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Der Israelit · 1872-03-27 · Heft 13 (27.3.1872) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
13 (1872)
Issue
Heft 13 (27.3.1872)
Date
1872-03-27
Page
– (sequence 4)
Language
German
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284 mannhaftes Eintreten für diese wichtige Angelegenheit schon so manche Lanze gebrochen haben. Zur Berathung über ein neues Verfassungsstatut für die isr. Kirche in Württemberg sind, wie bekannt, im Monat Dezember 1869 mit Abgeordneten der Kirchenvorsteherämter Verhandlungen gepflogen worden, deren Ergebniß im darauffolgenden Frühjahr durch eine von den Delegirten niedergelegte Redactionscommission festgestellt worden ist. Seitdem schlief die Angelegenheit, bis, wie in Nr. 1 des laufenden Jahrgangs berichtet wurde, am 9. Juli 1871 mehrere Delegirte in Heitbronn zusammenkamen und beschlossen, an das K. Ministerium für Kirchen- und Schulwesen ein Monitorium zn richten, das denn auch, von R.-A. Nördlinger verfaßt, Ende vorigen Jahres an den Minister abging. Unterm 12. Februar d. I. ist nun, offenbar veranlaßt durch jenes Monitorium, ein Erlaß der Königl. isr. Oberkirchenbehördc direct an sämmtliche Kirchenvorsteherämter ergangen, in welchem zunächst die Schuld der Verschleppung der Angelegenheit auf den „Krieg mit Frankreich und auf die nach dem Friedensschluß daraus hervorgegangenen politischen Veränderungen mit den dadurch bedingten umfassenden Umgestaltungen des öffentlichen Rechts" geschoben wird. Die Oberkirchenbehördc hat nun in Wiederaufnahme der Sache „dem K. Ministerium für das Kirchen- und Schulwesen gutachtlichen Bericht über die Beschlüsse der Delegirten und deren durch den gewählten Ausschuß vorgenommene Wortfassung erstattet". Daraufhin ist die Oberkirchenbehördc durch Verfügung des K. Ministeriums aufgefordert worden, Abdrücke eines vorläufigen Verfassungs- Entwurfs, wie er aus der Feststellung der beiden genannten hohen Behörden hervorgegangen ist, zur Kenntniß sämmtlicher Kirchenvorsteher des Landes zu bringen und dieselben zu einer Erklärung darüber aufzufordern: 1) „ob dieselben mit dem nunmehrigen Entwurf „nach dessen wesentlichem Inhalt einverstanden sind;" 2) „ob anzunehmen sei, daß ihre diesfällige Auffassung von der Mehrheit der von ihnen vertretenen „Gemeindegenossen getheilt werde." Dabei werden die isr. Kirchenvorsteherämter darauf aufmerksam gemacht, daß gewisse Punkte unbedingt der Regelung im Wege der staatlichen Gesetzgebung bedürfen, daß aber auch andere Aenderungen, für welche das Ministerium an sich im Wege der Verordnung zuständig wäre, nicht eher cintreten werden, bis im Wege der Gesetzgebung die Revision des isr Kirchenwesens geregelt sein wird. Der Schwerpunkt der Entscheidung ist also in die Kammern verlegt. Da eine „bestimmte und unumwundene" Antwort der Kirchenvorsteherämter schon bis zum 15. April d. I. eingelaufen sein muß, so ist es nun Sache der Delegirten, in ihren Sprengeln die Stimmung der Gemeinden zu ergründen, bez. Sache der Gemeinden selbst. ihre Ansichten in der bestimmtesten Weise zur Kenntniß der Vorsteherämter zu bringen. Auf den vorläufigen, von der Behörde abgefaßten Entwurf kommen wir noch zurück und behalten uns namentlich vor, die Forderungen der Delegirten und die Concessionen des Ministeriums in Parallele zu stellen. Breslau, 10. März. Der Vorstand der hiesigen Synagogen - Gemeinde hat den ganzen Häuser- Compler der Silberstein'schen Erben um den Preis von 140,000 Thlr. angekauft, um auch der conservativen Partei Rechnung zu tragen und die dort befindliche Synagoge zu erweitern und zu conservativen Zwecken, d. h. zum traditionellen Gottesdienste einrichten und die vielen Häuser des „Storches" (so heißt dieser Platz mit seinen Besitzungen) zu Gemeinde-Instituten verwenden zu lassen, wo zugleich auch ein Asyl und ein Waisenhaus eingerichtet werden soll. Herr Vr. Neustadt ertheilt den Unterricht an seiner Religionsschule in einem Classenzimmer des städtischen Realschul-Gebäudes. Der Termin ist Ostern zu Ende und sollte das Zimmer wieder abgegeben werden. Auf die Eingabe des Herrn Vi. N., daß man ihm ein anderweitiges, wenn auch besetztes Schullokal in demselben Schulgebäude anweise, für welches er sehr gern die bisher gezahlte Micthe entrichten würde, ist ihm gestern vom hiesigen Magistrat der Bescheid geworden, daß bereits eine Anweisung an den Rector der Schule ergangen ist, ihm von Ostern ab ein Classenzimmer zum hebr. Unterrichte anzuweisen, und dieses Lokal soll ihm unentgeltlich zur Verfügung stehen, nur daß für die etwaige Mitbenutzung der Gasflammen für je eine Flamme 6 Pf. pro Stunde zu entrichten seien. Oe st err.-Ungar. Monarchie. Wien. Es war schon mehrere Male die Sprache davon, welche argen Unannehmlichkeiten und Nachtheile daraus entstehen, daß es von Seiten so vieler israelitischer Eltern unterlassen wird, die Namen ihrer ncugebornen Kinder in die Matriken der betreffenden Kultusgemeinden eintragen zu lassen. Zumeist verläßt man sich auf Geburtsfrauen, welche es aber unter zehnmal gewiß neunmal unterlassen, die geeignete Anzeige zu erstatten und Alles gethan zu haben glauben, wenn sie ein Geburtszeugniß ausgestellt haben. Gerade jetzt kam ein eklatanter Fall vor, welcher so recht zeigt, wie sehr sich eine solche Nachlässigkeit straft. Dem Handelsmanne Mar Kr. wurde im Jahre 1853 in Szegedin ein Mädchen geboren, welches den Namen Rosa erhielt; der erfreute Vater überließ alle nöthigen Schritte wegen der Eintragung rc. der Geburtsfrau; zog kurz darauf nach Debreczin, dann nach Pest, endlich nach Wien. Nun starb der Bruder des Herrn Kr., welcher zur Erbin seines bedeutenden Vermögens jene Rosa einsetzte. Jetzt

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