Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 13 (1872)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1872)
- Date
- 1872-01-03
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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4 mungcrt der Mischnah und des Talmud über a?? rc. studirt habe. Wenn wir nun aber leien, daß in der 37. Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 19. Dec. d. I, bei Berathung des Entwurfs eines neuen Polizeistrafgesetzbuchs, dessen Art. 31, Z. 2 bestimmt: „Mit Geldstrafe bis zu drei Thalern wird bestraft, wer gegen ortspolizeiliches Verbot oder gegen den kundgegebenen , Willen des Eigenthümers irr fremden Aeckern, Weinbergen, Baumgütern oder Wiesen eine Nachlese hält," wenn, sagen wir, bei einer solchen Gelegenheit Prälat v. Ha über für den Regierungsentwurf eintritt, „welcher den Gemeinden einen Schutz gewähre gegen die Ueberfluthung durch ortsfremde Leute, welche m der Ernte zwar nicht arbeiten, aber doch Nachlese halten wollen," und seinen Standpunkt dann damit begründet, „daß es ja doch alte christliche (!) Humanität sei, den Armen des Orts die Nachlese zu gestatten, wenn ein Prälat in dieser Weise sich ausspricht, anstatt vom Standpunkt der Bibel aus den Regierungsentwurf zu bekämpfen, so wissen wir nicht, ob bas auf'Jh'fyiung der Ignoranz des hochwürdigen Herrn zu rechnen ist, oder ob es mala fides ist, die ihm das Wort „christlich" in den Mund gelegt hat, oder ob wir es hier endlich mit einem jener Anwendungsfälle des Wortes „christlich" zu thun haben. die wir schon voriges Jahr, als unter Berufung auf die „christliche Humanität" zu Liebesgaben für die Invaliden aufgefordert wurde, rügten, wobei man sich darin gefällt, „christlich" mit „religiös" oder „allgemein menschlich" zu identificiren. Denn selbst, wenn wir nicht bestreiten wollen, daß es eine „alte christliche Humanität" sei, den Armen des Ortes die Nachlesern gestatten, so übertrifft in diesem einen Punkte schon die Humanität der Thora diesen „christlichen" Gebrauch um Vieles. All niehreren Stellen sagt die Thora: ’jj/V, „Dem Armen und dem Fremden sollst Du es überlassen (Lcvit. XIX, 9. 10; Deut. XXIV, 19). Die Religion verlangt eben, daß der Israelit durch den Segen Gottes nicht habgierig und geizig werde und Niemand etwas von seinem Besitze mißgönne, sondern sein Herz soll dadurch milde und liebreich werden. Erwähnen wollen wir nur noch, daß der Arme im Weinberg nach der Thora vierfache Gaben genießt: a-is ,m^iy ,rws ,nrov; im Gctreidefeldc dreifache Gaben: , rror , r.xs; von den Baumfrüchten zweifache Gaben: nn::;*’ ,p,xr. Nach der Lehre der Weisen ist es Pflicht, auch außer Palästina solche Gaben den Armen ohne Unterschied des G l a u b e n s zll spenden. Frankfurt a. ZN. In Nr. 49 des „Israelit" o. I. sprechen Sie Sich aus Anlaß des ebenso unberechtigten als ullberufenen Protestes eines Gerichtsrefercndars gegen die Colonisiruug Palästinas aus und zwar aus den nachfolgenden Gründen, die wir der besseren Widerlegung halber hier recapitnlircn wollen. 1) „sei die Sicherheit des Landes zwar eine grö- „ßcre als früher; doch sei es noch immer wahrscheinlich, „daß, wenn die Ernte reif, Räuber kommen und sie h-- „len würden." Diese Einwendung ist Gottlob nicht begründet; j denn einerseits sorgt der gegenwärtige General-Gouverneur des Landes aufrichtig und kräftig für die Sicherheit der Einwohner und ihrer Habe, andererseits besitzen die württembergischen Colollisten Grundstücke in Palästina, ohne daß sie bis heute jemals über Gewaltthätigkeit, Beraubung und dergl. sich beklagt; ebensowenig ist bis jetzt von Herrn Netter eine Beschwerde in dieser Beziehung vernommen rvorden. Zu unserer gänzlichen Beruhigung aber werden wir beim Ankauf eines Grundstückes kräftigen Schutz uns bedingen. 2) „sei der Ackerbau in Palästina nicht derart, „daß er seinen Mann nähre; die Falachen (Bauern) „seien fast alle Bettler, das türkische, verkehrte Steuersystem u. s. w. sei zum Theil Schuld daran." Auch dieser Grund erscheint uns nicht zulänglich, denn es ist die heutige Agriculturwissenschaft ebenso wie die Chemie und Nationalöconomie so erstaunlich weit fortgeschritten, daß wir kühn behaupten dürfen, es gibt keinen Boden, der nicht in irgend einer Weise mit größtem Nutzen bebaut werden kann. 3) „wenn diese Falachen, die nicht an Sabbat und „Feiertag gebunden sind, weder Terumoth, Maaßwoch „noch Schemittah rc. zu beachten haben, durch den Acker- „bau so kümmerlich ernährt würden, wie sollten Jsrae- „liten durch denselben ihren Unterhalt findend" Es ist bekannt, daß die mnham. Falachen von jeher nur so viel anbauen, als sie für unentbehrlich hatten, es ist ebenso wohl bekannt, daß sie auch dies nur itt sehr oberflächlicher und ganz ungenügender Weise thun, es ist also unmöglich, fleißige und thätige jüdische Colonisten mit faulen und trägen Falachen zu vergleichen. Was den Ausfall des Ertrages betrifft, so ist auch dies nicht zu besorgen; denn wir halten uns an unser Thorawort: x? p npaswi rasa baxz-na noxn nj»a au1? ’ro-a-nx ’rvisi unxiari nx xbi jnn : DTici v tp b nxonn nx n^yi rvKr#n 4) „sei nach Aussage aller Sachverständigen, die „wir befragt haben, das jetzt in Palästina lebende Geschlecht unserer Glaubensgenossen viel zu schwach, als „daß es dazu geeignet wäre, die Anstrengungen, die der „Ackerbau im Winter und Sommer, in Kälte und Hitze, „in Nässe und Dürre erfordert, ertragen könnte." Diese Einwendung beruht auf Jrrthum; denn gerade die landbaukundigcn Israeliten daselbst sind von kräftiger, robuster Constitution, besonders diejenigen, welche schriftlich um Land gebeten haben. 5) „wurde behauptet, daß zur Realisirung eines „solchen Projectes ganz ungeheure Summen, Millionen „erforderlich wären u, s. w. Ferner, das Unteruehmen