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Der Israelit · 1872-03-06 · Heft 10 (6.3.1872) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
13 (1872)
Issue
Heft 10 (6.3.1872)
Date
1872-03-06
Page
– (sequence 20)
Language
German
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SSL darf nicht mit unscrm Gebet zu Gott, dem Allgegenwärtigen, verwechselt werden. Behaupten nun unsere Weisen, jeder Ort außerhalb der 4 Ellen der Gräber oder TM'NOP pn sei bezüglich ip-6;y:P, und als nicht mehr init den Gräbern in Verbindung stehend zu betrachten, so ergibt sich coniequenterweise, daß wir auch hinsichtlich der Gebete bei solcher Entfernung nicht mehr in Verbindung mit rvnx '-cp stehen. Selbstverständlich ist alles Weitere, was Herr D. von Gebeten zu Gott anführt, auf den fraglichen Gegenstand unanwcndbar. Am Meisten aber befremdet mich, daß Herr D. das Schofar als Gegenargument anführt —;"x? 2-.? xp. O. Ch, Cap. 589 sagt: wer an der Synagoge vorübergeht und hört die Schofarstimme, ist xsr. Ganz natürlich! die Mizwa ist das Hören der Schofarstimme, der Hörende braucht weder das Schofar noch den Blasenden zu sehen, noch in localer Verbindung mit ihnen zu stehen. Bei rvox ^-cp wollen wir in den irdischen Bezirk der Verklärten cintreten, das geschieht aber nicht, wenn wir außerhalb der 4 Ellen oder durch tiL'^2 vom Friedhöfe getrennt stehen. Wenn endlich Herr Rabb. D. Namens M. Abr. Cap. 45, l anführt, das Verbot tcnP ay6 erstrecke sich auf den ganzen Friedhof auch außerhalb der 4 Ellen, so muß ich zur Vermeidung eines Jrrthums hinzufüzen, daß darunter nicht zu verstehen 4 Ellen außerhalb des Friedhofes (M. Abr. kann ja nicht der Gemara widersprechen), sondern innerhalb des Friedhofs selbst außerhalb der 4 Ellen eines Grabes finde ttnP jyip statt, und zwar wie t"*-b bemerkt “>"1: di«pd, oder weil der ganze Raum zur Ruhestätte der Tobten bestimmt ist. Außerhalb der 4 Ellen vorn Friedhofe kann dies Verbot unmöglich Platz greifen px :6"xi rpO -a-6. Schließlich will ich noch bemerken, daß Stellen wie z. B. <Lota 13, xipi dP^j Py uvy n&c “pr, nu"pn y2iß'JäS' ry 'yvn -zv-', oder im Midrasch-Raba Einleitung zu n2\x : nrp py Py *p;’0-’P ro"pn ^vx D“fDy p x-pi pP*.p cnn p-'n, selbst ganz abgesehen von ihrem esoterischen Charakter, keine Instanz gegen meine Ansicht bilden. Wenn Gott befiehlt, die Tobten zu erwecken, und Propheten wie Moses und Jeremia den Befehl vollftrecken, so müssen die Tobten erwachen, lägen sie auch am äußersten Ende der Erde begraben. vr. Auerbach. Kräh' «Hypothese üöer die Kntstehung des Kanon. Don Dr. A. S u.l zbach. (Fortsetzung.) Und die Sadducäer gehen richtig inTdie Falle, sie suchen eine Antwort für das scheinbar Unverständliche, ohne zu ahnen, daß die Verunreinigung durch Menschenknochen deutlich im Pentateuch ausgesprochen ist, während die Nichtverunreinigung durch Thierknochen eine Folgerung aus den der Thora ist, die die Sadducäer entweder consequenter Weise nicht hätten anerkennen sollen, oder wenn sie dieses thaten, gleich dem R. Jochanan hätten entgegnen müssen, daß dieses gar nicht Satzung der Pharisäer sei, also nicht in den Kreis der Besprechung gezogen werden dürfte. Der Schlüssel für dieses Räthsel liegt aber darin, daß die Sadducäer wohl die auch von ihnen anerkannte Verunreinigung der Menschenknochen bei sich als bestehend wußten, woher aber dies auch bei ihnen beobachtete Gesetz stammte, war ihnen unbekannt; sie mußten das bei ihnen eingebürgerte Gesetz vertheidigen, weher es stammte, wußten sie nicht, und mußter? daher zu Theorien greifen, wo sie sich so leicht auf die Schrift, wären sie in derselben bewandert gewesen, hätten berufen können. Wir kommen jetzt aber zum Schluß der Unterredung: R. Jochanan läßt die Auseinandersetzung der Sadducäer gelten und nimmt diese auch für die Verordnung, daß die heiligen Schriften verunreinigend wirken sollen, auf: die heiligen Schriften verunreinigen, damit man sie nicht als Decken für Thiere gebrauche, während die Profanschriften diese Rücksicht nicht verdienen. Soll R. Jochanan seine Worte wirklich in Ernst gesprochen habend Er hat vielleicht ein sehr ernstes Gesich? bei dieser Auseinandersetzung gemacht, mag sich aber auch nicht weidlich in's Fäustchen gelacht haben, daß es ihn: so trefflich gelungen ist, die überklugen ihn interpcllirenden Herren mit Worten zu dupiren, Herr Gr. aber stellt sich selbst ein wenig schmeichelhaftes Zeugnih aus, daß er ebenso wie die Sadducäer sich durch die Antwort R. Jocbanans befriedigt erklärt. Wenn das der wahre Grund wäre, den R. Jochanan angegeben hat, wo steckt dann die Logik? Für die Gebeine der Verstorbenen könnte der Grund gelten, man erklärte sie als verunreinigend, und Jeder wird sich vor Benutzung derselben hüten, die Gebeine sind also vor Entweihung geschützt, sollten aber die heiligen Schriften gar nicht in Gebrauch kommend Im Gegentheil, nicht vor Profanisirung, sondern vor Ueberschätzung, die den Schriften Schaden bringen könnte, sollte die Maßregel schützen, wie uns der Grund im Talnmd aufbewahrt ist. Man glaubte den Priester - und Levitenspenden, die heilig gehalten werden mußten, keinen bessern Platz anweisen zu können, als neben den heiligen Schriften, da aber Getreide Mäuse herbcizog, so wurden die heil. Schriften oft durch dieselben beschädigt, die Bestimmung nun, daß eine Berührung der heil. Schriften verunreinigend wirken sollte, machte dem Lagern des gespendeten Getreides neben die Schriften ein Ende. (Vergl. Sabb. 14 a.) (Forts, f.) Verantwortliche Redaction: ür. Lehmann. — Verlag der Le Roux'schen Hofhuchhandlung. I. Gottsleben's Buchdruckerei in Mainz.

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