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Der Israelit · 1872-01-24 · Heft 4 (24.1.1872) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
13 (1872)
Issue
Heft 4 (24.1.1872)
Date
1872-01-24
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Sitzungen sehr eingehend mit den Militärverhältnissen der Juden beschäftigt und in Bezug darauf wichtige Beschlüsse gefaßt, die auch auf die bürgerlichen Verhältnisse der Juden nicht ohne Einfluß sein werden. Wie man der „Ostsee-Ztg." mittheilt, sollen nach den Entscheidungen der Commis'ion die Juden in Bezug auf ihre Militärverhältnisse den städtischen und ländlichen Gemeinden, in denen sie ihren Wohnsitz haben und mit denen sie bisher in Steuer- und offizieller Gemeinschaft standen, als Mitglieder beigezähtt werden, aber nur in solcher Zahl, daß sie stets die Minorität der Gemeindeglieder bilden. Befinden sie sich daher in einer Gemeinde in der Majorität, so soll ein Theil von ihnen der benachbarten Gemeinde einverleibt werden. (Weßhalb?> — Jedem Juden wird nach vollendetem 16. Lebensjahre von der Gemeindeverwaltung ein Geburtsschein ausgefertigt, der sein Alter, seinen Namen und seine Familienverhältnisse enthält und den er zugleich als Reiselegitimation benutzen kann. Bei der Einberufung zum Militärdienst soll zwischen den Militärpflichtigen der jüdischen Religion und denen der christlichen Bekenntnisse kein Unterschied gemacht werden. Als militärpflichtiges Alter für die Juden schlägt die Commission das vollendete 21. Lebensjahre vor und nur in dem Falle, daß das Recruten-Contingent durch diese Altersklasse nicht gedeckt werden sollte, sollen ältere Categorien bis zum 30. Lebensjahre zur Aushebung herangezogen werden. Die Gestellung und Aushebung der Juden findet gleichzeittg mit der Gestellung ^und Ausloosung der bäuerlichen Rekruten statt. Nach den weiteren Anträgen der Commission sollen die Gemeindeverwaltungen gehalten sein, Namenverzeichnisse der in der Gemeinde ansässigen Juden, Abschriften von ihrer Aufnahmedocumenten in die Gemeindebücher zur Verzeichnung ihrer Geburtsscheine, ihrer Civilftandsregifter und ihrer Revisionslisten zu führen. Die Zahl der in die Aushebungslisten auftunehmenden jüdischen Militärpflichtigen ist auf 18 pro Mille bestimmt, Juden, die sich der Aushebung durch die Flucht ins Ausland unterziehen, sollen durch andere militärpflichtige Juden ersetzt werden. F e u i l t e t 9 w. Küß Oppenheimer. IY. Als Süß sich des Morgens früh aus dem Tanzsaale entfernt hatte, war er dem Lauf des Rheines gefolgt; so war er nach Mainz gekommen, wagte ober nicht, sich dort aufzuhalten, weil er vermuthete, daß ihn sein Oheim in dieser Stadt suchen würde. Erst als er Mainz durchwandert und wieder verlassen hatte, überlegte er, wohin er sich wenden solle. Nur weit, weit weg, damit der Oheim ihn nicht finde, ihn bestrafe, und ihn wiederum zu dem ihm so verhaßten Studiunl anhalte. Er beschloß nach Amsterdam zu gehen, welcher Stadt man damals den Namen Klein - Jerusalem zu geben pflegte. Noch wenige Jahrzehnte vor der Zeit, in welche nnscrc Erzählung fällt, hatten in den Niederlanden keine Juden gewohnt; die ersten jüdischen Einwanderer in Anrsterdam waren aus Spanien und Portugal geflüchtete Marannen oder Neu-Chriften gewesen, Juden, welche gewaltsam zum Christenthum bekehrt, ins Geheim aber dem Judenthume treu geblieben waren und die erste Gelegenheit ergriffen hatten, um auszuwandern und ein gastlicheres Land aufzusuchen, in dem sie sich öffentlich wieder zu der heißgeliebten Religion der Vater bekennen könnten. Nicht lange zuvor hatten die Niederlande sich vom spanischen Joche befreit. Es waren die Holländer damals eine junge aufstrebende Nation. Noch zwar war der Haupthandel bei den spanisch gebliebenen Provinzen, und Antwerpen galt als die Metropole des Weltverkehrs. Da nahm Amsterdam die flüchtigen portugiesischen Juden auf, welche Handelsverbindungen an aller Welt Enden und namentlich in den überseeischen Colonien hatten, die über bedeutende Capitalien verfügten und mit Intelligenz den Export und Import im Großen zu betteiben verstanden. Bald machte Amsterdan, der Rivalin Antwerpen den Rang streitig; nach wenigen Jahren hatte sich der Welthandel ^nach Amsterdam gezogen, und die dadurch reich gewordene Stadt öffnete gern allen Juden, die dorthin strömten, ihre Pforten. So kam es, daß die Hauptstadt der Niederlande ein willkomenes Asyl für die überall verfolgten und bedrückten Nachkommen Jakobs wurde. Nach Amsterdam wollte Süß wandern nnd dort „sein Glück machen". Aber wie sollte er dahin gelangen? Der Winter war iin Anzuge und der abenteuernde Jüngling hatte weder Geld, noch Kleidung, noch Leibwäsche mit sich genommen! Nichtsdestoweniger war er frohen Muthes und half sich bettelnd von Ott zu Ort. Ueberall traf er mildherzige Glaubensgenossen, die ihm das Mährchen glaubten, das er sich ausgedacht hatte und mit treuherziger Miene zu erzählen wußte. Vater und Mutter seien ihm plötzlich gestorben, log er, gerade als sie im Begriffe gestanden, mit ihm nach Amsterdam zu ziehen, um einen Onkel aufzusuchen, dem es dott „gut gehe." Manchmal auch ging es dem jungen Wanderer schlimm, wenn er oft Tage lang keinen Juden fand; da bekam er weder zu essen, noch zu tunken, noch Nachtlager. Dann schlich er sich müde und hungrig in eine

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