Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 19 (8.5.1872)
- Date
- 1872-05-08
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Sohnes anwesend war, fälschlich als Lehrer und ]in bezeichnet, der aber niemals pn war, sondern stets nur Lehrer. Indem aber eine solche unrichtige Bezeichnung dazu geeignet ist, Mißverständnisse zu veranlassen, so wollen Sie dieser Berichtigung eine Stelle in Ihrer werthen Zeitung vergönnen, aftwm ncxn Stettin, 8. April. Der Vorstand der hiesigen Synagogen-Geineinde hat eine Eingabe an den Reichskanzler gerichtet und ihn um seine diplomatische Verwendung bei der Rumänischen Regierung zu Gunsten der dortigen Juden gebeten. Die Antwort ist sehr schnell eingetrossen und lautet: Berlin, 2. April 1872. »♦ Die in Ihrer Vorstellung vom 26. v. Mts. erwähnten beklagenswerthen Vorgänge in Rumänien sind der Aufmerksamkeit der Regierung Sr. Majestät des Kaisers und Königs nicht entgangen; und wenngleich ich die Hosinuug hegen darf, daß die Rumänische Regierung der Pflicht, die Wiederkehr solcher Ercesse zu verhindern, genügen werde, so habe ich doch, bei der lebhaften Theilnahme, welche das Schicksal Ihrer Glaubensgenossen bei Sr. Mas. erweckt, Veranlassung genommen, den Vertreter der Kaiserlichen Regierung in Bukarest in Ucbereinftimmung mit den ihm schon früher ertheilten Instructionen erneut anzuweisen, bei der Rumänischen Regierung, sich für Maßregeln zum Schutze derselben zu verwenden. den Vorstand der Synagogen-Gemeinde zu Stettin. (Jsr. Wochenschrift.) Lübeck, 27. April. Gestern Nachmittag um 2 Uhr begaben sich der Gemeinde-Vorstand und eine Anzahl Mitglieder der hiesigen israelitischen Gemeinde unter Vorantritt des Herrn Rabbiners Dr. Carlebach von hier nach Moisling, um die noch in der dortigen Synagoge befindlichen 10 Gesetzesrollen von dort nach hier überzuführen. Nachdem Herr Dr. Carlebach daselbst die Feier durch eine schwungvolle Predigt eingeleitel, setzte sich der Zug unter Borantritt eines Musikchors in Bewegung, nahm seinen Weg durch das Dorf, dessen Bewohner die seltene Feier sammt und sonders hergelockt hatte. Von Moisling bis zur Ecke der Wahmstrasze in Lübeck fuhr der ganze Zug in Breaks und Droschken. Dort stieg man aus und hielt in feierlicher Prozession seinen Einzug in die hiesige Synagoge. Oe st e r r. - U n g a r. M o u a r ch i e. VZien, 3. Mai. Wie die „Neue freie Presse" aus Bukarest erfährt, sollen die vom Geschwornengericht in Buzeu verurtheilten Israeliten noch heute in Freiheit gesetzt werden, da Fürst Karl dieselben begnadigt habe. — Pefkh. In dem Lande des Fürsten Karl von Rumänien sind die Judenverfolgungen noch immer nicht aus der Mode gekommen; im Gegentheile, sie gehören dort nach wie vor zu den beliebtesten, christlichen Gesellschaftsspielen. So oft eine der üblichen Judenhetzen dort arrangirt wird, erheben sich unzählige Stimmen, die aber keine anderen Erfolge haben, als daß sie nach soundsoviel Monaten Gelegenheit finden, neuerdings gegen die rumänische Jntnleranz erschallen zu dürfen. Ein Protest aber, wie er nicht wirksamer gedacht werden kann, ist dieser Tage — wie man uns mittheilt — von Pesch aus nach Bukarest abgegangen, der Protest eines Künstlers, der Jude ist. Kapellmeister Sulzer, ein Sohn des Wiener Obercantors. weilt jetzt hier als Kapellmeister der italienischen Operngesellschaft. Fürst Karl ernannte vor längerer Zeit Herrn Sulzer zum Hofkapellmeister mit einem Jahresgehalte von 150 Dukaten; nun aber sandte Herr Sulzer das Ernennugsdekret zurück, retournirte die ersten 150 Dukaten, die er bezogen, und erklärte, von einem Fürsten, der seine (Sulzers) Glaubensgenossen nicht besser zu schützen wisse, könne er keine Titel und keine Geschenke acceptiren. (P. I.) Rumänien. Bukarest. Das Bild der rumänischen Justiz, das wir in dem Bericht über die Verhandlungen des Schwurgerichts in Butzen vom 15. April vor unfern Lesern entrollten, vervollständigt sich, wie bereits gemeldet, durch die Sitzungen desselben Gerichts vom 17. und 18. April. Wie diese rumänische Jury an jenem ersten Tage die unschuldigen Israeliten verurtheilte, so sprach sie am 17. die 29 Angeklagten, welche die Inden in Vilcow gemißhandelt und ausgeplündert hatten, und am 18. April die Individuen, welche die Judenhetze in Kahul vollzogen hatten, vollständig frei. Die Collectivnote, welche die Vertreter der auswärtigen Mächte in Bukarest in Folge dessen an die rumänische Regierung gerichtet haben, lautet wie folgt: „Die Unterzeichneten halten es für ihre Pflicht, gemeinschaftlich und in der formellsten Weise der! fürstlichen Regierung die wörtlichen Bemerkungen in Bezug auf die israelitische Frage zu wiederholen, welche derselben vorzulegen die Mehrzahl von ihren Regierungen beauftragt worden sind. Sie können in erster Linie nicht umhin, ihr Erstaunen darüber auszudrücken, daß das Ergebniß der Untersuchung, welche vor mehr als zwei Jahren in dem rumänischen Bcfsarabien angeordnet worden, ihnen noch nicht mitgetheilt wurde, trotz der in der Note des Hrn. Ministers der auswärtigen Angelegenheiten