bevölkerung ist für die Institution der Geschworenengerichte noch ganz und gar nicht reif, weil sie im Allgemeinen keinen Begriff von den heiligen Pflichten eines Geschworenenrichters hat, sondern der entsetzlichen Ansicht huldigt, daß die Wahl zum Geschworenen für den Gewühlten nur eine gute Gelegenheit sei, sich zu bereichern oder seinem persönlichen Hasse Befriedigung zu schaffen. Die meisten der rumänischen Geschworenen sind überhaupt nicht fähig oder nehmen sich nicht die Mühe, dem Gang' einer gerichtlichen Untersuchung zu folgen, und so wurden denn auch die vor Gericht gestellten sechs Juden verurtheilt, nicht weil sie ein Verbrechen begangen, sondern weil sie Juden sind. Nach denselben Prinzipien, richtiger nach demselben Mangel an Principien, wurden nach dem Geschworenengericht in Buzeu die 29 Angeklagten freigesprochen, die bei den letzten Judenhetzen gestohlen, geraubt und geplündert hatten — weil sie diese Verbrechen ja nur an Juden begangen. Diese eigentümliche Art der Gerechtigkeitspflege mußte natürlich bei den in Rumänien lebenden Israeliten Furcht und Besorgniß vor neuen Gewalttaten Hervorrufen; im Ausland aber wird sie einen Schrei der Entrüstung Hervorbringen, und es iß kaum anzunehmcn, daß die europäischen Mächte sich auch diesmal mit leeren Versprechungen und Ausflüchten beschwichtigen lassen. Vielmehr dürfte es ihre Pflicht fein, einen längst erkannten, aber stets vernachlässigten Schmutzflecken auf der Civilisätion Europa's endlich zu beseitigen. Die in Bukarest residirendeu 'Consuln der Mächte haben der rumänischen Regierung bereits eine gemeinsame Note zugesendet, in welcher sie' dieselbe auf die Folgen einer so erbärmlichen Justiz aufmerksam machen und ihr die Verantwortlichkeit 'dafür zuschieben. A m e r i f a. 9tew-Aork Herr!)r. Hübsch har rieuliA einen Mann mit der Wittwe seines Bruders getrau?, der aus seiner Ehe Kinder hintcrlassen. Wer je den Pentateuch gelesen, der weiß, daß das mosaische Gesetz eine solche Ehe, als Blutschande, verbietet. Außer dem Eisenacher Heß hat gewiß noch nie ein Rabbiner eine solche Ehe wissentlich eingesegnct, wie auch im vorliegenden Falle die Betreffenden mit ihrem Vorhaben von verschiedenen Rabbinen zurückgewiesen wurden. Hübsch! (Jcw. Tim.) Feuilleton. Süß Hppercheitrrer. XIX. Als Süß in sein Gefängniß zurückkehvte, fand er seinen Oheim, der ihn dort erwartete. Weinend warf er sich an des ehrwürdigen Greises Brust und erzählte ihm Alles, was sich ereignet hatte. Rabbi Simchah tröstete den unglücklichen Neffen und richtete seinen Blick zum Ewigen, Unvergänglichen empor. Rabbi Simchah verließ die Zelle des Gefangenen nur selten; er hatte dafür gesorgt, daß Beiden erlaubte Kost dorthin gebracht wurde. Süß bereute seine Sünden aufrichtig und legte sich mancherlei Bußübungen auf. Jeden Montag und Donnerstag brachte er fastend zu, und Rabbi Simchah fastete und betete mit ihm. Außer der freiwilligen Buße war noch eine andere Qual über den Gefangenen verhängt. Kaum war es nämlich bekannt, daß man Süß begnadigen werde, wenn er zum Christentums übertreten wolle, so kamen fast alle Geistlichen aus ganz Württemberg nach Stuttgart, um sich durch die Bekehrung dieses ebenso berühmten wie „verstockten" Juden Ruhm

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