Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1872)
- Date
- 1872-01-03
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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3 es auch in kleinen Gemeinden, wenn einige solche zusammentreten, ein Leichtes ist, der. hohen Pflicht der Mädchen-Ausstattung, nachzukommen. Nicht unerwähnt wollen wir lassen, daß hier in Mainz noch ein derartiger Ausstattungs - Verein besteht, der aber bedeutend größer ist, und alljährlich fl. 1500 zur Verlooiung bringt, und daß. in Mainz überhaupt sehr viele große Wohtthättgkeits-Vereine bestehen, die sich alle einer zahlreichen Mitgliederschaft erfreuen. Aus Württemberg, 28. Dec. In Nr. 30 des ..Israelit" berichtete Ihnen Ihr Korrespondent, daß am 9. Juli d. I. ein guter Theil der Delegirren der Israeliten Württembergs sich zusammengefunden und beschlossen habe, ein Monttorinm an das Eultusministerium zu richten, danlit endlich der oder ein Entwurf des Kirchenstatuts den Landständen zur gesetzlichen Genehmigung vorgelegt und darauf das Weitere im Wege der Verordnung geschehen möge. Zugleich wurde damals der Gedanke angeregt, eine Agitation unter den Israeliten des Landes in's Leben zu' rufen, damit Petitionen an die Staatsregierung und an die Ständcversammlung gerichtet würden, die den Antrag wiederholt motiviren, endlich die ausgesprochenen Wünsche nach zeitgemäßer Autonomie der Kirchengemeinden und Befreiung von der verhaßten Personalsteuer und hierarchischer Bevormundung zu erfüllen. Gern hätten wir gesehen, wenn der einzige Jude in unserer Abgeordnetenkammer , der Bankdirector Pfeiffer in Stuttgart, sich der Sache angenommen und direct an den Minister eine Interpellation wegen Beförderung der angeregten Gesetzesvortage gerichtet'hätte; allein Herr Pfeiffer benützt jede Gelegenheit, um seine unmaßgebliche Meinung dem Finanzmimster gegenüber geltend zu machen — die Interessen, die geistigen Interessen seiner jüdischen Mitbürger scheinen ihm weniger am Herzen zu liegen. Durch die „Thatigkeit" des Herrn Abgeordneten Pfeiffer ist also die Eingabe keineswegs überflüssig geworden, welche in Ausführung des eben erwähnten Beschlusses der Delegirrenvnsammluug ans dem Schooße einer Commission derselben hcrvorgegangen ist und min dem K. Ministerium für Kirchen- und Schulwesen vorliegt. Die Petition, welche von dem Delegirten für Oberdorf, Rechtsanwalt Nördlinger in (Stuttgart, verfaßt und von den Delegirten für Braunsbach, Stuttgart, Weikersheim und Mergentheim mitunterzeichnet worden ist, ist meisterhaft begründet und zeichnet sich durch Würde und maßvolle Energie der Sprache so sehr aus, daß wir nicht umhin können, einem weiteren dafür sich interessirendcn Leserkreis die Hauptstellen daraus mitzutheilen.; „Vor zwei Jahren," sagt die Petition, „wurden wir als Delegirte für die Berathung des vorläufigen Entwurfs eines Verfasfungsstatuts für die israel. Kirche in Württemberg gewählt. Mehr als 18 Monate find verflossen, seitdem die Delegirten, unter Vorsitz des damaligen Ministers, Se. Ercellenz des Herrn v. Golther, über den Entwurf berathen haben. Seit jener Zeit erfuhren nur aber von dem Fortgang der Sache nichts. Ein einziger Blick in das Judengesetz vom 25. April 1828 zeigt, daß dasselbe einer Zeit entstammt, welche vermeinte , die Juden und die Synagoge und die jüd. Schule einer steten polizeilichen und bureankratischen Aufsicht unterwerfen zu müssen- Diese Aufsicht ist u n n o t h i g? Das Jndenthum hat in allen deutschen und nichtdeutschen Staaten den Beweis geführt, daß seine Bekenner in bürgerlicher, politischer und religiöser Beziehung des Gängelbandes entbehren können, an welchem man sie in einer finstern, fanatischen Zeit zu führen zu müssen wähnte. In allen civilifirten Staaten hat sich die Ueberzeugung Bahn gebrochen, daß die mosaische Religion die am wenigsten ftaatsgefährlichc ist, so daß man ihren Bekennern ohne staatliche Bevormundung die Ordnung und Leitung ihrer religiösen Angelegenheiten füglich selbst überlassen dürfte. Sicherlich würde der Staat durch die Autonomie der Synagoge einen Schaden nicht leiden. Die württembergischen Juden harren seit Jahrzehnten einer Umgestaltung der dritten Abtheilnng der Judengesetzes von 1828. Sie hofften, als vor zwei Jahren Delegirte aus ihrer Mitte berufen wurden, um über den „vorläufigen Entwurf" zu berathen, daß endlich diese gesetzgeberische Arbeit, welche den Juden auch in kirchlicher Beziehung ihre Rechte gewährt, in Bälde werde zum Abschlüsse kommen. Allein zu unserem Bedauern können wir unseren Mandanten , die uns als Delegirte abgeordnet haben, am die Frage, ob ein Gesetzesentwurf schon vorhanden? und wann er den Ständen vorgelegt wird? die wenig tröstliche Antwort ertheilen, daß, soviel wir wissen, noch kein Gesetzesentwurf gefertigt ist. Von der Ueberzeugung durchdrungen, daß einem hohen K. Ministerium ebenfalls daran gelegen ist, daß den gerechten Beschwerden der Israeliten des Landes und den ausländischen im Lande wohnenden Juden Abhilfe geschafft werden müsse, stellen nun die Delegirten an das K. Ministerium die Bitte, dasselbe wolle in Bälde bewirken, daß das Gesetz, die Aufhebung der dritten Abtheilung des Iudengesetzes vom 25. April 1828 betr., zur Verabschiedung gelange, und bitten um baldige Mittheilnng über den jetzigen Stand der Sache. Stuttgart, den 28. Dec. -"Lp n-r cmspa* Bp^n k4? T’S? -,Lpp nSsn oss*«« snyn yp} üpbn «o io-d ir^si xb -uroi .0'n y« Omvr Diese Stelle, meinen wir, sollte ein württembergischer Prälat, dessen Beruf cs ist, sich eingehend mit dem Bibelwortc zu bcfaffen, kennen, wenn wir ihm auch nicht zumuthen können, daß er die eingehenden Bestim-