Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 12 (20.3.1872)
- Date
- 1872-03-20
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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270 verwirklichen, mit denen der würdige Herr Oberrabbiner R. Rastatt Sofer ’“j seine Werke edirte. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, im Mäxz. Am 2. d. M. hielt der ^Verein zur Unterstützung hilfsbedürftiger jüdischer Studirenden" unter dein Vorsitz des Herrn Professor Lazarus seine Generalversammlung ab. Als Preisrichter fungirjen die Herren Professoren Gneist, Professor von Holtzendorf, Professor Remthal und Geh. R. Postfsor Traube. Nachdem der Jahresbericht des Vorstandes entgegengenommen war, folgte ein solennes Festmahl, aus dessen reicher Fülle an Reden und Toasten wir folgende, als für uns von speciellem Interesse, hervorheben. Professor Gneist brachte einen Toast auf das Gedeihen des Vereins aus, nachdem er zuvor in klarer, eingehender Sprache das humane Bestreben würdigte, armen im Dienste der Wissenschaft stehenden Jünglingen den dernenreichen Lebensweg zu bahnen. Der Bildung und dem gemeinnützigen Wirken redete in seinem schwungvollen Trinkspruche Berthold Auerbach das Wort, der Intelligenz, welche von Moses Mendelssohn an bis auf unsere Zert herab die Siege über Rechtsvcrkümmerung und Vorurtheile erkämpfen half. Professor Lazarus setzte sodann in seiner Rede auseinander, wie wohl bald die Zeit gekommen sein könne, wo das Wörtchen „jüdische" aus dem Titel des Vereins zu streichen, um einen „allgemeinen Verein zur Unterstützung hilfsbedürftiger Studirender" in's Leben zu rusen. Hierauf erwiederte Professor von Holtzendorf in beredter, mächtigergreifender Rede, wie aus der reinen Humanität und aus der Consequenz des sittlichen Gedankens die Gleichberechtigung der Juden hervorgegangen sei, und schloß mit einem Hoch auf den Mann, der den erhabenen Gedanken paritätischer Einheit aller deutschen Länder und ihrer Confesfionen den kirchlich hierarchischen Anmaßungen gegenüber realisiren werde. Am 7. d. M. wohnten wir im Saale der Gesellschaft der Freunde einer Recitation des Hamlet bei, die Herr Richard Türschmann zu Gunsten unserer nothleidenden persischen Glaubensgenossen hielt. Ans eigener Initiative hat sich derselbe dem „Comite zur Abhilfe der Noth unter den persischen Juden" angeboten und hat so diese wichtige Angelegenheit durch eine sehr wesentliche Subvention gefördert. Der gefeierte Vortragende, von dem man nicht weiß, ob man sein für die leidende Menschheit fühlendes Herz, oder die geniale Fähigkeit mehr bewundern soll, mit welcher er sich in.den Geist unserer unsterblichen Dichterwerke versetzt, erfreute sich eines rauschenden Beifalls seiner zahlreichen Zuhörer. Dieser Tage feierte einer unserer hochgeachtetsten Mitbürger, der Königliche Hoflieferant und Commissionsrath Herr Johann Hoff den Gedenktag „seines dreißigjährigen Wirkens" im Braufache. Fast aus allen Theilen der Erde liefen zu diesem Feste Glückwünsche und Telegranime ein, so unter vielen anderen auch von Sr. Majestät dem Kaiser. Der edle Jubilar hat, seinem bekannten Wohlthätigkeitssinn getreu, auch diesen Tag durch mehrere Acte des Wohltyuns verewigt. Die nothleidenden Juden in Persien wurden durch eine Partie der Hoff'schen Fabrikate im Gesammtwerthe von mehr als 1000 Thlr. bedacht; der Johann Hoffschen Jnvalidenstiftung wurde zur Vergrößerung ihres Capitalfonds 500 Tchlr. zugefandr. Am Abend vereinigte ein großes Festmahl den zahlreichen Kreis der Freunde unseres Jubilars. Hier wurden von den verschiedenen Rednern besonders die vier Eigenschaften hervorgehoben, die das vieljährige Geschästslebcn des Jubilars geleitet: Patriotismus, Wohlthätigkeit, Frömmigkeit und Jndustriefleiß. Wir rechnen es uns zur besonderen Ehre, einen solchen Mann zu den Unserigen zählen zu können, der durch seine erwLhnte Frömmigkeit in der That eine herrliche Zierde des hiesigen, ja des gesammten orthodoxen Judenthums ist. Berlin, 13. März. Der frühere Cultusminifter v. Mühler hat am 21. November v. I. entschieden, daß die Verfügung am 26. Januar 1871, wonach in Folge des Gesetzes vom 3. Juli 1869 der Wahl eines Juden zum Mitgliede einer städtischen Schuldeputation um seines religiösen Bekenntnisses willen die Bestätigung nicht versagt werden kann, auf die Wahl zum Mitgliede des Vorstandes einer christl. Schule keine Anwendung ftnde. ..Denn beide Fälle (so motivirte Herr v. Mühler seine Entschließung) sind in ihren Voraussetzungen wesentlich von einander verschieden. Eine städtische Schuldeputation hat sämmtliche Schulen der Stadt zu inspiciren. Ihr Liegt die Sorge auch dafür ob, daß das Schulbedürfniß für die Kinder der der Stadt angehörigen Juden befriedigt werde. Um dieser umfassenderen Aufgabe der Schuldeputation willen hat die Zulassung von Juden zu ihren Geschäften selbst dann, wenn in der betreffenden Stadt eigene jüdische Schulen nicht bestehen, kein principielles Bedenken. Anders dagegen verhält es sich mit dem Vorstände einer einzelnen Schule. Dieser hat mit der Befriedigung des Schulbedürsnifses für eine bestimmte Claffe von Staatsangehörigen gar nichts zu thun. Seine Aufgabe erschöpft sich in der Sorge für die ihm anvertraute bestimmte Schule. Ist diese eine christliche, so hat ein Jude auch in ihrem Vorstande keine stelle."