Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 12 (1871)
- Issue
- Heft 48 (29.11.1871)
- Date
- 1871-11-29
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XU Jahrgang. Beilage z« Rr. 48 des Israelit. KeitnngSirackriehte« «nd Gorrefporrdenze«. Deutschland. Frankfurt a. M., 25. Nov. Die hiesige Stadt ist um einen Wohtthätlgkeitsverein reicher geworden, inbem sich ein Herein von Israeliten gegründet, welcher sich die Aufgabe setzte, arme israel. Schulkinder zu kleiden. Dem Verein sind in den ersten Tagen seines Bestehens namhafte Geldmittel, über 600 fl., zugegangen. Leipzig, 19. Nov. Ein am hiesigen Bezirksgerichte angestellter Referendar jüdischer Consession hatte gegen die hierzulande noch bestehende Beschränkung, daß „jüdische Richter den Bekennern des christlichen Glaubens den Cid nicht abnehmen dürien," beim königlich sächsischen Justizministerium Verwahrung eingelegt, unter Berufung ans das Reichsgesetz vom 4. Juli 1869, welches alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen aufhebt. Obwohl es Richtern christlicher Consession nicht verwehrt ist, jüdische Parteien zu vereidigen, und dies auch oft genug vorkommt, so hat dennoch das Justizministerium dahin entschieden, daß es bei dieser Beschränkung auch fernerhin zu verbleiben habe. Wie die „D. Allg. Z." hört, wird der genannte Referendar seine Angelegenheit vor den Reichstag bringen. Holland. Luxemburg, 20. Nov. Nach mehreren, der „Lux. Z." zugegangenen Berichten hat ein katholischer Seelenhirt am 12. Nov. zu Ettelbrück von der Kanzel herab seinen Schafen mit Androhung kirchlicher Strafen untersagt, bei einem Juden etwas zu kaufen, bei einem Juden in Dienst zu treten, einen jüdischen Arzt zu gebrauchen, bei einem Juden zu Gast zu sein rc. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie. Wien. Eine für alle hier lebenden ftemden Israeliten hochwichtige Angelegenheit ist nunmehr in der Austragung begriffen. Von jenen Angehörigen der mosaischen Religion, welche in Wien domiciliren, wird von der hiesigen Cultusgemeinde auch die Cultusfteuer eingehoben. Die Heimathsgemeinde der beirrenden Individuen fordert aber zumeist ebenfalls diese Steuer, und läßt dieselbe durch den Wiener Magistrat (der hierzu gesetzlich verpflichtet ist) und im Weigerungsfälle sogar im Executionswege eintreiben. Diese Procedur wurde nun einigen Israeliten, welche als Bahnbeamte rc. bedienstet sind, zu bunt. Sie bezahlten wohl die von ihnen geforderten Beiträge, haben aber bei der Statthalterei Schritte unternommen, um eine prinzipielle Entscheidung derselben in dieser Richtung zu provoziren: „ob zwei Gemeinden von einer und derselben Person zu Cultuszwecken Beiträge einzuheben auch fernerhin berechtigt sein sollen oder nicht/' Wien, 25. Nov. Gestern sind die beiden Abgeordneten der israelitischen Cultusgemeinde, Adolf Neustadt und G. Simon, mit der Friedhofs-Kommission oes Gemeinderathes wegen der Bestimmung und Einverleibung der für die Israeliten auszuscheidenden Friedhofsparzelle aus dem Gesammtcomplexe des Central- Friedhofes in Unterhandlung getreten. Die Abgeordneten der Cultusgemeinde haben fich mit der Parzelle von 29 Joch Umfang zufriedengestellt, welche am Eisenbahndamme in der Richtung gegen Simmering zu gelegen ist. Größern Schwierigkeiten in der Unterhandlung begegnete die Geldfrage. Die Vertreter der Cultusgemeinde wollen jene 29 oder mich 30 Joch um den Preis von 1800 fl. per Joch, wie ihn die Kommune bezahlt hat, übernehmen und geben sich mit der Jntabulatton dieser Parzelle als Servitut auf ewige Zeiten zufrieden; aber sie wollen das Geld selbst nur nach Maßgabe der Benützung sowohl für ihren Fr//l,ofsraum, als auch die Quoten für die Anlagen, für die Herstellung und Erhaltung des Friedhofes ebenfalls nur im Verhältniß zu der Benützung (gewissermaßen nach der Zahl der Gräber) entrichten. Das war der Stein des Anstoßes. Die Unterhandlung gerieth darüber ins Stocken und die Vertteter der israelitischen Cultusgemeinde ersuchten um eine Fristerstreckung, da sie vorerst noch Instruktionen einholen müsicn. Jägerndorf, 13. Nov. Die Jsraelitengemeinde in Jägerndorf hat einen Religionslehrer angestält, welcher ihre Kinder in der Religion unterrichten soll. Zwei Familien jedoch weigern sich, ihre Kinder von diesem Lehrer unterrichten zu lasten. Die Jsraelitengemeinde hat in Folge desten Klage beim Ortsschulrathe in Jägerndorf eingebracht, welcher diese Beschwerde anerkannte und die beiden Familien zum Religionsunterricht ihrer Kinder bei dem angeftellten Religionslehrer für verpflichtet erklärte. Diese beiden Familien, nicht zufrieden mit dieser Erklärung, brachten diesfalls Recurs bei dem k. k. Bezirksschulrats in Jägerndorf ein, welcher bei