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Der Israelit · 1872-04-10 · Heft 15 (10.4.1872) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
13 (1872)
Issue
Heft 15 (10.4.1872)
Date
1872-04-10
Page
– (sequence 4)
Language
German
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328 zwungen werden, zu den ihrem Gewissen zuwiderlaufenden Institutionen beizusteuern. Dieses Alles zusammengenommen gefährdet der Entwurf die Gewissensfreiheit der Einzelnen und der Gemeinden nicht weniger als die bisherige Gesetzgebung. Weil aber das Kirchenvorsteheramt in den hervorgehobenen Punkten, welche diese Gefahren in sich schließen, den wesentlichen Inhalt des Entwurfs erblickt, so kann es sich mit denselben nicht einverstanden erklären. Nach der Fassung der vorgelegten Fragen erachtet sich das Kirchenvorsteheramt nicht aufgefordert, Gegenvorschläge zu machen; da ihm aber viel daran gelegen ist, daß die Revision der bestehenden Gesetzgebung zu Stande komnit, so wahrt es der von ihm vertetenen Gemeinde das Recht, solche Vorschläge auf dem Wege der Petition an die Faktoren der Gesetzgebung gelangen zu lassen." Wir hoffen, daß die Gemeinden, denen Abzüge dieser Erklärung zugesandt worden sind, sie auch zu der ihrigen machen. Zu den am Schlüsse angedeuteten Petitionen werden alsbald Schritte gethan werden. Mögen unsere Gesinnungsgenossen sich dabei nur recht zahlreich betheiligcn. Berlin. Vergangenen Sonntag hatten '.vir Gelegenheit, einem Akte beizuwohnen, der uns mit so inniger Freude erfüllte, daß wir nicht so egoistisch sein inöchten, diese unseren Freunden in Nah und Fern vorzuenthalten. Es ist dies die Prüfungsfeier in der Religionsschule der Adaß-Jisroel, die dritte Prüfung,^welche diese junge, hoffnungsvolle Anstalt abzulegen im Stande war. Auf öffentliche Prüfungen darf man im Allgemeinen keinen großen Werth legen, man weiß nur zu gut, daß in ein paar Stunden kaum ein schwacher Begriff von den Leistungen eines Jahres geboten werden kann. Um den Kenntnißstand einer Schule mag es äußerst flau aussehen und die Prüfung kann dabei brillant werden, — wenn einige Wochen vorher gründlich eingepaukt worden ist. Andrerseits ist es thöricht, von einem ungünstig ausfallenden Examen einen direkten Schluß auf die Mangelhaftigkeit der Anstalt zu ziehen, ohne die momentane Befangenheit der Examinanden zu berücksichtigen. Allein ein entschieden günstiges Zeichen scheint es uns immer, wenn man bei einer Prüfung die Schüler nach allen Seiten eines Faches durch unerwartete Querfrageit „herumwerfen" kairn, ohne sie außer Fassung zu bringen. Und von diesem Gesichtspunkt schienen die Lehrer in unserm Falle auch auszugehen, indem sie z. B. von den Eigenthüinlichkeiten, die ein Dagesch in einer gewissen unregelmäßigen Conjugation hervorruft, auf die von demselben in einer ganz verschiedenen Conj. bewirkten übersprangen, oder in der jüdischen Geschichte aus dem regelmäßigen Verlauf der Ereignisse häufig auf ähnliche historische Erscheimlngen früherer oder späterer Zeiten überleiteten, in den höheren Classen auch hie und da von einem Gebiet ihres Pensums eine unverrnuthete Excurfion in ein Nachbargebiet hinüber machten, wo sich die Schüler sehr wacker hinter dem Sprung des Lehrers dreinhielten. Noch eine Seite glauben wir hervorhcben zu müssen, die wir mit lebhafter Genugthuung begrüßen. Diese Prüfung hat uns nämlich einen Einblick in den Gesammtorganismns gewährt, der mit ebenso entschiedener pädagogischer Einsicht wie mit ernstester Ausdauer eingesührt ttnd ausgebildet ist, eine Erscheinung, für die wir sowohl denl Direktor, Herrn vr. Hildesheimer, wie den verschiedeuen Lehrkräften und auch den Vorstehern, Herrn Cassel und London, unsere volle Hochachtung anssprecheu müssen. Denn in welch' innigen Zusammenwirken gearbeitet wird, davon legte die Prüfung das schönste Zeugniß ab, so daß wir die fünf Knabenclassen von den Anfangsgründen der hebr. Sprache bis zu dem exegetischen und sachlichen Verständniß der Psalmen und des Jesajah, der gründlichen Kenntniß der jüdischen Geschichte bis zur spätesten Zeit und dem sicheren Vortrag einiger talmudischer Partien mit wahrer Befriedigung begleiteten. Aber fast noch erhöht wurde unser Erstaunen über die Leistungen der vier Mädchenclassen (deren jede wie die einzelnen Knabenclassen ihren eigenen Ordinarius hat). Während sonstige Religionsschnlen für die Ausbildung der Mädchen nichts Angelegentlicheres zu thun wissen, als sie in jenem obligaten Frag- und Antwortspiel, so man Katechismus nennt, capitelfest zu machen, werden hier die künftigen jüdischen Hausfrauen an den lebendigen Wahrheitsquell herangeführt. indem man ihnen nach systematischer Erlernung der Grammatik eine reiche Auswahl geeigneter Stellen des Pentateuch zur Uebersetzuug gibt, deren Inhalt, im Geiste unserer mündlichen Lehre interpretirt, wahrlich den besten Religionsunterricht bietet. Ebenso überraschend war außerdem ihre innige Vertrautheit mit deir hervorragendsten, namentlich für die jüdische Frau bedeutungsvollen Vorschriften unsres Gesetzes. Und dies Alles wußte die Schule bei einem Unterricht von durchschnittlich sechs Stunden die Woche für jede Classe zu bewerkstelligen. Wir wünschen der Anstalt, in der begonnenen Weise rüstig fortzuschreiten, dann kann es nicht fehlen, daß sie mit Gottes Hülfe auch fernerhin über alle feindliche!: Vorurtheile siegreich hinwegschreiten werde zu einem immer herrlicheren Ziele. Aus dem Clfaß, 23. März. Die „Rev. isr." erzählt: „Herr B loqu o, gewesener Präsident der Verwaltung der Synagoge in der rue Notre-Dame-de-Nazareth, hat zur Begünstigung des Unterrichts in der Gemeinde Mertzweiler (Bas-Rhin) ziemlich bedeutende Summen ausgegeben. Er hat eine communale Bibliothek gegründet, er hat die israelitische Schule bauen lassen und endlich hat er auch der G" 1F>00 Fr.

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