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Der Israelit · 1872-03-06 · Heft 10 (6.3.1872) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
13 (1872)
Issue
Heft 10 (6.3.1872)
Date
1872-03-06
Page
– (sequence 19)
Language
German
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SSI „Die Boraicha redet von den Bewohnern kleiner Orte; die haben nicht viel zu thun, hören schon bei Tage auf zu arbeiten und bereiten sich (pS ns) frühzeitig (’cpo) das Essen (wirn). — Es mag das Angeführte auch als Beispiel dienen, wie wenig uns noch der Jeruschalmi zugänglich und wie sehr bei der Interpretation desselben einem willkürlichen Vorgehen Thür und Thor geöffnet ist. Anders verhält es sich mit dem Babli, der seit vielen Jahrhunderten, ja ununterbrochen seit der Zeit der Niederschrift desselben auf's Sorgfältigste cuttivirt, allgemein verständlich und zugänglich ist. Bei dem letzteren ist jede schwierige Stelle von den hervorragendsten Geistern der älteren und neueren Zeit auf's Ausführlichste erläutert, fast jede Lesart durch D-jnrw n\3*2/$on 't-ij festgestellt. Seine Ausdrucksweise ist bekannt und die größten Interpreten haben für das Verständnis; gesorgt. Anders verhält es sich Nlit dem Jeruschalmi. Jahrhunderte lang hat das Studium desselben brach gelegen und die Commentare zu demselben stammen meistens aus einer neueren Zeit, m der das Verständnis kein überliefertes mehr war, sondern erst durch eiftiges Studium neugewonnen werden mußte. Beim Babli reicht die Zeit der ältesten Commentatoren (Raschi, Rabbenu Gerschom Meor ha Golah rc.) fast oder ganz bis in die Zeit der Gaonim hinauf, die das Verständniß des Talmud traditionell von den Talmudisten überkommen hatten. Beim Jeruschalmi entbehren wir so alter Commentare vollständig. Auch haben da nicht , Senno P’3 '»yten '"i ,**"ano je. gearbeitet. um die Fehler der Abschreiber und Buchdrucker zu emendiren. Wie wichtig also ein vielleicht mehr als vier Jahrhunderte, sicher mehr als drei Jahrhunderte altes Manuscript und ein Commentar von einem großen Manne aus jener Zeit ist, bedarf des Nachweises nicht. Wir werden iortialiren, interessante Partien daraus mitzntheilen. KegenWepkiK Halber st adr, 24. Febr Bezüglich der Replik des Herrn Rabbiner D. Deutsch in Rr. 8 des „Israelit" auf meine Entscheidung in 2, daß aus Sota 44, Berachoth 18, hervorgehe, daß der, welcher auch nur eine Daumenbreite über 4 Ellen von einem Grabe steht, oder ganz in der Nähe des Grabes, aber durch nana davon separirt, in al len religiösenBeziehurrgen so wie der, den Wegestundell davon trennen, zu betrachten sei - fcum ich mein Erstaunen über die vorgebrachtcn Gegenbeweise nicht verbergen. In dem vorliegenden Falle ist ja nur die Rede von religiösen Handlungen, welche die Nähe eines bestimmten Ortes erheischen und darum locale zu verrichten sind. Inwiefern nun collidirt meine Ansicht mit der Stelle in Sota 38 h. run« Sns hv nana '’dn O’Dbqsp DrraNS pa npöso. „Selbst eine eiserne Scheidewand vermag Israel von seinem himmlischen Vater nicht zu trennend" Hat je ein Vernünftiger bezweifelt, daß Gott unsere Gebete zu erhören vermag, wenn auch eiserne Scheidewände und unermeßlicher Raum uns von ihm trennen? rvVn ist ja allgegenwärtig! Wo aber die Nähe des Grabes erforderlich ist. crpna ’iup Sy n^Sn nus Sy nan-^rj, Sota 34, Tanith 23, Chagiga 22, da bildet unstreitig, nach Analogie der von mir citirten Stellen, eine Entfernung von 4 Ellen eine Trennung. Zugegeben, der Vergleich des Herrn Rabb. D. mit Sna Sffnsno wäre hier anwendbar, so würde ein meilenweit entfernt von nos nap verrichtetes Gebet eben so angesehen werden müssen, als stünde man rua-r nap Sy, denn jene Stelle in Sota 3s belehrt uns, daß der Segen der Priester in der Synagoge sich auch auf die beziehe, welche durch mano von der Synagoge getrenn sind und selbst auf nn»aiff Dy die meilenweit entfernt stehenden Arbeiter auf dem Felde. Es wäre also viel zu viel bewiesen!! Bedenkt man aber, daß die Priester ihr Segengebet nicht rnax >-ap Sy, sondern ohne Hinblick und Beziehung auf irgend einen sinnlich wahrnehmbaren Gegenstand nur an Gott richten und der Segenspender nicht der Priester, sondern der Allgegenwärtige ist, Cholin 49, DinzN *j®n, so ist es wohl selbstverständlich, daß ms'no und Entfernungen die göttliche Segenswirkung weder aufhalten noch paralysiren können, keineswegs aber ist daraus zu folgern, daß der durch nana von dein Friedhof getrennte Betende mit erstcrem noch in Verbindung stehe. Herr Rabb. D. sagt ferner: „Gestützt hierauf (aus Sota 38d.) gilt als gesetzliche Bestimmung O. Ch. Cap. 50, 20, daß wenn eine Zehnzahl zum Gebete an einem Orte versammelt ist, ein selbst von ihnen häuserweit Entfernter an dem Gebete theilnehmen darf und hieraus ergebe sich, daß der Betende, wenn er auch von dem zum Gebete geeigneten Orte entfernt ist, sich im Gedanken dahin versetzen könne." Wer O. CH. Cap. 55 ganz liest, der muß ad oculos das Gegentheil von dem demonstriren, was Herr T5 behauptet. Ausdrücklich heißt es in diesem Cap., daß jede nana oder Entfernung vom Betlocal hinsichtlich der erforderlichen Zehnzahl eine Trennung bewirke, und der an der Außenseite der Thürschwelle der Synagoge Stehende. selbst wenn die Thüre ganz geöffnet wäre, die Zehnzahl nicht completiren könne. Allerdings ist auch dem Fernstehenden erlaubt nach 20, wenn er den Kadisch-Vorbeter ritten hört das iqn mitzubeten, aber nicht, wie Herr D. meint, „weil er sich im Gedanken dabin versetzen kann," sondern weil er den Vorbeter rufen hört: „'Sprecht V'cy p« oder o-o". Warum sollte er dieser Aufforderung nicht entsprechen? (und dennoch wollen mehrere Capacitäten *c"2n n"y auch dies nicht gestatten). Kurz: der Begriff von max nap Sy rtsam nann.

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