Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 50 (13.12.1871)
- Date
- 1871-12-13
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XD. Jahrgang. Beilage z« Nr. 50 des Israelit. SeituuflSttackricfctcn und Gorrespoudenzeu. Deutschland. Württemberg. Nach dem Erscheinen des Gesetzes vom 13. August 1864 über die bürgerlichen Verhältnisse der Israeliten, wonach die Armenpflege nicht mehr der israelitischen, sondern der politischen Gemeinde obliegt, wurde aus Anlatz eines Prozesses die Frage zur Erledigung gebracht: ob ortsarmen Israeliten von der politischen Gemeinde eine den israel. Neligionsgesetzen entsprechende Verköstigung („koschere" Kost) oder eine der letzteren entsprechende Geldunterstützung zu reichen sei. Der Fall war folgender. Die arme Jsraelltm S. in A. stellte an den Gemeinderath die Bitte, ihr eine Geldunterstützung zu bewilligen, daß sie sich Koscherlost verschaffen könne. Der Gemeinderath erklärte, sie könne Kost und Logis im christl. Armenhause haben, weiter thue. ex nichts. Das Oberamt zu K., an das sich die S. beschwerend wendete, entschied im Sinne des Gemeinderaths, nicht also die K. Kreisregierung. Diese erkannte, daß der S. entweder entsprechende koschere Kost zu verschaffen sei, oder man niüffe ihr eine Geldunterstützung zukommen laffen, daß sie sich solche selber verschaffen kann. Auf dieses hin beschwerte sich der Gemeinderath bei dem K. Ministerium des Innern, welches die Verfügung traf, daß die politische Gemeinde keine besonders zubereitete Speisen zu verabreichen habe, auch nicht gezwungen werden könne, anstatt derselben eine entsprechende Geldunterstützung zu geben. Jetzt beschwerte sich S. bei dem K. Geheimerath, sworauf diele Stelle den Beschluß faßte, zu erkennen: „daß die Gemeinde A. schuldig sei, der S. ihre Verköstigung in der den israel. Religionsgesetzen entsprechenden Form zu Theil werden zu lassen, oder ,;nach ihrer Wahl der S. eine Geldunterftützung in „demjenigen Betrage zu reichen, welcher dem auf die „Verköstigung eines christlichen Armen zu machenden „Aufwand, zu Geld berechnet, gleichkömmt." Ich kann mir vorfteüen, daß Du, mein lieber Leser , denken wirst, die Gemeinde A. hätte besser daran gethan, wenn sie sich anstatt an den K. Geheimerath an die Augsburger Synode gewandt hätte. Ich glaube auch, daß sie bei dieser eher gewonnenes Spiel gehabt Hütte. Hier wo man einen Religionsgebrauch um den andern hat über den Stecken springen laffen, hier wo man den Cchulchan Aruch mit Spott und Hohn überhäuft, hier wäre es den großen Geistern ein Leichtes I gewesen, die Religion dem Zeitgeist anzupaffen, und ei- -jl nen Grund zu finden, daß der Genuß unkoscherer Spei- W sen nimmermehr verboten sein kann und deßhalb die W städtische Gemeinde nicht verpflichtet sei. für koschere D Speisen Sorge zu tragen. lg Wenn es einerseits erfreulich ist, zu iehen, wie J| nichtjüdische Behörden den jüdischen Religionsvorschristen 1 Rechnung zu tragen verstehen, so ist es andererseits em- M hörend, sehen zu müffcn, wie die Herren Reformrabbinen M ihre scharfen Rasinneffer mit ftecher Hand an die atterrW Religionsgebräuche ansetzen und einen um den ander» M wegrasiren. W Nach dem Stuttgarter Schulchan Aruch wurde sei- D ner Zeit gepaskenet, daß jüdischen Sträflingen das Ar- M beiten am Sabbat erlaubt sei. Ließe sich in demselben W consequenter Weise nicht herausenträthseln, daß eine M arme jüdische Person, die von einer christl. Gemeinde W zu erhalten ist, auch christlich zubereitete Kost genießen W darf? — ML' *]DD -i'Dnno. 1 Berlin. Im israel. Waisenhaus für Mädchen, i welches bereits 28 Jahre besteht, werden 19 Waisenkinv der erzogen. Seit seiner Gründung hatte das Waisen- | Haus eine Ausgabe von 36,964 Thlr. Es hat einen? Fond von 86,170 Thlr. s Berlin, 6, Dec. In Angelegenheit der Armen- und Pilgerwohnungen in Jerusaj lern machen wir hiermit folgende Mittheilung, in der Absicht, eine Discussion, zu der wir hiermit selbst auf-- fordern, hervorzurnfen, um gewisienhaft dem Ausdrucke der öffentlichen Meinung Folge zu leisten, die wir, falls gar keine Stimmen sich darüber vernehmen laffen sollten, für unserer Ansicht znfiimmend halten werden, Wir erhielten jüngst von dem Kolel Chabad in 5 Hebron eine Petition des Inhalts, daß wir nicht Jerui salem allein unsere ausschließliche Fürsorge zuwenden, .j insbesondere Hebrons auch gedenken möchten, welcher I Ort ein wegen der Höhle Machpela und vieler anderer H heiliger Gräber besonders viel besuchter Wallfahrtsort Ä fremder jüdischer Pilger sei, die aber größtentheils ob- 'h dachlos umherirren müssen, da der Ort klein und die | Wohnungen sehr beschränkt. Sie erinnern an den Aegypter Abraham, der ja auch hier ein Pilgerhaus s C7"lv"dr) gegnindet, und bitten um Herrichtung eines i solchen. Dieser Wunsch aber konnte von uns um so wem- J ger befriedigt werden, weil das Statut für die Pilgerj Wohnungen vom Titel bis zum Schluffe immer nur von Armen und Pilgerwohnungen in Jerusalem spricht.