Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 10 (6.3.1872)
- Date
- 1872-03-06
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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230 und sachkundigen Leser befriedigen wird. ist allerdings noch die Frage; allein sie steht den Lösungen der erwähnten Schwierigkeiten von Seiten des rwo »js und des durchaus nicht nach, übertrifft sie vielmehr an Kühnheit und Scharssinn. Eine andere Stelle von tiefeingreifender Wichtigkeit ist die nachfolgende, in welcher die Auffassung unseres Autors der althergebrachten schnurstracks entgegensteht. Nach unserer rsr^n por, Orach Chajim C. 271, §. 1, ist es Pflicht, den Sabbatsegen (m’p) und dem entsprechend die erste SabbatmahlzeA sofort beim Beginne des Sabbats, also mit einbrechender Nacht oder noch vorher (tcn'pr Ty ^no ps-osa) zu sprechen und zu halten. Vergleiche Tur O. CH. 1 v. nach der Erklärung des Perischah, «"a"r"a und sowie Talmud Babli Petzachim 106 a. und Berachoth 27 a. Vergleiche auch Berachoth 52 a. und Petzachim 105 d. fpiy pe’mei nea 'bvy. Dem entspricht auch die Auffassung von Toßaphoth Berachoth 2 a. v. Luit. TO'KO. my rrryo imm aonT d’ojej dp« 'aar nyvo ,3v -nj/ao nn’n N'ni rar Dem entgegen führt ama« zu O- CH. 271, 1 den Jeruschalmi an, aus dem hervorgeht, datz es Sitte war, die Freitag Abend-Mahlzeit ein oder zwei Stunden nach Anbruch der Nacht zu beginnen. Die Stelle im Jeruschalmi, gleich zu Anfang des Tractat Berachoth, lautet: *>jr ,|rs--ra TaO crota: Q^nanr nyre p’jn p« öoa ir.*£ b^xb pataj ein ^a Tnr nytro «"in S pen? «rv« , pur nvm p-, --ei -Ty -jni rar üV' wn ]nci-na Tao ewaa D'anan» ryro Ooa pa T-dnT c'üjd: z~x pass» nyare, N*n araaia Irma“! panp me« rus- S'n «' T' d ’nni nyr rar 7 put» nvm Die Stelle würde nach der gewöhnlichen Auffassung in der Uebersetzung so lauten: „Wir haben gelernt: Bon der Zeit an, da dieKohanim hineingehen, ihre Terummah zu essen. Rabbi Chija hat gelehrt: von der Zeit an, da die Menschen hineinzugehen Pflegen, ihre Mahlzeit in den Sabbatnächten zu essen, in Bezug worauf wir gelernt haben, datz die beiden Zeitbestimmungen ziemlich gleich sind. Ist denn dem io? Siehe, zu der Zeit, da die Kohanim hineingehen, ihre Terummah zu essen, ist es noch (fast) Tag, ist erst Aufgang der Sterile: die Zeit aber, da die Leute ihre Mahlzeit in den Sabbatnächten zu essen pflegen, ist es schon eine, zwei Stunden Nacht — und Du sagst, die Zeitbestimmungen kämen sich fast gleicht" In dem uns vorliegenden Manuscript befindet sich hinter den Worten 'mm njm das Wort micry, so datz es heitzt N'T'7 ' rnr' p ’nnm nyr. Im Commentar erklärt nun der Verfasser das dahin, daß 12/10 Stunden gerade 4 Milin sind, wie der Talmud lehrt, daß eine Tagreise 10 m«D*)E, jede ndpö aber 4 Milin, der Tag also 40 Milin. Wenn nun ein Tag von 12 Stunden gleich vierzig pb'v, so sind 4 Milin der 10. Theil von 12 Stunden, also 1 /10 Stunden. Nun aber sind vier Milin der Tyr von rvrern pa, und beim Beginn von mrorn pa, also i-/iö Stunden vor Nacht, pflegte man die Freitag-Abend-Mahlzeit zu essen. Die Talmud-Stelle würde also von 'an «rv« an in der Uebersetzung so lauten: „Ist denn dem so? Siehe, ft denn von der Zeit an, da die Kohanim hineingehen, ihre Terummah zu essen, Tag? Da ist fa Aufgang der Sterne (also Nacht); und zu der Zeit, da die Leute in die Synagoge zu gehen pflegen, um (nach dem Gebete) ihre Mahlzeit in den Sabbatnächten zu essen, ist ja noch l2/io Stunden zu Nacht?" Hiernach befände sich die'e Stelle des Jeruschalmi mit den obenangeführten Stellen des Babli und mit unierm na^rt pD2 im Orach Chajim C. 271, §. 1, ebenso mit den obenerwähnten Toßaphoth Berachoth 2 a. in voller Uebereinstimmung, und alle Consequenzen, welche die E'mnx aus diesem Jeruschalmi gezogen, daß nämlich pam rar 'som und es daher Pflicht sei, bei Nacht zu essen, würden hinwegfallen. Es bleibt uns nun noch darzulegen, wie die Antwort des Jeruschalmi auf diese Erklärungsweise paßt; auch hier ist die Erklärung unseres Manuscrivtes eine vorzügliche. Nach der früheren Erklärungsweise lautet die Antwort: dce Boractha redet von den Bewohnern kleiner Dörfer. die sich schon früh, noch am Tage, von den Feldern zurückziehen müssen aus Furcht vor den wilden Thieren, daher früh nach Hause kommen und früher essen, schon beim Beginne der Nacht. Diese Antwort hat ihre großen Schwierigkeiten. Wie, soll man denn annehmen, daß die Bewohner größerer Ortschaften bis zum Anbruche der Nacht arbeiten? haben denn nicht rp P’oan Einrichtungen getroffen, um das Volk am Freitag-Nachmittag frühzeitig von der Arbeit abzuhalten? Kann das ein Grund sein, der sie veranlatzte, so spät die Mahlzeit zu beginnen? Nach unserm Autor aber lautet die Antwort des Talmud so: „Die Boraitha redet üon den Bewohnern der kleinen Ortschaften, die ihr Vieh zwar noch bei Tag nach Hause treiben, die es aber vor den wilden Thieren in Sicherheit bringen müssen, sich dadurch verspäten und erst mit dem Beginne der Nacht zur Mahlzeit kommen. prrnTmi «’rura pyxa myn »an 'r rox .«mir -epa pnin not «rn ny «panoo Daß der Ausdruck pT nsn „ sich fürchten" heißen soll, ist ebenfalls sehr willkürlich. während Rabbi Schelomoh Syrilaio den Ausdruck erklärt: e«i , nrnpb 'irso n« n*m» nr«' raa .pa 'tsn IDäjr pena p-urri parwr — r"m p"22 j.-ib rm* .nrnn -ipde Wie gediegen und gewichtig die Erklärung unseres Autors ist, ersehen wir erst, wenn wir sie mit der des .-uvQ od vergleichen, der folgendermaßen interprctirt: