Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 18 (1.5.1872)
- Date
- 1872-05-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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381 Nachthelle für benjenigcit, der am Sonnabend fein Geschäft geschlossen hat. b. Bei denjenigen, weiche ihr Geschäft trotz der Strenge des Sabbatgesetzes wegen des Wochenmarkles offen haben, in denen aber noch ein Funke jüdisch-religiösen Bewußtseins glimmt, setzt sich ern innerlicher Zwiespalt fest, der durch den Zusammenstoß religiöser Interessen mit der materiellen Eristenz entsteht. o. Die Heilighaltung eines Ruhe- oder Festtages, verbunden mit werktbätigenr Geschäftsbetrieb. ist unmöglich. d. Die Justiz - und Verwaltungsbehörden nehmen die billigste Rücksicht auf den Sonnabend und die jüd. Festtage, an weichen keine Termine für Juden angesetzt und keine Vieh- und Kram-Märkte in Städten, wo Juden wohnen, abgehalten werden. 6. Eine analoge Rücksicht sei daher von städtischen Verwaltungen ebenfalls zu beanspruchen. f. In dem letzten Kriege wurde es auf Allerhöchsten Befehl den Soldaten jüdischer Religion ermöglicht, ihre Festtage nach Möglichkeit wahrzunehmen. g. Der etwaige Einwand der „Gewohnheit und des Bedürfnisses" (welcher schon einmal von der Cösliner Regierung gelegentlich einer Gelammt - Petition um Verlegung des Sonnabend-Wochenmarktes der jüdischen Gemeinde desselben Regierungsbezirkes erhoben wurde) ist nicht stichhaltig. Denn die erstere würde durch die Verordnung der Verlegung sehr bald entkräftet werden, und das letztere anlangend, könnten die gegenseitigen Einkäufe der Stadt- und Landbewohner ebensogut an jedem andern Tage wie am Sonnabend bewerkstelligt werden. h. Selbst vom christlich-kirchlichen Standpunkte aus angesehen, empfiehlt sich der Antrag, weil sich so manche Landleute bei Gelegenheit des Marktes zu Ausschreitungen in der Mäßigkeit Hinreitzen lassen, in der Hoffnung, des Sonntags ausruhen zu können, worunter offenbar der Kirchenbesuch und die zur Andacht nöthige Sammlung leiden müssen. i. Landleute. welche mit orthodoxen jüdischen Geschäftsleuten in Verbindung stehen, sind wegen des Sonnabend-Wochenmarktes im Nachtheile. Zum Schlüsse bitten noch die Petenten den Magistrat, ihr Gesuch in jedem Falle den Stadtverordneten vorzulegen. Während nun der Magistrat im Vornherein sich dem Anträge abgeneigt zeigte, gab sich im Schooße der Stadtverordneten eine günstige Stimmung für denselben kund, und wäre es auch bei den letzteren vielleicht durchgedrungen. wenn nicht die Eompetenzfrage aufgeworfen worden wäre, welche die Handhabe dazu bot. das Gesuch rundweg abzuschlagen. Der diesbezügliche abschlägliche Bescheid des Magistrats lautet wie folgt: An Herrn W. Löwe und Genossen. Neustettin, den 22 März 1872. „Auf ihr Gesuch vom . . . wegen Verlegung der hier bestehenden Wochenmärkte eröffnen wir Ihnen, daß nach §. 65 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 die Zahl, Zeit und Dauer der Messen, Jahr - und Wochenmärkte von der zuftehenden Verwaltungsbehörde, also von der Königl. Regierung festgesetzt worden, wir also nicht competent sind, die auf den Mittwoch und Sonnabend seit länger denn 60 Jahren hier bestehenden Wochenmärkte Ihrem Antrag gemäß zu verlegen, auch keine genügende Veranlassung haben, eine „solche Verlegung" bei der Königl. Regierung zu beantragen." Der Magistrat. Herr Löwe ist jedoch entschlossen, es nicht bei dem Magistrats-Bescheide bewenden zu lassen, vielmehr die weiteren geeigneten Schritte zu unternehmen und erforderlichen Falls diese wichtige Angelegenheit durch alle Instanzen zu führen, worin er gern von erfahrener Seite hier mit den etwa noch nöthigen Instructionen versehen sein möchte. Vielleicht genügt hier dieser Wink, um für unsere desfallsigen Bestrebungen in den geeigneten Kreisen ein lebhaftes Interesse zu erwecken und uns aus diesen wichtige Rathschläge zugehen zu sehen! Wiewohl eigentlich sämmtlichen jüdischen Gemeinden Preußens, in deren Mitte der Wochenmarkt aus den nacr fällt, die heilige Pflicht obläge, sich zu verbinden und gemeinsame Schritte beim Ministerium resp. Landtage zu unternehmen, um dem das jüdisch-religiöse Leben auf's Erheblichste schädigendem Uebelstande abzuhelfen, so wäre es doch schon ein Gewinn von unberechenbarer Tragweite. wenn diese heilige Aufgabe vor der Hand auch nur localiter gelöst würde, weit dies nicht nur Nachahmung erwecken würde, sondern von principieller Wichtigkeit für andere Gemeinden wäre! Noch scheint mir wichtig, hervorzuheben. daß der hiesige erste protestantische Geistliche, mit welchem ich in derselben Angelegenheit eine Unterredung hatte, den Wunsch nach Verlegung des Sonnabend-Wochenmarktes mit der jüdischen Gemeinde theilt. Dr. H, T. Oe st e r r . - U n g a r. M o n a r ch i e. Lemberg. Der „N. fr. Presse" schreibt man ans Lemberg Folgendes: Der galizische Landesausschuß bleibt noch immer bei seiner hartnäckigen Judenfeindlichkeit, daß so. wie jene schwangere Jüdin aus dem allgemeinen Spitale hinausgeworfen worden, sollten auch alle Juden, welche nicht im Voraus die Verpflegungskosten zahlen, hinausgeworfen werden Vor Kurzem wurden wieder drei Juden aus dem Spitale verwiesen, weil sie die Kosten für 3 Monate nicht im Voraus zahlen konnten. Die Spitalcommissiou hat noch dabei die Ausrede, daß wenn mauJuden aufnehmen würde, so würde das ganze allgemeine Spital mit Juden überschwemmt werden. Wie lächerlich! Erstens heirathen die galizischen jüd. Jünglinge früh und können daher im Erkrankungsfalle von ihren Weibern gepflegt werden, ohne der Spitalspflege zu bedürfen, und